Qualvoll musste die 14 Monate alte Jacqueline im März 2007 verhungern. Ihr Vater hat nun im Revisionsprozess eingeräumt, dass er mit der Situation überfordert war. Die Mutter des Kleinkindes schwieg am ersten Verhandlungstag.
Im Revisionsprozess vor dem Landgericht Gießen hat der Angeklagte versucht, seine Tat zu rechtfertigen. Seine Arbeit als Industriemechaniker und die Renovierung des Hauses seien ihm damals über den Kopf gewachsen, sagte der 35-Jährige zum Prozessauftakt. Deshalb habe er irgendwann nicht mehr regelmäßig um sein Kind gekümmert. Der Angeklagte gab an, seine Tochter vor ihrem Tod rund drei Wochen nicht gesehen zu haben. Er habe seine Frau nach dem Kind gefragt, diese habe ihn aber von der Tochter ferngehalten. Die 23-jährige Angeklagte schwieg am ersten Prozesstag zu den Vorwürfen.
Die 14 Monate alte Jacqueline war im März 2007 im elterlichen Haus in Bromskirchen an einer Hirnschwellung infolge mangelnder Ernährung und Flüssigkeitszufuhr gestorben. Die Eltern hatten die Pflege und Versorgung des Kindes binnen weniger Wochen weitgehend eingestellt. Das Kleinkind wog zum Schluss nur noch sechs Kilogramm, etwa halb so viel wie für ein Kind in dem Alter üblich.
Das Landgericht Marburg hatte die Eltern des verhungerten Kleinkinds im Januar 2008 zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil im September jedoch wegen Rechtsfehlern und Lücken in der Beweiswürdigung auf. Aus Sicht des BGH hält die Beweiswürdigung, mit der das Landgericht eine Verurteilung der Mutter wegen Mordes verneint hatte, der rechtlichen Überprüfung nicht stand. Ebenso fehlerhaft sei es, dass ein Tötungsvorsatz des Vaters ausgeschlossen wurde. Der Prozess wird am Donnerstag fortgesetzt.
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