Von Torsten Holtz
Wer nach dem Amoklauf in Winnenden Drohanrufe oder Amok-Ankündigungen aus Spaß von sich gibt, riskiert viel. Es handle sich nicht um ein Kavaliersdelikt, machen Juristen deutlich. Für solche makaberen Scherze müssen Täter mit Freiheitsstrafen und hohen Schadenersatzforderungen rechnen.
Was müssen Trittbrettfahrer befürchten?
Wer Straftaten androht, die den öffentlichen Frieden stören, macht sich strafbar. Erfasst ist ein langer Katalog von Delikten wie Mord, Totschlag, schwere Körperverletzung, Raub sowie schwerer Landfriedensbruch und gemeingefährliche Vergiftung. Gemäß Paragraf 126 des Strafgesetzbuchs können Richter dafür bis zu drei Jahre Gefängnis oder eine Geldstrafe verhängen. Ebenso wird bestraft, wer wider besseren Wissens Straftaten vortäuscht - also etwa eine Bombendrohung verbreitet, um schulfrei zu bekommen.
Schutzgut der Rechtsnorm ist der «öffentliche Frieden», also das Vertrauen der Bevölkerung in die Rechtssicherheit und in ihre Sicherheit im Alltag. Die Drohung muss daher zwingend einem größeren Personenkreis bekannt werden. Aber auch private Drohungen mit Verbrechen gegen einzelne Personen sind strafbar, und zwar gemäß Paragraf 241 des Strafgesetzbuch (Bedrohung).
Viele Trittbrettfahrer sind von der Angst, Aufgeregtheit und dem Medienrummel rund um spektakuläre Straftaten wie Bombenanschläge und Amokläufe fasziniert. Oft entsprechen die Täter dem Klischee des klassischen Verlierers mit einem Hang zur Selbstdarstellung, die aus der Anonymität heraus etwas nach ihrer Ansicht Bedeutungsvolles tun wollen. Als Motiv sehen Kriminologen vor allem Geltungsdrang und den Wunsch, durch Stiftung von Angst und Verwirrung Kontrolle und Macht über andere zu erlangen.
Andere wollen bewusst oder unbewusst Rache nehmen. Das scheint aus ihrer Sicht zu gelingen, indem sie die Gesellschaft in Angst versetzen. In dieser Hinsicht ist der Trittbrettfahrer vom Terroristen nur schwer zu unterscheiden.
Zu nennen sind aber auch Kinder und Jugendliche, die sich einen Spaß erlauben wollen und die Folgen ihrer Drohungen oft nicht abschätzen können. Sie machen sich unter Umständen nicht strafbar, müssen aber trotzdem mit negativen Folgen rechnen: In Hessen gibt es inzwischen Fälle, in denen Schüler Einsatzkosten der Polizei in beträchtlicher Höhe über Monatsraten von 50 Euro abstottern müssen.
Nachahmungstäter beziehen sich mit ihren eigenen Verbrechen auf vorausgegangene, spektakuläre Taten. Teilweise verwenden sie die gleichen Tatdaten, Waffen, Kleidungsstücke und sogar Äußerungen. Das Phänomen von Amokläufen junger Männer in Schulen trat in Deutschland erst nach dem Massaker an der Columbine High School in Littleton auf - einem inzwischen weltweit mystifizierten Verbrechen.
Die Gefahr, dass Berichte über Amokläufer Nachahmungstäter anregen, schätzen manche Kriminologen als recht groß ein. Für Menschen mit schweren Gewaltfantasien könnten Medienberichte über Amokläufe wie ein Auslöser wirken. Für diese These spricht auch, dass Amokläufe statistisch gesehen in Wellen auftreten und nicht gleichmäßig übers Jahr verteilt.
mas/ruk