Von Mandy Hannemann
Immer mehr Hochschüler jobben neben dem Studium. Beim Nebenverdienst sind Bafög-Empfängern allerdings Grenzen gesetzt. Die wurden – angesichts steigender Lebenshaltungskosten – angepasst.
Bisher durften angehende Akademiker nur 350 Euro monatlich dazu verdienen, wollten sie beim Bafög keine Einbußen hinnehmen. Zum Start des Wintersemesters 2008/2009 ist diese Grenze nun auf 400 Euro brutto angehoben worden. Innerhalb eines Jahres dürfen insgesamt nicht mehr als 4800 Euro dazu verdient werden.
«Wir wollen, dass Jugendliche und junge Erwachsene unabhängig von ihrer Herkunft eine ihrer Eignung und Neigung entsprechende Ausbildung absolvieren können», begründet das Bundesministerium für Bildung und Forschung die Entscheidung. Deshalb beträgt die Bafög-Höchstförderung nun 643 Euro. Das setzt allerdings voraus, dass Studenten eine eigenen Wohnsitz haben und ihre Kranken- und Pflegeversicherung selbst zahlen. Wer bei den Eltern wohnt, kann immerhin bis zu 414 Euro bekommen.
Ab sofort gilt auch: Für Ausbildungen in einem Mitgliedsstaat der EU und in der Schweiz ist es nun einfacher, eine Förderung bis zum Bildungsabschluss zu bekommen. Allerdings müssen die angehenden Akademiker mindestens sechs Monate oder ein Semester lang im Ausland bleiben. Bei Hochschulkooperationen genügen zwölf Wochen. Darüber hinaus werden die Gebühren für ein Studium im Ausland bis zu 4600 Euro für ein Jahr als Zuschuss gewährt.
Zu beachten ist, dass der Anspruch auf Bafög abhängig vom Einkommen des Studenten, dessen Eltern und des Ehepartners des Hochschülers ist. Bestehendes Vermögen wird ebenfalls angerechnet. Davon werden festgelegte Freibeträge abgezogen. Diese betragen bei verheirateten und zusammenlebenden Eltern 1555 Euro, bei alleinstehenden Eltern 1040 Euro, bei Stiefeltern 520 Euro und bei Kindern 470 Euro. Vom Einkommen des Ehepartners eines Studenten werden 1040 Euro nicht angerechnet.
Auswirkungen auf die Höhe des Bafögs hat auch das private Vermögen. Haben Studenten beispielsweise weniger als 5200 Euro gespart, wird das Geld nicht auf das Bafög angerechnet. Diese Summe wird für verheiratete Hochschüler noch einmal um 1800 Euro aufgestockt.
Weitere Informationen zu den aktuellen Bafög-Regelungen bietet das Bundesministerium für Bildung und Forschung.