Von news.de-Redakteurin Mandy Hannemann
Wer sich und seinem Kind die Elternzeit gönnt, ist nicht dazu verdonnert, sieben Tage in der Woche nur mit Windeln und Fläschchen zu jonglieren. Der Weg an den Arbeitsplatz ist möglich, wenn auch zeitlich begrenzt. Die große Chance heißt: Teilzeitarbeit.
Davon profitiert auch der Arbeitgeber. Der muss keinen neuen Mitarbeiter einstellen und anlernen, während Mütter und Väter auch während der Elternzeit den Kontakt zu den Kollegen halten und an Weiterbildungen teilnehmen können.
Auf Bundesebene ist der Bedarf erkannt worden. «Frauen, die mehrere Jahre aus dem Beruf ausgestiegen sind, haben keinen Anlass zu glauben, der Zug zurück in den Job sei für sie abgefahren. Der Zeitpunkt ist günstig, die Wirtschaft sucht hoch motivierte Fachkräfte und wir wissen, dass die weit überwiegende Mehrheit der Wiedereinsteigerinnen über gute Qualifikationen verfügt. Wir wollen Frauen, die Chancen suchen und die Unternehmen, die Chancen bieten, zusammenbringen», hatte Familienministerin Ursula von der Leyen im Zuge beim Start der Perspektive Wiedereinstieg gesagt.
Das Gemeinschaftsprojekt des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie der Bundesagentur für Arbeit wurde aufgelegt, um Frauen zu unterstützen, die nach längerer, für die Familie eingelegter Berufspause wieder arbeiten wollen. Rund 30 Millionen Euro sollen ab Februar 2009 ausgegeben werden, um lokale Netzwerke zwischen Wiedereinsteigerinnen, Arbeitsagenturen und Wirtschaft aufzubauen. Parallel dazu ist eine Internetseite geplant, auf der sich Mütter informieren können, die wieder arbeiten möchten.
Wer nicht so lange warten und direkt nach der Geburt wieder ins Berufsleben einsteigen will, für den stehen die Joblichter schon jetzt auf Grün. Bis zu 30 Stunden dürfen Mütter und Väter nämlich schon dann an den Arbeitsplatz zurückkehren, wenn sie eigentlich noch in Elternzeit sind. Das sollten werdende Eltern allerdings schon dann ausdrücklich deutlich machen, wenn sie die Elternzeit beim Arbeitgeber anmelden. Damit beweisen sie nicht nur persönliche Flexibilität, sondern verleihen auch dem eigenen Wunsch Ausdruck, dem Job treu bleiben zu wollen.
Zugleich lässt sich auf diese Weise vermeiden, dass der Chef einen Ersatzarbeiter einstellt. Ist das nämlich erst einmal geschehen, können Unternehmen die Teilzeitarbeit aus betrieblichen Gründen verweigern. In der Regel gilt aber: Betriebe, die mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigen, müssen Teilzeitarbeit gewähren, sofern die angehenden Mütter oder Väter mindestens sechs Monate in der Firma arbeiten. Bei weniger Kollegen müssen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer untereinander einigen.
Doch es geht auch anders. Wer mit dem Kind daheim bleibt, aber dennoch etwas dazu verdienen möchte, der muss nicht zwangsläufig beim aktuellen Arbeitgeber auf der Matte stehen. Teilzeitarbeit ist auch bei einem anderen Unternehmen möglich. Dem muss jedoch der Hauptarbeitgeber zustimmen. Dieser darf auch ablehnen. Allerdings ist das – wiederum – nur aus betrieblichen Gründen erlaubt, etwa dann, wenn es sich um ein Konkurrenzunternehmen handelt.
Während der Kinderpause zeitweise arbeiten zu wollen, begründen viele Eltern nicht nur mit beruflichen Zukunftsgründen. Die finanzielle Seite spielt eine wichtige Rolle. Denn die Elternzeit ist eine unbezahlte Freistellung. Zwar müssen Arbeitgeber ab sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin bis acht Wochen nach der Geburt – also für die Zeit des Mutterschutzes – Löhne und Gehälter weiter zahlen. Davon wird aber das Mutterschaftsgeld abgezogen, dass die Krankenkassen an die Mütter zahlen.
Ist der Nachwuchs erst einmal acht Wochen alt, zahlt der Arbeitgeber nicht mehr. Ab diesem Zeitpunkt greift das von der Bundesregierung im vergangenen Jahr eingeführte Elterngeld. Der Bund zahlt 67 Prozent des letzten Nettogehaltes.
Aber aufgepasst: Das Einkommen der Teilzeitarbeit wird auf das Elterngeld angerechnet. Abhängig davon, wie hoch das Entgelt ausfällt, lohnt sich die Teilzeitarbeit mehr oder weniger. Wer also zuletzt ein Nettogehalt von 1500 Euro bezog und während der Elternzeit 350 Euro monatlich hinzu verdient, der kommt monatlich auf 1120,50 Euro (davon 770,50 Euro Elterngeld). Ohne Zuverdienst läge das Elterngeld bei 1005 Euro. Hinzu kommt das Kindergeld, das abder Geburt gezahlt wird.
Doch nicht nur finanziell und arbeitsrechtlich wollen junge Eltern abgesichert sein. Während sich Alleinerziehende eher selten eine Auszeit vom Beruf gönnen können, sollte in der Partnerschaft genau abgeklärt sein, wie es nach der Geburt weitergeht. Denn eine frühe Rückkehr an den Arbeitsplatz kann für Zwistigkeiten sorgen. Um Konflikten rechtzeitig zu begegnen, ist es hilfreich, schon von vornherein gemeinsam nach Kompromissen zu suchen, die für beide Partner akzeptabel sind.
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