Von Henning Otte
Anders als zunächst verkündet wurden auf dem Computer des Todesschützen Tim K. keine Belege für eine Ankündigung des Blutbads im Internet gefunden. Der Chateintrag hatte den Ermittlern eine Erklärung für den Amoklauf geliefert, nun tappen sie bei der Suche nach dem Motiv weiter im Dunkeln.
Die Beamten vernahmen zwei jugendliche Zeugen aus Bayern und Nordrhein-Westfalen, die den Internet-Eintrag mit folgenden Worten gesehen haben wollen: «Ich meine es ernst, Bernd - ich habe Waffen hier, und ich werde morgen früh an meine frühere Schule gehen und mal so richtig gepflegt grillen.» Weiter hieß es: «Merkt Euch nur den Namen des Orts: Winnenden.»
Baden-Württembergs Innenminister Heribert Rech (CDU) verwahrte sich gegen Kritik, er habe vorschnell die angebliche Ankündigung des Massakers bekanntgegeben. Nun überprüfen die Ermittler, ob Tim K. von einem anderen Computer den Hinweis abgesetzt hat. Der 17-Jährige hatte am Mittwochmorgen an seiner früheren Schule und auf der Flucht 15 Menschen und sich selbst erschossen.
Rech hatte am Donnerstag erklärt, der Internet-Eintrag stamme eindeutig vom Amokläufer. Heute betonte er, es sei richtig gewesen, die Öffentlichkeit über die angebliche Ankündigung des Blutbads zu informieren. Zum Zeitpunkt der Pressekonferenz am Donnerstagmittag seien die Ermittler überzeugt gewesen, dass sich der Amokläufer wenige Stunden vor der Tat in einem Chatroom offenbart habe. Man sei verpflichtet gewesen, über diesen Ermittlungsstand zu berichten. «Man hätte uns sonst zu Recht vorgeworfen, wichtige und die Menschen bewegende Informationen zurückzuhalten.»
Rech betonte: «Ob der Internet-Eintrag echt ist oder nicht: Beide Varianten beschäftigen uns und machen betroffen.» Für einen etwaigen Fälscher müsse es Konsequenzen geben. «Es kann und darf nicht sein, dass auf so skrupellose und menschenverachtende Weise die Gefühle der trauernden Angehörigen mit Füßen getreten werden.» Zuvor hatte der Minister der Süddeutschen Zeitung gesagt: «Irgendein Verrückter hat wohl eine schlimme Falschmeldung in die Welt gesetzt.»
Es sei aber auch nicht auszuschließen, dass Tim K. die Ankündigung von einem anderen Computer abgesetzt habe, sagte eine Polizeisprecherin. «Ob der Täter einen Laptop hatte, wissen wir noch nicht.» Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Stuttgart besteht auch die Möglichkeit, dass der Todesschütze seine Tat vom Computer eines Freundes oder von einem Internetcafé aus versendet hat.
Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) sagte, die Ermittler würden noch zwei Tage brauchen, um den Chat-Eintrag zu prüfen. Sie hätten ein Rechtshilfeersuchen an den Eigentümer des Servers in den USA in die Wege geleitet. «Wir wollen wissen: Hat der Chat überhaupt stattgefunden? Und: Ist die Ankündigung manipuliert?», sagte ein Sprecher.
Unterdessen ging die Diskussion weiter, ob und wie Amokläufe künftig verhindert werden können. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) rief die Schützenvereine in Deutschland dazu auf, ihre Mitglieder besser zu kontrollieren. «Es muss klar sein, dass die Aufbewahrungspflichten im Waffengesetz unbedingt eingehalten werden müssen», sagte sie der Rheinischen Post. Nach Ansicht von Innen-Staatssekretär August Hanning müssten zudem Waffen in Privatbesitz besser gesichert werden.
Die Waffengesetze generell müssen nach Rechs Meinung aber nicht geändert werden. «Wir haben bereits das schärfste Waffenrecht in Europa, aber es hat diese Tat in Winnenden nicht verhindert», zitiert ihn die Onlineausgabe des Magazins Stern.
Trittbrettfahrer hielten die Polizei derweil auch heute wieder in vielen Bundesländern in Atem. Zahlreiche Nachahmungstäter wurden nach Drohungen gegen Schulen festgenommen. Zumindest in einem Fall folgte die Strafe auf dem Fuß: In Remscheid (Nordrhein-Westfalen) verurteilte ein Richter im Schnellverfahren einen 16- jährigen Hauptschüler wegen der Androhung eines Amoklaufs zu zehn Tagen Arrest. In Baden-Württemberg ergingen gegen einen 16-Jährigen aus Kippenheim und einen 20-Jährigen aus Esslingen Haftbefehle. Den Tätern drohen bis zu drei Jahre Haft und hohe Schadenersatzforderungen.
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