Auch mit Kinderwagen bleibt die Bürotür offen
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Von news.de-Redakteurin Mandy Hannemann
Artikel vom 23.10.2008
Wer sich und seinem Kind die Elternzeit gönnt, ist nicht dazu verdonnert, sieben Tage in der Woche nur mit Windeln und Fläschchen zu jonglieren. Der Weg an den Arbeitsplatz ist möglich, wenn auch zeitlich begrenzt. Die große Chance heißt: Teilzeitarbeit.
Davon profitiert auch der Arbeitgeber. Der muss keinen neuen Mitarbeiter einstellen und anlernen, während Mütter und Väter auch während der Elternzeit den Kontakt zu den Kollegen halten und an Weiterbildungen teilnehmen können.
Auf Bundesebene ist der Bedarf erkannt worden. «Frauen, die mehrere Jahre aus dem Beruf ausgestiegen sind, haben keinen Anlass zu glauben, der Zug zurück in den Job sei für sie abgefahren. Der Zeitpunkt ist günstig, die Wirtschaft sucht hoch motivierte Fachkräfte und wir wissen, dass die weit überwiegende Mehrheit der Wiedereinsteigerinnen über gute Qualifikationen verfügt. Wir wollen Frauen, die Chancen suchen und die Unternehmen, die Chancen bieten, zusammenbringen», hatte Familienministerin Ursula von der Leyen im Zuge beim Start der Perspektive Wiedereinstieg gesagt.
Das Gemeinschaftsprojekt des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie der Bundesagentur für Arbeit wurde aufgelegt, um Frauen zu unterstützen, die nach längerer, für die Familie eingelegter Berufspause wieder arbeiten wollen. Rund 30 Millionen Euro sollen ab Februar 2009 ausgegeben werden, um lokale Netzwerke zwischen Wiedereinsteigerinnen, Arbeitsagenturen und Wirtschaft aufzubauen. Parallel dazu ist eine Internetseite geplant, auf der sich Mütter informieren können, die wieder arbeiten möchten.
Wer nicht so lange warten und direkt nach der Geburt wieder ins Berufsleben einsteigen will, für den stehen die Joblichter schon jetzt auf Grün. Bis zu 30 Stunden dürfen Mütter und Väter nämlich schon dann an den Arbeitsplatz zurückkehren, wenn sie eigentlich noch in Elternzeit sind. Das sollten werdende Eltern allerdings schon dann ausdrücklich deutlich machen, wenn sie die Elternzeit beim Arbeitgeber anmelden. Damit beweisen sie nicht nur persönliche Flexibilität, sondern verleihen auch dem eigenen Wunsch Ausdruck, dem Job treu bleiben zu wollen.
Zugleich lässt sich auf diese Weise vermeiden, dass der Chef einen Ersatzarbeiter einstellt. Ist das nämlich erst einmal geschehen, können Unternehmen die Teilzeitarbeit aus betrieblichen Gründen verweigern. In der Regel gilt aber: Betriebe, die mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigen, müssen Teilzeitarbeit gewähren, sofern die angehenden Mütter oder Väter mindestens sechs Monate in der Firma arbeiten. Bei weniger Kollegen müssen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer untereinander einigen.