In vielen Ländern dürfen Eltern ihre Kinder zu Hause unterricht. Deutschland lässt das nur in Ausnahmefällen zu. Dagegen kämpft seit Jahren ein Bremer Elternpaar. Um die Schulpflicht zu umgehen, zog der Vater mit den Söhnen sogar ins Ausland.
Ein Elternpaar ist vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Bremen mit seiner Klage gegen die allgemeine Schulpflicht gescheitert. Sie wollten ihre Kinder zu Hause unterrichten. Das OVG war aber der Ansicht, eine Ausnahme von der Schulpflicht sei «nur in besonders begründeten Ausnahmefällen» zulässig. Ein solcher Fall liegt laut Richterspruch bei der Bremer Familie nicht vor.
Gegen die heutige Entscheidung ist keine Revision zugelassen, wie das Gericht mitteilte. Die Eltern, ein ausgebildeter Lehrer und eine Biologin, wollen sich mit dem Urteil nicht abfinden und notfalls bis vor den Europäischen Gerichtshof ziehen.
Mutter Dagmar Neubronner sagte: «Wir wollen gern wieder in Bremen leben mit freien Kindern, darum machen wir weiter.» Vater Tilman Neubronner sagte, er werde vorerst weiter mit den Söhnen im Ausland bleiben. In einem ersten Verfahren vor dem Verwaltungsgericht war die Familie Ende 2006 dem Bildungsressort des Bremer Senats unterlegen.
Die Eltern und ihre Anwälte wollen die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, bevor sie weitere Schritte planen. Dagmar Neubronner sagte, sie und ihr Mann würden in jedem Fall weiter die Gerichte notfalls bis hin zum Bundesverfassungsgericht und zum Europäischen Gerichtshof bemühen. «Wir versuchen, die deutsche Rechtsprechung dem internationalen Standard anzupassen», sagte sie. In anderen europäischen Ländern wie Österreich, Frankreich oder Großbritannien sei häuslicher Unterricht schließlich auch erlaubt. Nur in Deutschland gebe es den «Spezialfall der Anwesenheitspflicht».
Die Eltern sind der Ansicht, dass die Schulpflicht gegen das Grundgesetz verstößt. Außerdem erklärten sie, die Schulpflicht sei sowieso durchlöchert: So hätten etwa die schulpflichtigen Mitglieder der Band Tokio Hotel Heimunterricht bekommen, ebenso wie Diplomatenkinder. Ein Vertreter der Stadt Bremen betonte dagegen, dass in Bremen nur schwerstkranke Kinder von der Schulpflicht ausgenommen werden.
Das Land hatte außerdem kritisiert, Kinder würden ohne Schule nur schwer Freunde finden. Dazu sagte die Mutter, ihre Kinder hätten sehr wohl funktionierende soziale Kontakte, beispielsweise im Fußballverein. Eine Isolation der Kinder werde behauptet, aber nie nachgewiesen.
Das Gericht erklärte, mit der allgemeinen Schulpflicht solle ein gleicher Bildungszugang für alle Jungen und Mädchen gewährleistet werden. Außerdem diene der Schulbesuch der Vermittlung sozialer und staatsbürgerlicher Kompetenz. Das Gericht unterstütze die Auffassung, die Bildungs- und Erziehungsziele des Staates würden mit einem allgemeinen Schulbesuch besser erreicht als mit Hausunterricht.
Der Vater erklärte vor Gericht, er sei Anfang 2008 mit den neun und zwölf Jahre alten Söhnen Thomas und Moritz von Bremen nach Frankreich gezogen, weil dort der Heimunterricht erlaubt sei. Ihm zufolge nehmen die Jungen an einem Heimunterrichts-Projekt einer Schule aus Irland teil. Die Familie probierte demnach 2005, als sie aus dem Allgäu nach Bremen gezogen war, für kurze Zeit den staatlichen Schulunterricht aus. Das sei aber nicht erfolgreich gewesen, die Kinder hätten sich nicht wohlgefühlt, erklärte Neubronner. Die Kinder saßen bei der Gerichtsverhandlung in der ersten Reihe und folgten aufmerksam dem Gespräch. Die Mutter lebt weiter in Bremen und führt dort einen Kleinverlag.
ham