Arbeitsrecht

Abmahnung verfällt nicht

Wem der Chef per Abmahnung schon einmal die gelbe Karte erteilt hat, der sollte seinen Job danach mit Bedacht machen. Auch wenn der letzte Schritt vor der Kündigung schon Jahre zurück liegt, bleibt er bei neuerlichem Fehlverhalten nicht folgenlos.

Arbeitnehmer, die wegen respektlosen Verhaltens abgemahnt wurden, müssen bei einer wiederholten Pflichtverletzung auch Jahre nach dem ersten Vorfall mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Das entschied das Arbeitsgericht Krefeld (Urteil vom 11. Dezember 2008, AZ: 1 Ca 1980/08) und wies damit die Kündigungsschutzklage eines angestellten Pferdepflegers ab.

Der Pfleger hatte im August 2008 einen Tierarzt vor Zeugen wiederholt schwer beleidigt. Da der Arbeitnehmer bereits sechs Jahre zuvor wegen der Beleidigung von Kollegen eine Abmahnung erhalten hatte, kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fristlos.

Die Richter stellten im Kündigungsschutzverfahren zwar fest, dass die fristlose Kündigung eine besondere Härte für den Kläger sei. In diesem Fall überwiege jedoch das Interesse des Arbeitgebers, zumal dieser in einer «sehr großzügigen Geste» angeboten habe, die Kündigung nach einer Entschuldigung des Klägers zurückzuziehen. Diese habe der Kläger jedoch verweigert.

Zudem habe der Kläger nach der zuvor ausgesprochenen Abmahnung gewusst, dass der Arbeitgeber die Beschimpfung von Mitarbeitern in seinem Betrieb nicht dulde. Auch wenn die Abmahnung schon knapp sechs Jahre zurückliege, sei sie deswegen nicht bedeutungslos, betonten die Richter. Der Kläger habe jedenfalls nicht davon ausgehen können, dass der Arbeitgeber Beschimpfungen für weniger gravierend halte als zum Zeitpunkt der Abmahnung.

ham/ruk
Zum Thema Thema verfolgen » Newsletter abonnieren Artikel kommentierenArtikel kommentieren
Arbeitsrecht

Mangelnde Teamfähigkeit ist kein Kündigungsgrund

Fehlende Führungsfähigkeiten sind kein Grund, einen Arbeitnehmer zu kündigen. Insbesondere nicht dann, wenn dieser sich zwar mehr ...

Arbeitsplatz (Foto)
Privates während der Arbeit

Ohne Abmahnung keine Kündigung

Wer private Dinge während der Arbeitszeit erledigt, verletzt in der Regel seinen Arbeitsvertrag. Deswegen gleich fristlos mehr ...

Zweitjob kann den Arbeitsplatz kosten (Foto)
Arbeitsrecht

Kündigungsfalle Zweitjob

Wer nebenberuflich jobbt, will sich damit zumeist das Gehalt aufbessern. Allerdings gibt es dabei einiges zu beachten. mehr ...

Wecker (Foto)
Arbeitsrecht

Wer dauernd verschläft, fliegt raus

Pünktlich zur Arbeit zu erscheinen, ist nicht nur eine Frage des guten Tons. Der Arbeitnehmer muss sogar mehr ...

Arbeitsrecht: Abmahnung verfällt nicht » Gesellschaft » Nachrichten
URL : http://www.news.de/gesellschaft/781888787/abmahnung-verfaellt-nicht/1/
Schlagworte:
Leserkommentare (0)
jetzt kommentieren
Kommentar schreiben
Netiquettelink | AGB
Ihr Name
Ihre Emailadresse
noch 600 Zeichen übrig
Ihr Kommentar
Bitte übertragen Sie die Zeichen in das Feld darunter.

Zum Thema
Anzeige
Meistgelesene Artikel
Fotostrecken
Videos
zurück
vor
Merkzettel
Hier können Sie Artikel ablegen, die Sie später lesen wollen.
Wie geht das?
Anzeige