Von Sebastian Bronst
Für den Mord an seiner Schwester muss Ahmad O. lebenslang hinter Gitter. Die Richter sprachen den 24- Jährigen des heimtückischen Mordes aus niederen Beweggründen schuldig. Er hat seine Schwester Morsal im Mai 2008 brutal mit 23 Messerstichen getötet.
Morsal verblutete am Abend des 15. Mai vergangenen Jahres auf einem düsteren Parkplatz nahe einer Hamburger U-Bahnstation zwischen abgestellten Autos. Stunden vor dem tödlichen Treffen hatte der 24-jährige Deutsch-Afghane Ahmad sie zufällig in Begleitung von Jungen gesehen. Bekannte berichteten ihm zudem, dass die 16 Jahre alte Morsal angeblich auf den Strich gehe - zwei Ereignisse, die Ahmad nach jahrelangem Familienstreit um den Lebensstil seiner Schwester offensichtlich zum Messer greifen und zu einem mutmaßlichen «Ehrenmörder» werden ließen.
Heute hat das Hamburger Landgericht nach einem rund zwei Monate langen, teils hochdramatischen Prozess das Urteil verkündet. Viele tränenreiche Momente erlebten Zuschauer und Richter in dem bundesweit mit großem Interesse verfolgten Verfahren: Mehr als einmal war vor Gericht von einer tiefen emotionalen «Hassliebe» zwischen Angeklagtem und Opfer die Rede, viel vom Leid der als lebenslustig beschriebenen Morsal, die schon vor ihrem Tod von ihrem Bruder bedroht und misshandelt worden sein soll. Als «Mord mit Ansage» und Tat auf «niedrigster sozialer Stufe» hatte Staatsanwalt Boris Bochnick die Tat in seinem Plädoyer bezeichnet.
Von Anfang an ging es in dem sogenannten Ehrenmord-Prozess nicht um die Täterschaft Ahmads, sondern um die Bewertung seiner Tat und seiner Schuldfähigkeit. Am Tag nach dem Verbrechen war der seit der Kindheit verhaltensauffällige und extrem aggressive junge Mann festgenommen worden und hatte das Verbrechen bei der Polizei auch gestanden. «Besser als Ehrlosigkeit» hatte der 24-Jährige kurz vor der Festnahme seiner bitterlich weinenden Mutter in einem Telefonat gesagt, das die Beamten abhörten. Schon auf der Flucht vom Tatort erzählte er einem Taxifahrer, seine Schwester habe sich von der Familie abgewandt und er hoffe deshalb, dass sie nun tot sei.
Zehn Verhandlungstage nahmen sich die Richter Zeit, um die für eine Verurteilung zentralen Beweggründe des Täters und den Tatablauf zu ergründen. Denn anders als die von einem eiskalten Mord zur Wahrung der Familienehre überzeugte Anklage werten die Verteidiger das Verbrechen als spontanen Totschlag im Affekt, begangen von einem psychisch Kranken und ohne entscheidenden Bezug zu traditionellen Wertvorstellungen. Morsals Tötung sei «eher eine Familientragödie», sagte Anwalt Hartmut Jacobi. Ein als Aussprache geplantes Treffen sei «schrecklich schief gegangen», betonte Verteidiger Thomas Bliwier: «Der Fall eignet sich eigentlich nicht, um damit Politik zu machen.»
Maßgeblich stützten sich die Verteidiger dabei auf die Diagnose der vom Gericht bestellten psychiatrischen Gutachterin. Sie stellte bei dem Angeklagten eine krankhafte Persönlichkeitsstörung mit dem unkontrollierbaren Hang zu explosiven Gewaltausbrüchen fest. Morsal habe er nach einem kränkenden Wortwechsel im Zustand verminderter Schuldfähigkeit getötet, meinte die 64-Jährige: «Früher hätte man solche Leute Psychopathen genannt.»
Auch der Angeklagte hatte diese Einschätzung zum Schluss noch einmal unterstrichen. Nachdem er den ganzen Prozess über eisern geschwiegen hatte, brach er nach den Plädoyers von Verteidigung und Anklage urplötzlich in Tränen aus und bestritt lauthals jede Mordabsicht. «Sie war doch meine Schwester», rief er.
mas/gua