Fr., 25.05.12

Sterbehilfe-Prozess 22.12.2008 Gericht spricht Ärzte von allen Vorwürfen frei

Sterbehilfe (Foto)
Krankenkassen drängen Ärzte dazu, Diagnosen zu ändern - eine Gefahr für Patienten? Bild: dpa

Mit zwei Freisprüchen ist am Landgericht Magdeburg der Prozess gegen zwei Ärzte wegen des Abbruchs der Behandlung eines Koma-Patienten im Jahr 2004 zu Ende gegangen. Der Vorwurf des Totschlags oder der Beihilfe dazu habe sich nicht bestätigt.

Damit folgte Richterin Claudia Methling einem Antrag der Staatsanwaltschaft. Vielmehr sei das Gericht zu der Überzeugung gelangt, dass der Tod des 28-Jährigen vollständig gelähmten Patienten unmittelbar bevorgestanden habe. Es gebe keinen Zweifel daran, dass die Eltern, die den damaligen Chefarzt einer Magdeburger Klinik um das Ausschalten des Beatmungsgeräts gebeten hatten, damit auch dem Willen ihres Sohns gefolgt seien.

Die Entscheidung, die Behandlung einzustellen, trafen Arzt und Angehörige gemeinsam. Allerdings: Ohne klare gesetzliche Grundlage, wie die Vorsitzende Richterin sagte. Für die Deutsche Hospiz Stiftung zeigt dieser Fall einmal mehr, wie dringend erforderlich ein Gesetz über Patientenverfügungen ist. «Unter der herrschenden Rechtsunsicherheit leiden nicht nur Patienten, sondern auch Ärzte», erklärte die Organisation.

Richterin Methling wies in der Urteilsbegründung darauf hin, dass es laut den Richtlinien der Ärztekammer keine Lebensverlängerung - oder umgekehrt: Sterbeverlängerung - um jeden Preis geben dürfe. Vielmehr könne es geboten sein, eine weitere Behandlung zu unterlassen. Der nun freigesprochene ehemalige Chefarzt würde alles wieder so machen wie im Mai 2004: «Ich sehe mich mehr denn je in der Richtigkeit meines Handelns bestätigt.» Der 28-jährige Patient aus England habe keine Lebensperspektive gehabt, der Tod stand unmittelbar bevor.

Nach einem Unfall und einer Behandlung in England hatten seine Eltern den jungen Mann in die Magdeburger Spezialklinik gebracht. Trotz schlechter Prognose erhofften sie sich Behandlungserfolge. Dort aber verschlechterte sich sein Zustand weiter, Zeichen des Hirntods waren zu beobachten, mehrere Organe versagten. «Sein Leben konnte nur mit Hilfe der Intensivmedizin erhalten werden», sagte Methling. In Absprache mit dem Chefarzt schaltete der Bruder des Patienten die Beatmung schließlich aus. Zuvor hatte ein mitangeklagter Stationsarzt dem jungen Mann schmerzlindernde Medikamente verabreicht.

Dafür, dass dieser Fall vor Gericht landete, sorgten besondere Umstände: «In der Klinik herrschte eine Atmosphäre der Missgunst bis hin zum Mobbing», sagte die Richterin. Der Chefarzt habe sich von Anfang an gegen einen Teil der Oberärzte zur Wehr setzen müssen. Ein anonymer Anruf sorgte schließlich dafür, das sich der Chefarzt selbst bei der Staatsanwaltschaft anzeigte.

Im Verlauf ihrer Ermittlungen hätten mangelhafte Gutachten sowie falsche Aussagen von Zeugen belastende Momente verdichtet, erklärte der Anklagevertreter. Die Staatsanwaltschaft sei ursprünglich davon ausgegangen, dass der Sterbeprozess des 28-jährigen Patienten aus England noch nicht eingesetzt habe, sondern seine Lage stabil oder sogar zu verbessern gewesen sei. Erst im Laufe der mündlichen Hauptverhandlung seien die tatsächlichen Umstände geklärt worden.

Der Anklagevertreter entschuldigte sich bei den angeklagten Ärzten. In ihren Plädoyers hatten sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung Freisprüche gefordert.

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