Im Prozess um den sogenannten Ehrenmord hat ein Sachverständiger die Tötung der Deutsch-Afghanin Morsal als Affekt gewertet. Damit könnte die Anklage gegen den Täter, Morsals Bruder, von Mord auf Totschlag verringert werden.
Einen entsprechenden Hinweis gab der Vorsitzende Richter dem wegen Mordes angeklagten Bruder Ahmad heute im Laufe der Verhandlung am Hamburger Landgericht. Auch komme die Unterbringung in einer Psychiatrie in Betracht. Zuvor hatte eine Sachverständige betont, der Angeklagte habe bei der Tat unter einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung gelitten. Der 24-jährige Ahmad hat seine Schwester im Mai 2007 mit 23 Messerstichen auf offener Straße in Hamburg getötet. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, Morsal wegen ihres Lebenswandels heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen getötet zu haben.
Das spräche für eine Verurteilung wegen Mordes, denn niedrige Beweggründe wie andere sozialpolitische oder kulturelle Vorstellungen fallen unter dieses Mordmerkmal. In diesem Fall würde Ahmad grundsätzlich ein lebenslanger Freiheitsentzug erwarten und er könnte frühestens nach 15 Jahren auf Bewährung entlassen werden, erklärte Rechtsanwalt Thomas Binder gegenüber news.de.
Der Angeklagte hat die Tat an sich bereits eingeräumt, die Verteidigung versucht jedoch, die Mordanklage zu entkräften und in Totschlag abzumildern. Nach Ansicht der als Sachverständigen geladenen Psychiaterin war die Tat ein «immenser Affektdurchbruch» und der «Zusammenbruch einer narzisstischen Persönlichkeit».
Eine narzisstische Wut wirke überschwemmend und enge das Bewusstsein ein. Bei einem Zusammenbruch würden archaische Gefühle frei, führte die Gutachterin heute aus. Sie empfehle für den Täter die Unterbringung in einer Einrichtung mit sozialtherapeutischen Ansätzen, keine geschlossene Psychiatrie. Die Staatsanwaltschaft lehnt die Gutachterin wegen Befangenheit ab und hat bei Gericht einen entsprechenden Antrag gestellt.
Sollte Ahmad lediglich wegen Totschlags verurteilt werden, ist die Wahrscheinlichkeit, dass er lebenslänglich ins Gefängnis muss, sehr gering, sagte Binder. «Bei Totschlag ist das Mordmerkmal nicht erfüllt, es liegen keine niederen Beweggründe vor», erklärte der Rechtsanwalt gegenüber news.de. Die Höhe des Strafmaßes sei dann eine Einzelfallentscheidung. «Im Normalfall fällt die Strafe nicht unter fünf Jahren aus.» Diese Zeit müsste der 24-Jährige dann auch komplett hinter Gittern verbringen, denn eine Entlassung auf Bewährung ist Binder zufolge nur bei einem Strafmaß von bis zu zwei Jahren möglich.
mas