Fr., 25.05.12

Fristlose Kündigung 30.01.2009 Wer bei der Arbeitszeit schummelt, fliegt raus

EU-Studie: Deutsche arbeiten immer länger (Foto)
Wer seine Arbeitszeiten nicht korrekt erfasst, dem kann gekündigt werden. Bild: dpa

Mal eben ein bisschen Arbeitszeit unterschlagen, kann das Ende der eigenen Karriere bedeuten. Wer früher geht, der muss das auch kenntlich machen. Darauf haben Arbeitgeber ein Recht.

Arbeitszeitbetrug ist auch bei einem geringen Umfang von weniger als einer Stunde Grund für eine fristlose Kündigung. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt in einem Urteil entschieden.

Die Richter wiesen damit die Klage einer Assistentin gegen ein Service-Unternehmen am Flughafen zurück und erklärten die fristlose Entlassung für wirksam (Aktenzeichen: 7 Ca 10063/07). Die als Servicekraft beschäftigte Frau hatte an einem Nachmittag den Arbeitsplatz 45 Minuten früher verlassen, dies auf ihrem Arbeitszeitnachweis jedoch nicht angegeben. Nachdem den Vorgesetzten dies bekannt wurde, wurde der Frau fristlos gekündigt. Die Betroffene gab an, sie habe das vorzeitige Verlassen beim Ausfüllen des Stundennachweises vergessen.

Laut Urteil liegt unzweifelhaft ein Arbeitszeitbetrug und damit eine Straftat vor, die eine fristlose Kündigung berechtige. Kein Arbeitgeber müsse es hinnehmen, dass bei der Erfassung der Arbeitszeit manipuliert werde, selbst wenn es sich dabei «lediglich» um eine dreiviertel Stunde handele und der entstandene Schaden daher nicht sehr groß sei, heißt es in der Entscheidung.

ham/voc
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