Fr., 25.05.12

Hochschulrecht 23.02.2009 Abkupfern kostet Studenten den Abschluss

Paare im Prüfungsstress: So bleibt Beziehung heil (Foto)
Wer bei der Examensarbeit auf Literatur zurückgreift, muss das auch kenntlich machen. Bild: dpa

Als Informationsquelle für Referate und Arbeiten ist das Internet fast unerschöpflich. Das wissen nicht nur Schüler, sondern auch Studenten. Dumm nur, wenn sie Wort für Wort für eigene geistige Leistung ausgeben, was andere geschrieben haben.

Weil ihm mittels einer Spezialsoftware das Kopieren fremder Text-Passagen für seine Diplomarbeit nachgewiesen wurde, muss ein Student die Universität Münster ohne Abschluss verlassen. Seine Klage gegen den Plagiatsvorwurf und das daraus folgende «Mangelhaft» der Prüfungskommission ist vom Verwaltungsgericht Münster abgewiesen worden (Az: 10 K 1212/07).

Seine Diplomarbeit am Lehrstuhl Betriebswirtschaftslehre war 2006 routinemäßig mit wissenschaftlichen Texten im Internet abgeglichen worden. Dabei hatte sich herausgestellt, dass der Student wesentliche Textstellen von anderen Autoren abgeschrieben hatte, ohne sie als Zitate kenntlich zu machen. Er fiel mit seiner Diplomarbeit durch. Zu Recht, wie der Richter befand. Der Student habe sich «mit fremden Federn geschmückt und gegen das Gebot wissenschaftlicher Redlichkeit verstoßen».

Das Hochschulgesetz von Nordrhein-Westfalen hatte bereits 2005 einen strengen Strafenkatalog erstellt, um bei Haus- oder Examensarbeiten Plagiate zu verhindern und Abschreiben aus dem Internet zu ahnden: Wer erwischt wird, muss mit bis zu 50.000 Euro Geldbuße rechnen. In diesem Fall wolle die Universität aber davon absehen, so eine Sprecherin der Hochschule. Stattdessen werde der Student exmatrikuliert.

ham/reu/news.de/buk
Leserkommentare (3) Jetzt Kommentar zum Artikel schreiben
  • hector
  • Kommentar 3
  • 19.02.2011 00:14
 Antwort auf Kommentar 1

In einer wissenschaftlichen Arbeit muss man "nachgepappeltes" aber mit Anführungszeichen versehen und kenntlich machen, woher und von wem es stammt. Ansonsten gibt man diese großartigen Leistungen als seine eigenen aus und dieses wiederum ist Diebstahl geistigen Eigentums. Wie würde ein Schlossbaron reagieren, wenn man ihm sein materielles Eigentum, das Schloss nehmen würde?

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  • Gernot Schoch
  • Kommentar 2
  • 18.02.2011 14:42
 

Der einfache Student wird mit einem ausgedehnten Strafenkatalog bedroht und in diesem Fall von der Universität verwiesen; völlig zu Recht, denn er muss schon in der Schule gelernt haben ,wie mit Zitaten umzugehen ist. Ist man Sohn eines Adelsgeschlechts und CDU-Antiuntergangshoffnung, wird man Doktor und Minister und meint sich mit einer halbherzigen Entschuldigung für "kleine Fehler" herausreden zu können, die angeblich jedem passieren können. Kann man mit dem Adelsprädikat eines LÜGENBARONS von Münchberg zu Guttenhausen in der Politik von heute und vor Frau Merkel weiterleben? On verra...

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  • Leo
  • Kommentar 1
  • 17.02.2011 13:11
 

doch mal im ernst - "abschreiben" hin oder her - klar, wenn dies einzig und alleine darum geschieht, um die eigene dummheit zu überspielen, - ist das nicht ok. andererseits - was, von dem wissen, das wir alle heute haben, ist nicht "abgeschrieben, abgekupfert, nachgepappelt, auswendig gelernt und wiedergegeben" usw. ? so gesehen dürfte man davon ausgehen, daß alles wissen der menschen- vieleicht mit ausnahme dessen, das tatsächlich noch neu erfunden wird und darauf ein patent erteilt wird - irgendwo schon einmal geschrieben, gelehrt oder gesagt wurde.....

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