Befinden sich die Kinder in einer Ausbildung, können Eltern Kindergeld beantragen. Doch das gilt nicht nur für eine betriebliche Lehre. Die Sozialleistung kann auch nach abgeschlossenem Hochschulstudium gezahlt werden.
Dies ist dann der Fall, wenn die Kinder nach einem erfolgreich abgeschlossenem Studium eine Stelle als TraineeDabei handelt es sich um junge Frauen oder Männer, die nach dem Abschluss ihres Studiums an einem entsprechenden Programm von Unternehmen teilnehmen. Sie werden zu Nachwuchskräften ausgebildet, die oft auch Anwärter auf Führungspositionen sind. annehmen. In finanzrechtlicher Hinsicht kann der Besuch solcher Programme als Berufsausbildung gewertet werden. Das wiederum berechtigt Eltern, Kindergeld zu beziehen.
Entsprechend hat das Finanzgericht Münster entschieden (Az. 4 K 4113/07 Kg). Im konkreten Fall begann eine junge Frau nach erfolgreicher Magisterprüfung ein Traineeprogramm bei einem Presseverlag, das mit 7800 Euro pro Jahr dotiert war. Anschließend erhielt sie eine Festanstellung in der Marketingabteilung. Die Familienkasse verweigerte der Mutter das Kindergeld für die Zeit der Trainee-Phase. Die Mutter klagte dagegen nun erfolgreich.
Die Richter des 4. Senats befanden, zur Berufsausbildung gehöre nicht nur die erstmalige Aneignung von Kenntnissen, sondern auch deren Vervollkommnung - wie etwa in einem Traineeprogramm -, sofern dies dem Erreichen des Berufsziels förderlich ist. Gerade im Verlagswesen genüge der Hochschulabschluss alleine nicht, um das Anforderungsprofil des Berufslebens zu erfüllen.
ham
meine Tochter Macht Ausbildung Ab 08.09 und krigt keine kindergeld . Habe ich 4 mall da Angerufen . Sie wohnt alein.Ich Habe auch kein Geld für meine tochter .Sie muss Auch Essen. Oder nicht?
jetzt antwortenKommentar meldenMein Sohn ist als Azubi im 2. Lehrjahr. Allerdings ist er schon 26.Jahre alt. (Geb. 14.12.1982) Habe ich weiterhin Anspruch auf Kindegeld ? Im Voraus schon mal herzlichen Dank für Ihre Bemühungen. MfG Anton Pirzer
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