Sa., 04.02.12

Mietrecht Wer nicht heizt, riskiert eine Kündigung

Artikel vom 11.11.2008

Ein Mieter ist verpflichtet, seine Wohnung in den Kältemonaten mindestens mäßig zu heizen. Tut er dies nicht, verstößt er gegen seine mietvertraglichen Pflichten. Dann darf ihn der Vermiter vor die Tür setzen.

In solchen Fällen ist der Vermieter berechtigt, den Mietvertrag fristgerecht zu kündigen, sagt Susanne Dehm von der Quelle Bausparkasse und verweist auf ein Urteil des Landgerichts Hagen.

In dem Fall hatte ein Mieter seine Wohnung seit dem Sommer 2005 nicht mehr beheizt. Die Wohnung stand meistens leer, da der Mann vorwiegend bei seiner Freundin wohnte. Anfang 2007 erhielt er von seinem Vermieter deswegen zwei Abmahnungen. Da nichts geschah, kündigte ihm der Vermieter einige Wochen nach der zweiten Abmahnung die Wohnung.

Vor Gericht zog der Mieter den Kürzeren. Laut Hausordnung habe der Mieter eine Verpflichtung, ausreichend zu heizen, so das Gericht. Diese Verpflichtung bestehe zudem grundsätzlich, um Schäden wie zum Beispiel Schimmelbildung zu vermeiden (Aktenzeichen: 10 S 163/07).

kas
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Mietrecht: Wer nicht heizt, riskiert eine Kündigung » Gesellschaft » Nachrichten

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