Die Zeit des Wartens ist für Gewichtheber-Olympiasieger Matthias Steiner (26) vorbei. Drei Wochen nach der Verhandlung zum Unfalltod seiner Frau will das Amtsgericht Heidelberg sein Urteil sprechen.
Die Staatsanwaltschaft wirft einem 57-Jährigen fahrlässige Tötung vor. Nach Überzeugung von Staatsanwalt Joachim Steinbacher führten ein «grober Fahrfehler» und überhöhte Geschwindigkeit zu dem Unfall zwischen Wiesloch und Heidelberg. Er forderte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr. Zudem soll der Führerschein des Mannes für ein halbes Jahr eingezogen werden. Die Verteidigung forderte Freispruch.
Gewichtheber Steiner, der als Nebenkläger auftritt, kam selbst zum Prozessauftakt. Angespannt verfolgte der Sportler die Aussagen von Zeugen und Sachverständigen. Es gehe ihm nicht um Vergeltung, betonte der gebürtige Österreicher damals. «Es ist ihm wichtig zu wissen, was sich genau ereignet hat bei dem Unfall», erklärte sein Anwalt Oliver Oeser. Der «stärkste Mann der Welt» hatte bei den Olympischen Spielen in Peking für Begeisterung und weltweite Rührung gesorgt: Bei der Verleihung seiner Goldmedaille hatte Steiner das Foto seiner Frau immer wieder geküsst und in die Kameras gehalten.
Sein Wunsch, vom Angeklagten mehr über den Ablauf des Unfalls zu erfahren, blieb Steiner verwehrt. Der 57-Jährige äußerte sich im Prozess nur spärlich. An den Unfallhergang könne er sich nicht erinnern, gab der Lagerist an. Sein Verteidiger vermutet gesundheitliche Gründe als Ursache für den Unfall. So wurde unter anderem spekuliert, dass der Fahrer bewusstlos geworden sein und deshalb die Kontrolle über seinen Jeep verloren haben könnte.
Der schwere Wagen war am 16. Juli 2007 auf gerader Strecke frontal in den Kleinwagen von Susann Steiner gerast. Dieser wurde völlig zerstört, die 22-Jährige musste von der Feuerwehr befreit werden. Sie starb etwa sieben Stunden später an den Folgen schwerer innerer Verletzungen.
san