Mo., 13.02.12

Prozess gegen Kassiererin Gericht bestätigt Kündigung wegen 1,30 Euro

Artikel vom 24.02.2009

Der Schaden ist gering, die Kündigung trotzdem rechtens. Zwei Pfandbons hatte eine Berliner Kassiererin unterschlagen - und damit das Vertrauen des Arbeitgebers gebrochen, meinen die Richter. Gewerkschafter hatten eine Strafaktion für Streiks vermutet.

Das Landesarbeitsgericht hat in zweiter Instanz die fristlose Kündigung einer langjährigen Kassiererin bestätigt, die zwei Leergutbons im Wert von 1,30 Euro unterschlagen hatte. Eine Kassiererin müsse «unbedingte Zuverlässigkeit und absolute Korrektheit» zeigen, begründete das Gericht heute in Berlin sein Urteil. Kündigungsgrund sei der Vertrauensverlust, nicht aber der Wert der Sache.

Die Frau war im Januar 2008 von ihrer Arbeit in einem Supermarkt freigestellt worden. Die Arbeitgeber warfen ihr vor, zwei Kundenpfandbons im Gesamtwert von 1,30 Euro nicht korrekt abgerechnet zu haben.

Die Unterschlagung als solche steht nach Überzeugung des Berufungsgerichts fest. Dafür sprächen die von ihr selbst eingeräumten Umstände, das Kassenjournal und Zeugenaussagen, hieß es.

Über die fristlose Kündigung hinaus seien auch die Voraussetzungen einer «Verdachtskündigung» erfüllt gewesen, teilte das Gericht mit. Voraussetzung dafür sei das Vorliegen eines «dringenden» Verdachts einer Straftat, der sich auf objektive Tatsachen, nicht aber auf bloße Unterstellungen des Arbeitgebers gründe. Dies sei hier der Fall gewesen.

Die Kassiererin bestreitet, die Pfandbons unterschlagen zu haben. Nach der Entscheidung der ersten Instanz hatte sie Berufung eingelegt.

Der Fall hatte über die Grenzen Berlins hinaus Schlagzeilen gemacht. Gewerkschafter gründeten ein Solidaritätskomitee. Sie sahen den wahren Grund für die Kündigung in der Beteiligung der Frau an Streikaktionen im Einzelhandel.

Sie hatte - alle Besitzerwechsel eingerechnet - 31 Jahre lang in dem Unternehmen gearbeitet. Das Gericht betonte jedoch, ein Zusammenhang mit der Teilnahme der Kassiererin an Streikaktionen sei nicht erkennbar. Eine Revision ließ das Landesarbeitsgericht nicht zu.

che/mik

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Leserkommentare (8)
  • Kommentar: 8
  • 29.10.2009 00:10
von
Kalamari

Jaja, die Kleinen hängt man halt auf. Durfte ich auch heute vor Gericht in einer Verhandlun mit der FA. Netto (ja ich nenne das Kind beim Namen) erleben. Dieser schmierige Anwalt von denen war schon ne Nummer für sich. Schade nur dass man aus den Besucherreihen in so ner Verhandlung sich nicht einmischen darf, hätte dem gern mal meine Meinung gesagt. Dieses Juristenpack macht sich die Gesetze so wie es ihnen grad recht ist, von Moral und Gerechtigkeit keine spur. Wo wird das alles noch hinführen, armes Deutschland.

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  • Kommentar: 7
  • 28.02.2009 07:14
von

Spätestens jetzt sollte jedem klar werden, dass wir in einer gesellschaftlichen Krise stecken. Neben dem entarteten Finanzsystem lebt ein vollkommen aus den Fugen geratenes Rechtssystem. Diese Juristen unter den Bundestagsabgeordneten sorgen dafür, dass Gesetze erlassen werden, die nur noch dem Zweck dienen, Gerichte und Rechtsanwälte zu beschäftigen. An den Gerichten wirken selbstherrliche Geistesgestörte die nur noch nach theoretischen Überlegungen handeln.

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  • Kommentar: 6
  • 26.02.2009 15:14
von
Antwort auf Kommentar 5

...amen. leider stand da nichts von "Gerechtigkeit, Verhältnismäßigkeit, Offenheit und Rückgrat", sondern nur genau dass, was die bild-zeitung erwartungsgemäß titelte. worüber wunderst du dich denn da? wer harte kritik persönlich nimmt, ist übrigens selbst schuld.

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  • Kommentar: 5
  • 26.02.2009 13:50
von

oh, da habe ich wohl bei jemanden einen wunden Punkt getroffen. Oder warum greift Urmel mich persönlich an? Ich spreche in meinem Kommentar ganz offen von Gerechtigkeit, Verhältnismäßigkeit, Offenheit und Rückgrat. All diese positiven und menschlichen Werte, vermisse ich bei Urmels Statement komplett. Schade...

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  • Kommentar: 4
  • 25.02.2009 11:56
von
  • Kommentar: 3
  • 24.02.2009 20:48
von
Antwort auf Kommentar 2

ich kann das "ja aber die reichen..."-gejammer irgendwie nicht mehr hören. umgedreht wird ein schuh draus. wer strafen für korrupte manager fordert, muss diese auch bei der allgemeinheit akzeptieren. zumal es nicht um den schaden geht, sondern um vertrauen. ein zerdeppertes gurkenglas für 1,30 führt nicht zur kündigung, unterschlagung schon. na, klickt es? korruption ist zwar ein dauerthema, aber dass gar nichts passiert und die strafen lasch sind, stimmt eher selten. viele unmoralische dinge sind schlicht nicht verboten. aber stammtischklagen gehen leichter von den lippen als argumente.

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  • Kommentar: 2
  • 24.02.2009 19:19
von

Warum wird die Existenz einer Frau ruiniert, die einen Schaden von 1,30 Euro verursacht hat? Warum Verantwortliche die Milliarden "verspielen" überhaupt nicht bestraft? Warum können hohe Manager oder Politiker einfach zurücktreten und sonst passiert nichts? Meist bekommen sie sogar noch weiter Zahlungen oder ähnliches.

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  • Kommentar: 1
  • 24.02.2009 15:56
von

Korrektheit ist oberstes Gebot mit Geldumgang .

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