Arbeitnehmer, Rentner und Sparer erwarten im kommenden Jahr zahlreiche Änderungen im Steuerrecht. Die wichtigste Neuerung ist die 25-prozentige Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge.
Daneben wird es Änderungen beispielsweise beim Kinderfreibetrag, der Abzugsfähigkeit von Schulgeld, Handwerkerrechnungen und haushaltsnahen Dienstleistungen geben, wie der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) in Berlin aufzählt. Noch keine Entscheidung ist dagegen über die Entfernungspauschale getroffen worden.
Sparer müssen nach Inkrafttreten der neuen Abgeltungssteuer-Regeln vom kommenden Jahr an auf die meisten Kapitalerträge erstmals eine Abgeltungssteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag zahlen. Gegebenenfalls fällt noch Kirchensteuer an. Die neue Steuer betrifft alle Kapitalerträge, die in Form von Zinsen, Dividenden und Kursgewinnen anfallen. Gleichzeitig gilt künftig der neue Sparerpauschbetrag von 801 Euro, der Werbungskosten rund um die Kapitalanlage schon mit einschließt. Abzugsfähig sind dann nur noch Werbungskosten bis zu 51 Euro.
Da die Abgeltungssteuer bereits direkt von den Banken abgezogen wird, müssen bei der jährlichen Steuererklärung keine Angaben mehr zu den Kapitalerträgen gemacht werden. Von der Neuerung profitieren vor allem Steuerzahler mit einem hohen Steuersatz.
Alle Steuerzahler mit einem niedrigen persönlichen Steuersatz - wie Studenten, Rentner und Arbeitslose - sollten aber unbedingt eine Steuererklärung abgeben, rät der NVL: Denn sie könnten sich auf diesem Weg eventuell zu viel gezahlte Abgeltungssteuer vom Fiskus zurückholen. Hierzu muss von der Bank eine Jahressteuerbescheinigung angefordert werden, da diese künftig nicht mehr automatisch ausgestellt wird.
bla
DIE KLEINRENTNER SOLLEN SICH GEDANKEN MACHEN.EIN NEIN ZU DEN IMMER ::::::: JA ::::::SAGERN.
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