Nachbarschaftliche Beziehungen arten nicht immer in einem Streit um den Knallerbsenstrauch aus. Viele greifen sich stattdessen bei kleinen Arbeiten gegenseitig unter die Arme. Wer sich unterstützen lässt, der sollte seine Helfer zumindest versichern.
Schwarzarbeit ist eine Straftat. Doch wenn der Nachbar, Freunde und Verwandte beim Hausbau helfen, ist das nicht gleich Schwarzarbeit. Wer nämlich für die Unterstützung keinen Obolus zahlt, kommt auch mit dem Gesetz nicht in Konflikt. In Familie und Freundeskreis zählt die Hilfe zum guten Ton. Packt der Nachbar mit an, fällt das unter Nachbarschaftshilfe, für die sich Häuslebauer in der Regel – auch anderweitig – revanchieren.
Weil aber beim Hausbau nicht immer alles glatt geht, sind zukünfige Hausherren gut damit bedient, ihre Helfer bei einer Bau-Berufsgenossenschaft zu versichern, sofern alle zusammen mehr als 40 Stunden mit anpacken. Stößt einem der Helfer nämlich etwas zu, zahlen weder die Haftpflichtversicherung noch die Krankenkassen.
Die Grenze zur Schwarzarbeit wird erst überschritten, wenn den Helfern ein Pauschal- oder Stundenlohn gezahlt wird. Hier droht ein Bußgeld. Wer Arbeitnehmer in Privathaushalten geringfügig beschäftigt und diese nicht zur Sozialversicherung anmeldet, muss mit einer Zahlung von bis zu 5000 Euro rechnen.
ham