Mo., 13.02.12

Zweitwohnsitzsteuer Verheiratete müssen nicht zahlen

Artikel vom 03.11.2008

Per Gericht ist Arbeitnehmern gegen die Zweitwohnsitzsteuer der Rücken gestärkt worden. Allerdings gilt das aktuelle Urteil nur für Verheiratete.

Wer als Verheirateter aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung hat, muss keine Zweitwohnungssteuer zahlen. Das hat das Verwaltungsgericht Gießen in einem Urteil entschieden.

Nach dem Richterspruch gilt dies auch, wenn der Betroffene die Zweitwohnung nicht am Ort der Arbeitsstätte hat (Az.: 8 E 2835/07). Das Gericht gab mit seinem Urteil der Klage eines Außendienstmitarbeiters statt. Der Arbeitgeber hatte den Geschäftssitz rund 200 Kilometer vom Wohnsitz der Familie des Klägers entfernt verlegt. Der Mann nahm sich daher etwa fünf Kilometer vom neuen Geschäftssitz entfernt eine Zweitwohnung. Die Gemeinde verlangte daraufhin von ihm eine Zweitwohnungssteuer. Ihre Begründung lautete, der Geschäftssitz der Firma befinde sich nicht im selben Ort, so dass eine aus beruflichen Gründen gerechtfertigte Steuerbefreiung nicht in Betracht komme.

Das Verwaltungsgericht vermochte diese Argumentation nicht nachzuvollziehen. Die Zweitwohnung sei ohne Zweifel «beruflich veranlasst», denn sie liege deutlich näher am Arbeitsplatz als die Hauptwohnung des Klägers. Jede andere Sichtweise wäre eine verfassungswidrige Schlechterstellung Verheirateter im Vergleich zu ledigen Arbeitnehmern, heißt es in dem in der Fachzeitschrift Neue Juristische Wochenschrift veröffentlichten Urteil.

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Zweitwohnsitzsteuer: Verheiratete müssen nicht zahlen » Gesellschaft » Nachrichten

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