Von diesen Firmen sollten Sie die Finger lassen
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Von news.de-Redakteurin Mara Schneider
Täglich landen Angebote von Unternehmen im Briefkasten, die mit luxuriösen Hotelauftenthalten oder mehrstelligen Bargeldgewinnen locken. Doch in den meisten Fällen dienen diese Aktionen lediglich dazu, auf Kundenfang zu gehen.
Alles Betrug: Ein Polizeibeamter zeigt eine sogenannte Auszahlungssicherung der Kaffeefahrten-Mafia.
Foto: dpaMal ist es eine Reise, mal ein Sachpreis, mal ein Bargeldgewinn. «Doch in den Briefen, die immer häufiger die Briefkästen verstopfen, wird gelogen, dass sich die Balken biegen», warnen Verbraucherschützer. Denn die versprochenen Gewinne gibt es nicht. Vielmehr werden Menschen, die auf solche Schwindelbriefe hereinfallen, dazu genötigt, horrende Verwaltungsgebühren, Anreisekosten zum Hotel oder Billigprodukte auf einer Kaffeefahrt zu bezahlen.
Mehr als 500 Firmen haben die Verbraucherzentralen (VBZ) schon auf ihrer Schwarzen Liste zusammengetragen. Den Unternehmen wird von Experten aus unterschiedlichen Gründen eine totale Unseriösität bescheinigt. Meist sitzen die Anbieter im Ausland oder verbergen ihre Identität hinter einer Postfachnummer, so dass Betroffenen eine Kontaktaufnahme erschwert wird.
Vor allem Anbieter von Kaffeefahrten arbeiten immer wieder mit neuen Tricks, um gerade ältere Menschen zu ködern. Hinter der Einladung zu einem «erlebnisreichen Tag in schöner Umgebung» verbirgt sich im Normalfall ein Ausflug in einem unbequemen Reisebus zu einem abgelegenen Gasthof, wo man anschließend eine Verkaufsveranstaltung über sich ergehen lassen muss. «Überteuerte Produkte unter die Leute zu bringen - das ist das einzige Ziel solcher Tagesfahrten», warnen Verbraucherschützer.
Und die Einladungen werden raffinierter. Mittlerweile sind die Briefe personalisiert, damit sich jeder Einzelne gezielt angesprochen fühlt. Auch die jeweiligen Gewinne sind konkretisiert, sei es eine schicke Armbanduhr oder ein Präsentkorb. «Doch wer diese tollen Gewinne in Aussicht stellt, erfährt man nicht», heißt es in einer Pressemitteilung der VBZ. Denn als Anmeldeadresse gibt es meist nur ein Postfach und bei Telefonnummern handelt es sich meist um eine teure 0190-Nummer, bei der man keinerlei Informationen erhält.
Rein rechtlich gesehen können versprochene Gewinne eingeklagt werden, doch die Ermittlung der Drahtzieher sei schwierig, da die Unternehmen häufig Fantasienamen benutzen. Deshalb die klare Botschaft der VBZ: «Diese verlogenen Einladungen gehören in den Papierkorb!»
Vorsicht ist auch geboten, wenn ein Gewinn versprochen wird, der jedoch erst dann ausgezahlt oder verschickt wird, wenn eine Warenbestellung erfolgt. Denn meist kommt im Nachhinein lediglich die Forderung, die bestellten Waren zu bezahlen. Ein Gewinn existiert aber gar nicht.
Wer auf die Masche reinfällt und Ware bestellt, muss diese aber nicht bezahlen, machen die Verbraucherschützer anhand eines Beispiels deutlich. «Ein Verbraucher erhielt von der Firma Best Home Shopping im Frühjahr 2000 eine Gewinnmitteilung über einen Betrag von 75.000 D-Mark mit dem Hinweis, dies sei kein Scherz, sondern voller Ernst. Er müsse nur noch den Bargeldreservierungsschein zurücksenden und eine Warenbestellung aufgeben. Das tat der Kunde - er bestellte Waren im Wert von 86,33 D-Mark, die er auch erhielt, und hoffte auf den Gewinn, der nicht kam. Der Kunde bezahlte daher die Warenrechnung nicht.»
Die Folge: Ein Inkassobüro forderte das Geld im Namen der Firma ein. Doch der Kunde ging nicht darauf ein und erklärte im Gegenzug, er würde den Betrag mit dem versprochenen Gewinn aufrechnen. Daraufhin erhielt er einen gerichtlichen Mahn- und Vollstreckungsbescheid – und ging selbst vor Gericht in Einspruch. «Das Schreiben von Best Home Shopping ist bei objektiver Betrachtung dahingehend zu verstehen, dass der Adressat den Preis wirklich erhalte. Er habe daher einen Anspruch auf den versprochenen Gewinn [...], die Aufrechnung habe er erklärt, damit sei der Kaufpreisanspruch erloschen», urteilte damals das Amtsgericht Hamburg.
Um dem Treiben solcher Betrügereien ein Ende zu setzen, führen die Verbraucherzentralen immer wieder Musterprozesse. Um selbst nicht zum Opfer zu werden, sollte auf etwaige Gewinnversprechungen aber niemals eingegangen werden, so die VBZ. Im Zweifelsfall nachsehen, ob die betreffende Firma auf der ständig aktualisierten Schwarzen Liste unseriöser Anbieter verzeichnet ist.
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