Von Gudrun Oelze
«Nehmen Sie es einfach erst einmal so hin», sagte Richter Manfred Steinhoff, bevor er heute die beiden in dem Prozess um den im Polizeigewahrsam gestorbenen Asylbewerbers angeklagten Polizisten von einer Mitschuld an seinem Tod freisprach.
Die im Gerichtssaal anwesenden Mitglieder der Initiative für das Gedenken an den Asylbewerber Oury Jalloh wollten das Urteil aber nicht hinnehmen. Es entwickelten sich tumultartige Szenen, die zu eskalieren drohten, als Polizisten den Saal betraten. «Wir wollen die Wahrheit», schrien sie. «Oury Jalloh - das war Mord».
Die Wahrheit konnte Richter Steinhoff nicht finden. «Der Freispruch ist nicht darauf begründet, dass wir auf irgendeine Art herausgefunden hätten, was sich am 7. Januar 2005 tatsächlich im Polizeirevier in Dessau abgespielt hatte», sagte er. Dort wurde vor vier Jahren der 23-jährige Jalloh in Gewahrsam genommen, weil sich Frauen von dem alkoholisierten Mann belästigt fühlten und die Polizei riefen. Er starb in der Ausnüchterungszelle, in der man ihn auf dem Boden liegend an Händen und Füßen gefesselt hatte. Todesursache war ein Hitzeschock durch einen Brand, den der Mann selbst entfacht haben soll.
Die Staatsanwaltschaft klagte zwei Polizeibeamte an, eine Mitschuld am Tod des Mannes zu haben. Er hätte noch leben können, wäre bei seiner Durchsuchung das Feuerzeug entdeckt und auf ein Signal des Zellen-Rauchmelders sofort reagiert worden, hieß es zu Prozessbeginn im März 2007. Die beiden Beamten standen wegen fahrlässiger Tötung beziehungsweise Körperverletzung mit Todesfolge vor Gericht.
Trotz großer Bemühungen hatte das Gericht nicht die Chance, die Vorgänge genau aufzuklären. Was ermittelt werden konnte, «erstreckt sich alles in den Bereich von Wahrscheinlichkeiten», da Zeugen in einem laut Steinhoff erschreckendem Maße falsche Aussagen machten oder ganz offensichtlich Dinge nicht sagten, die sie wissen. «Diese Beamten haben der Polizei, der Justiz, dem Rechtsstaat und dem Land Sachsen-Anhalt auf das Übelste geschadet.»
Für diese Feststellung bekam der Richter Beifall aus dem Zuhörerkreis im Saal. Weil die Juristen nicht über den Sachverhalt entscheiden konnten, wurde das Verfahren nur formal zu Ende gebracht. «Die Verhandlung ist trotz aller Bemühungen schlicht und ergreifend gescheitert.»
Wie das Feuerzeug in die Zelle kam, ist ungeklärt. Der Polizist, der Jalloh durchsuchte, sei ein erfahrener Beamter und es sei unvorstellbar, dass er das Feuerzeug in der Kleidung übersehen habe, meinte der Richter. Auch dem Dienstgruppenleiter war nicht nachzuweisen, dass er zu spät und falsch reagierte. Der Verlauf der Ermittlungen danach aber sei «von Pleiten, Pech und Pannen, von Versäumnissen und Unzulänglichkeiten gekennzeichnet gewesen», kritisierte der Richter.
Am Mittag hatten Mitglieder der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh auf der Treppe zum Landgericht Dessau eine Matratze ausgerollt und versucht, sie mit einem Feuerzeug in Brand zu setzen. «Es geht einfach nicht. Es kann nicht gehen», sagte ein Afrikaner.
Unter den Beobachtern war auch ein Bruder Jallohs, der zum letzten Prozesstag nach Dessau anreiste. «Wir glauben immer noch, dass Oury Jalloh ermordet wurde», sagte ein Sprecher der Initiative. Der Familie des Asylbewerbers aus Sierra Leone soll für eine Einstellung des Verfahrens Geld geboten worden sein. «5000 Euro für das Leben eines Menschen, das ist eine Ohrfeige für die Familie Jalloh», meinten die Demonstranten.
Das Gericht habe aufklären wollen, räumten nach fast 60 Verhandlungstagen die Vertreter der Nebenklage ein. Wie Jalloh letztlich zu Tode kam, sei allerdings nicht aufgeklärt worden, stellten frustriert auch die Vertreter der Eltern und Geschwister fest. Sie wandten sich gegen die Darstellung, dass keine andere Möglichkeit als Selbstentzündung infrage käme. Er können sich durchaus auch anderes vorstellen, was am 7. Januar 2005 in der Zelle geschehen sei, sagte Ulrich von Klinggräff als Anwalt des Vaters.
Für die Staatsanwaltschaft handelt es sich dagegen um einen Unfall. Es gebe keinerlei Anhaltspunkt dafür, das eine dritte Person das Feuer gelegt habe, sagte Oberstaatsanwalt Christian Preissner. Es gebe auch keine andere denkbare Variante als die, dass Jalloh selbst das Feuer angezündete habe, ohne dabei nach dem eigenen Leben zu trachten. Vielmehr handele «es sich hier um einen ganz tragischen Unglücksfall».
Richter Steinhoff konnte zum Abschluss seine Unzufriedenheit nicht verbergen. «Das war's», sagte der Jurist. «Jetzt können Sie alle nach Hause gehen und denken, was Sie wollen.»
fme