Fr., 25.05.12

Amoklauf in Winnenden 15.03.2009 Tims Vater droht Prozess wegen fahrlässiger Tötung

Amoklauf Winnenden  (Foto)
Winnenden: Stille Trauer vor einem Meer von Kerzen und Blumen. Bild: ap

Auch eine halbe Woche nach dem Amoklauf in Winnenden mit 16 Toten wird weiter nach dem Warum gesucht. Den Vater von Tim K. könnte ein Prozess wegen fahrlässiger Tötung erwarten. Nur langsam kehrt in der Stadt die Normalität zurück.

Eine Frage wird immer drängender: Kann der Vater des 17-jährigen Tim K. strafrechtlich für den Tod der Opfer verantwortlich gemacht werden - und zwar wegen fahrlässiger Tötung? Nach Angaben der Ermittler hatte der Sportschütze die Tatwaffe nicht im Tresor aufbewahrt, sondern im Schlafzimmer. Womit er zumindest eine Ordnungswidrigkeit begangen hat.

Klar ist: Wegen fahrlässiger Tötung kann sich auch strafbar machen, wer am Tatgeschehen nicht unmittelbar beteiligt ist. Vor knapp zwei Jahren war der Juniorchef einer Spedition wegen eines Unfalls im niederländischen Kerkrade verurteilt worden: Er hatte seinen Fahrer wissentlich mit defekten Bremsen losgeschickt - der Sattelschlepper raste in einen Supermarkt und tötete drei Menschen. Mit dem Fahrauftrag schuf der Juniorchef eine tödliche Gefahr - wie sie auch von einer herumliegenden Waffe ausgehen kann.

Die entscheidende Frage ist aber: Konnte der Vater vorhersehen, dass der Sohn mit der Beretta in der Hand losgeht und 15 Menschen niederschießt? Lag ein derart außergewöhnliches Verbrechen innerhalb - wie die Gerichte formulieren - des «Gefahrenkorridors», den er durch das Herumliegenlassen der Waffe eröffnet hat?

In der Rechtsprechung wird die Vorhersehbarkeit durchaus weit verstanden: Der Spediteur, der seine Fahrer zur ständigen Überschreitung der erlaubten Lenkzeiten treibt, muss mit tödlichen Unfällen rechnen, ebenso der Veranstalter eines Mountainbike-Rennens, der in punkto Sicherheit schlampt. Oder auch der Wirt, der dem betrunkenen Autofahrer kräftig nachschenkt.

Das könnte erklären, warum der Anwalt von Tim K.s Eltern vehement bestreitet, der Junge habe sich in «psychotherapeutischer Behandlung» befunden. Wäre der Zustand des Jungen erkennbar derart labil gewesen, dass der Vater mit dem fatalen Griff zur Waffe hätte rechnen müssen, dann könnte ihm eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung drohen.

Einen Präzedenzfall hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Jahr 2003 entschieden. Eine psychiatrische Klinik hatte einem psychisch gestörten Gewaltverbrecher trotz erkennbarer Gewalttätigkeit Ausgang gewährt. Der Mann tauchte unter, beging eine Serie von Raubüberfällen und brachte zwei Frauen um. Chef- und Oberarzt wurden zunächst freigesprochen, doch der BGH hob die Freisprüche auf und hielt ein Urteil wegen fahrlässiger Tötung für ziemlich naheliegend: Eine Vorhersehbarkeit der Taten sei jedenfalls dann anzunehmen, wenn zwischen der «psychischen Störung und den von ihm begangenen Straftaten ein Zusammenhang besteht» - etwa, weil die Krankheit die Hemmschwelle des Täters herabgesetzt.

Lesen Sie auf Seite 2, wie in Winnenden langsam die Normalität einkehrt

Während die Suche nach einem Schuldigen weiter anhält, kehrt in Winnenden langsam die Normalität wieder ein. Am Samstag hielten Einwohner von Winnenden ihren Markt in der Altstadt ab, kaufen Brot, Wurst und Gemüse und unterhalten sich. Doch die Gespräche in der Stadt drehen sich vor allem um den Amoklauf.

Unter großer Anteilnahme wurde eine 16-jährige Schülerin der Albertville-Realschule als erstes Opfer beigesetzt. Vor der Schule wie in der gesamten Stadt wehen die Fahnen auf Halbmast. Mit rot-weißen Plastikbändern ist das Gebäude abgesperrt, die Klassenzimmer sind dunkel.

Auch die unmittelbaren Zeugen der Tat, die Schüler und Lehrer der Albertville-Realschule, begeben sich ab Montag langsam in Richtung Normalität. Zum ersten Mal gibt es für sie wieder die Möglichkeit, in ihren Jahrgangsstufen zusammen zu kommen und unter Anleitung ihrer Lehrer das Geschehene gemeinsam aufzuarbeiten. Dazu sind Räume in anderen Schulen und Gemeindeverwaltungen organisiert worden, Schulpsychologen sind zur Unterstützung dabei.

Vorstellbar sei etwa, dass in den Gruppen Vorschläge für Politiker und andere Verantwortliche erarbeitet werden, wie künftig Amokläufe verhindert werden können, sagt Schulamtsdirektor Wolfgang Schiele am Sonntag. Dadurch würde die Aufarbeitung des Geschehenen unterstützt und der Blick der Schüler nach vorne gelenkt. Das Angebot ist aber freiwillig und es werde sehr darauf geachtet, was die Schüler überhaupt verkraften können, meint Schiele.

Jeden Abend werde man sich zusammensetzen und überlegen, wie es am nächsten Tag weiter gehen soll, ob die Angebote die Schüler überfordert haben oder nicht. Ob sie allerdings jemals wieder in ihre Schule zurückkehren werden, ist derzeit völlig unklar. In Erfurt musste das Gutenberg-Gymnasium nach dem dortigen Amoklauf vor sieben Jahren komplett umgebaut werden, bevor der Unterricht wieder aufgenommen werden konnte.

gua/mac
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