Mo., 13.02.12

Gesundheitsrecht Krankentagegeld nur bei Totalausfall

Artikel vom 09.10.2008

Wer privat versichert ist, sollte bei Krankheit tunlichst die Finger von seinem Nebenjob lassen. Sonst zahlt die Kasse kein Krankentagegeld.

Das Oberlandesgericht Zweibrücken hat entschieden: Wer trotz Krankheit noch in der Lage ist, eine geringfügige Tätigkeit auszuüben, die zum persönlichen Berufsbild passt, hat keinen Anspruch auf Krankentagegeld.

Dabei ist es nach der Entscheidung der Richter unerheblich, ob mit dem ausgeübten Nebenjob überhaupt ein wirtschaftlich sinnvolles Arbeitsergebnis erzielt werden kann.

In der Regel wird das Krankentagegeld nach Ablauf einer Wartezeit von 42 Tagen an den Versicherten ausbezahlt. Die Höhe des Geldes ist abhängig davon, was zwischen Versicherung und Versichertem vereinbart wurde. Zusammen mit anderen Krankengeldern - beispielsweise dem ÜbergangsgeldÜbergangsgeld wird unter anderem bei gesundheitlichen Einschränkungen geleistet. - darf es das tägliche Nettoeinkommen nicht übersteigen.

Gesundheitsrecht: Krankentagegeld nur bei Totalausfall » Gesellschaft » Nachrichten

URL : http://www.news.de/gesellschaft/695951635/krankentagegeld-nur-bei-totalausfall/1/
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