Ein zurückgebliebener Teenager
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Von news.de-Redakteurin Ines Weißbach, Leipzig
Artikel vom 17.08.2009
Daniel V., der mutmaßliche Mörder von Michelle, hat unter Ausschluss der Öffentlichkeit im Landgericht Leipzig zugegeben, Michelle sexuell missbraucht und ermordet zu haben. Dennoch werden zur Beweisführung Fotos der Leiche gezeigt.
Auf den Bildern ist Grausames zu sehen. Der geschundene Körper eines kleinen Mädchens, übersät mit blauen Flecken. Als Carsten Hädrich von der Universität Leipzig Fotos von Michelles Leiche an eine Leinwand projiziert, geht ein Raunen durch den Gerichtssaal. 40 Zuschauer sind anwesend, ebenso viele Journalisten. Die wenigsten halten dem Anblick stand. Sie schauen weg, halten Hände vors Gesicht.
Auch Daniel V., der mutmaßliche Mörder, senkt den Blick. Er starrt in Richtung seines Verteidigers. Malte Heise hatte kurz vorher noch versucht, zu verhindern, dass sein Mandant die Bilder mitansehen muss. «Er ist erwachsen», sagt der Vorsitzende Richter Norbert Göbel und bügelt ihn damit ab.
Fast genau ein Jahr ist es her, dass der milchgesichtige 19-Jährige der kleinen Michelle das angetan haben soll, was nun die Anwesenden auf Fotos sehen können. Ein nackter, blauer Kinderkörper mit Würgemalen am Hals. Die Todesursache war Ersticken, sagt der Mediziner. Mit der Faust habe Daniel V. dem Mädchen ins Gesicht geschlagen, sich auf ihren Brustkorb gekniet, ihr mit einem Trichter Alkohol eingeflößt. Auch zu den Zeichen des sexuellen Missbrauchs äußert sich der Mediziner.
Über Daniel V.s Geständnis stellt Richter Göbel fest: «Es gibt keine großen Widersprüche zwischen seiner Erklärung und den rechtsmedizinischen Befunden.» Als die Bilder wieder von der Leinwand verschwinden, ist die Erleichterung im Publikum zu spüren. «Ich verstehe nicht, dass die Rechtsmedizin so einen Weg wählt», sagt Verteidiger Malte Heise den versammelten Journalisten über die gezeigten Bilder. «Beim nächsten Verfahren werde ich dafür sorgen, dass das unterbleibt.» Die Bilder könnten seiner Meinung nach genauso am Richtertisch eingesehen werden anstatt sie überlebensgroß an die Wand zu werfen
Allerdings sei die öffentliche Präsentation solcher Bilder sehr wirksam, meint die Anwältin von Michelles Eltern, Ina Alexandra Tust. «Der Angeklagte bettelt um Mitleid, und wir haben nun gesehen, was er Michelle angetan hat», sagt Tust. Häufig führten solche Bilder zu einer höheren Strafe. «Ob das vor diesem Gericht so sein, weiß ich nicht», sagt die Anwältin.
«Ich bin schockiert über das, was ich heute hier gesehen und erfahren habe», sagt Simone T. Ihr Sohn spielte mit Michelle Tischtennis. «Das muss man erstmal verarbeiten.» Ein 20-Jähriger erzählt, dass er Daniel V. vom Sehen kenne, da er in der Nähe wohne. Als nach Michelles Mörder gefahndet wurde, musste er selbst dreimal zum Speicheltest.
Derzeit hört der Richter die Expertengutachten an. Demnach sind durchaus DNA-Spuren gesichert worden, was Malte Heise am Morgen verneint hatte. Auf einem 1,70 mal 1,90 Meter großen Stück Teppichboden aus dem Hausflur von Daniel V. haben die Ermittler des Landeskriminalamtes Dresden Spuren von Michelle entdeckt. Die Blutflecken waren allerdings mit Reinigungsmittel entfernt worden, wie Daniel V. selbst zugibt.
Ein medizinisches Gutachten über Spermaspuren an Michelles Körper oder Kleidung ist hingegen negativ ausgefallen. Daniel V. selbst vermeidet es während der gesamten Verhandlung, seinen Kopf nach links, in Richtung Publikum zu drehen. Nervös schiebt er sich immer wieder die Brille zurück auf die Nase. Die Zuschauer im Landgericht haben den Angeklagten bisher nicht von vorn gesehen. «So ist er», sagt Anwalt Heise. «Ich habe ihn als schüchtern, völlig zurückgezogen und als Einzelgänger kennengelernt.»
Beim Verhandlungsbeginn um 9 Uhr morgens war Daniel V. als erster zu Wort gekommen. Er sächselt. Seine Stimme zittert, als er sich bei Michelles Eltern entschuldigt - für den großen Schmerz, den er der Familie zugefügt hat und dafür, dass er nicht die Kraft gefunden hat, sich früher zu stellen. Auch die Öffentlichkeit bittet er um Verzeihung, dass er Angst verbreitet hat.
Der Angeklagte erzählt aus seiner Kindheit: Der Vater wollte ihn nicht, die Mutter erzog ihn mit Hilfe der Oma. «Ich habe nie einen richtigen Freund gehabt und musste dreimal die Klasse wechseln, weil ich nicht klargekommen bin», sagt er.
Zur Erklärung der genauen Tat wurde die Öffentlichkeit vom Prozess ausgeschlossen. Die Schutzwürdigkeit des heranwachsenden Angeklagten sei in diesem Fall höher zu bewerten als das Interesse der Öffentlichkeit, hieß es. Bei dieser Entscheidung sei zudem der Entwicklungsstand des Angeklagten berücksichtigt worden.
Anwalt Malte Heise sagt gegenüber news.de, dass Daniel V. sein Geständnis vor Gericht wiederholt habe: «Er hat zugegeben, sich sexuell an Michelle vergangen zu haben.» Als einen Grund für die Tat gibt Heise die sexuelle Neugier seines Mandanten an. Er habe nie eine männliche Bezugsperson gehabt und keine Sexualerziehung erfahren. «Er war auch nicht in der Lage eine gleichaltrige Partnerin zu finden», sagt Heise.
Außerdem äußerte sich Heise zum Zustand von Daniel V.: «Er ist dabei, zu begreifen, welchen Schaden er der Familie zugefügt hat.» Er werde Jahre benötigen, um die Tragweite seiner Tat zu erfassen.
Daniel V. hatte vor der Verhandlung gemeinsam mit seinem Anwalt einen Entschuldigungsbrief an die Eltern verfasst, der jedoch ungeöffnet zurückkam. «Für so eine Tat gibt es keine Entschuldigung, und ein Brief ist für die Eltern keine Entschuldigung», betont Ina Alexandra Trust.
Ob der mutmaßliche Mörder, da er zum Tatzeitpunkt erst 18 Jahre alt war, nach Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht verurteilt wird, wurde am ersten Verhandlungstag noch nicht entschieden. Sein Verteidiger Heise plädiert auf Jugendstrafrecht: Daniel sei ein zurückgebliebener Teenager, der noch bemuttert werden müsse, sagt er dem Gericht. Beim Jugendstrafrecht beträgt die Höchststrafe zehn Jahre, auch bei Mord.
Michelle war am 18. August 2008 nicht von den Ferienspielen im Schulhort nach Hause gekommen. Die Leiche des Mädchens wurde drei Tage später von einem Spaziergänger im Teich eines Leipziger Parks entdeckt.
Die weiteren drei Verhandlungstermine sind für den 8. und 29. September sowie für den 2. Oktober angesetzt. Am letzten Tag wird das Urteil erwartet.
iwi/bjm/ruk/news.de
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Daniel V., der den Mord an der achtjährigen Michelle aus Leipzig bereits gestand, hat nun eingeräumt, sich mehr ...
Vor drei Jahren absolvierte der mutmaßliche Mörder von Michelle ein Praktikum in einem Kindergarten. Und schon damals mehr ...
Kommentar von annelie wegen Verstoßes gegen unsere Netiquette gelöscht.
jetzt antwortenKommentar meldenDa wird ein Täter als schüchtern und gehemmt hingestellt und dann haut er ganz einfach einem Kind ins Gesicht, würgt es und flößt ihm Alkohol ein und vergeht sich sexuell. Wie bitte ist das zu vereinbaren? Warum soll er nicht mit seiner Tat massiv konfrontiert werden? Weil er erst 18 war zum Zeitpunkt seines Mordes? Mit 18 arbeiten Andere in 3 Schichten und ziehen Kinder groß. Das verstehe ich wirklich nicht und ich bitte die Psychologen unter Ihnen mir das mal zu erklären , denn der Mord ist doch nicht aus dem Affekt heraus geschehen. Danke Birgit Schlegel
jetzt antwortenKommentar meldenÜber den Verlust und Schmerz hinweg kommen, so widersinnig es klingt, gelingt nach meiner Erfahrung und Erkenntnis nur mit dem Bemühen, sich auch dem Täter zuzuwenden. Nicht, um ihn zu entlasten oder gar freizusprechen, aber um seine gestörte Entwicklung und seine verbaute Zukunft zu verstehen und traurig darüber zu sein, dass ein weiterer Mensch sein gutes Potenzial nicht enfalten konnte und nun großes Leid zugefügt hat. Schrecklichen Rachegedanken können diese abscheuliche Tat nicht rückgängig machen und helfen nicht, diese Welt zu verbessern!
jetzt antwortenKommentar meldenNun habe ich mir die Mühe gemacht, und mir alle Kommentare zu Gemüte geführt. Und ich frage mich, ob ich es hier in erster Linie mit Bildzeitungslesern zu tun habe. Das Niveau ist einfach niederschmetternd. Sollte sich noch jemand über den Stand der Dinge täuschen, dann sollte man ihm einfach die Lektüre dieser Beiträge empfehlen.
jetzt antwortenKommentar meldenWenn ich sowas lese oder höre krieg ich zufiel, da heißt es wir leben hier in einem rechtstaat na toll wer bekommt denn da Recht? Mensch werdet mal wach das arme Mädchen ist tot, hat nichts mehr vom Leben, und diese Bestie bekommt 10 Jahre wenn überhaubt. Nach guter Führung kommt der Kerl vielleicht sogar schon nach 3 Jahren raus. Wieviele Kinder sollen solche Bestien noch zum Opfer fallen, Solche Sexualtäter kommen manchmal doch glimmpfiger weg als so mancher Steuersünder.
jetzt antwortenKommentar meldenWie viele Kinderschänder hätten Sie denn gern in Ihren eigenen vier Wänden, damit Sie sich so richtig austoben können? Und dann wünschen Sie den Eltern des gequälten Mädchens viel Kraft, dass sie über den Verlust und den Schmerz hinweg kommen? Sparen Sie sich Ihr Mitgefühl, es ist geheuchelt. Sie sind kein mitfühlender Mensch, Sie sind m. E. eine potentielle Gewalttäterin und damit nicht weit von dem Menschen entfernt, dem Sie die Gliedmaßen abschneiden wollen. Vielleicht denken Sie mal etwas über sich nach?
jetzt antwortenKommentar meldenAch ja Anke, in ein Stadion mit ihm und steinigen? Ihn der Öffentlichkeit überlassen? Besser jedoch Ihnen ganz persönlich, damit Sie Ihre eigene perverse Lust an der Gewalt an ihm auslassen können? Sie verkörpern perfekt die Volksseele, die ihre persönlichen Gewaltphantasien hochkochen lässt, für die dieser Mord lediglich ein Anlass dafür ist, den Phantasien freien Lauf zu lassen. Sollte man Ihnen die Gelegenheit dazu bieten, dann würden Sie Ihr Opfer „mit dem Kopf nach unten aufhängen“ und ihm „jedes Körperteil einzeln abschneiden“? Wie viele Kinderschänder hätten Sie denn gern in Ihren eigen
jetzt antwortenKommentar meldendiese bestie soll mitleid bekommen?was ist das hier bloß für ein rechtsstaat?man weiß nicht,wie man ihm verurteilen soll?er war zur tatzeit 18 jahre,er wußte was er tat-.dieses kleine unschuldige mädchen,sie hatte kein recht mehr zu leben?das darf doch nicht wahr sein!!!dieser bestie sollte man in ein stadion führen und steinigen,wie im mittelalter,er soll schmerzen spüren!oder man sollte ihm der öffentlichkeit überlassen!im knast geht es ihm gut!das kleine mädchen,was muß sie gelitten haben und der bettelt um gnade?ach,ja,ich vergaß,er hatte ja EINE SCHLECHTE KINDHEIT!!!es ist so schlimm!!!!bringt ihm zu mir,ich weiß was ich zu tun habe!!!!mit den kopf nach unten aufhängen!ach,das ist viel zu milde,jedes körperteil einzeln abschneiden,so etwas steht einer bestie zu.ich wünsche den eltern ganz viel kraft,das sie über den verlust und schmerz eines tages hinweg kommen.
jetzt antwortenKommentar meldenTodesstrafe? Unmöglich! Diese Tat gehört zwar zu einer der schlimmsten Verbrechen überhaupt, doch die Todesstrafe ist keine Lösung. Man kann Unrecht nicht mit Unrecht wieder gutmachen. Zu dem hat an jeder Tat, auch wenn das niemand so richtig wahr haben will, die Gesellschaft eine gewisse Mitschuld. (Z.B.: Warum schafft unser Bildungs- und Erziehungssystem es nicht problematische Entwicklungen wie die des Daniel V. frühzeitig zu erkennen und entsprechend gegenzuwirken?) Zu dem möchte ich an folgendes biblisches Sprichwort erinnern: "Wer hier ohne Sünde ist, der Werfe den ersten Stein" Nun werden sicherlich einige sagen, dass dies nicht zutrifft, da man niemals ein Kind ermorden würde. Denkt mal scharf, sehr scharf nach ob dies auch wirklich zutrifft! Ist es nicht die sogenannte "westliche Zivilisation" die durch ihren exorbitanten Lebensstil viele tausend Menschen, darunter auch Kinder, auf den Gewissen hat? Sind wir es nicht, die diesen Zustand ändern sollten anstatt ihn zu ignorieren? Dies rechtfertigt die Tat des Daniel V. auf gar keinen Fall. Ich möchte mit meinem Kommentar nur den unsinnigen Forderungen nach Todesstrafe oder Folter entgegenwirken.
jetzt antwortenKommentar meldenIch bin auch dieser Meinung !
jetzt antwortenKommentar meldenSie haben vollkommen recht ! Mehr möchte ich dazu garnicht sagen.
jetzt antwortenKommentar meldenVielleicht nur 10Jahre?Ist der Hammer wo leben wir überhaupt?Ich bin Oma eines kleinen Mädchens und ich denke so ein Mensch wenn es überhaupt ein Mensch ist ab mit ihm.Wir haben 95%Wiederholungs Täter,und das muss nicht sein.Vor allem die ungerechten Strafen sollte es dem Kind eines Reichen,eines Richters oder gar eines Politikers passieren dann sind die Strafen natürlich extrem.Das Schwein sorry gehört für immer weg.Ich weiß wenn es in meiner Familie vorkäme dann brauchten wir keinen Richter mehr.Ich würde zwar höher bestraft aber dafür wüsste ich,ein Wiederholungs Täter weniger
jetzt antwortenKommentar meldenFür so eine grausame Tat gibt es keine gerechte Strafe. Man sollte ihn den Eltern und Angehörigen überlassen!
jetzt antwortenKommentar meldenJa, leider wurde iin D die Todesstrafe abgeschafft, aber wenn einwandfrei bewiesen ist, wer die Tat begangen hat, kommt für mich eigentlich nur die Todes strafe in Frage, aber nicht wie in Amiland mit langem Schmoren in der Todeszelle sondern Urteil->und sofortige Vollstreckung.
jetzt antwortenKommentar meldenBei so etwas fällt es mir wirklich sehr schwer, meinen Unmut in Zaum zu halten. Ich würde lügen, hätte ich nicht einmal mehr in Verbindung mit diesem Fall an Todesstrafe oder folterähnliche Bestrafungen gedacht. Man kann sich gar nicht vorstellen, was die Familie in der Zeit durchgemacht haben muss. Rache bringt mein Kind nicht wieder zurück, aber mein eigenes Kind geht mir über alles. Falls jemand das Leben meines Kindes vorzeitig durch äußere Gewalteinwirkung oder sexuelle Handlungen mit Todesfolge nimmt, dann werde ich nicht eher ruhen, bis ich den Täter gefunden habe und ihn leiden lasse!
jetzt antwortenKommentar meldenFür so eine grausame Tat gibt es keine gerechte Strafe. Man sollte ihn den Eltern und Angehörigen überlassen!
jetzt antwortenKommentar meldenOb Entschuldigung oder nicht, dadurch wird das arme Mädchen auch nicht wieder lebendig und das Leid der Eltern weniger. Ist doch schon an der Tagesordung, dass nach solchen Greueltaten immer wieder eine schlechte Kindheit vorgegaukelt wird. Vor allen Dingen - Bestrafung nach Erwachsenenrecht, denn in dem Alter darf man ja auch zur Wahl gehen- Mit 18 ist man wohl reif genug, um eine entsprechende Strafe zu bekommen. Ubnd wer bezahlt diese Strafe? Natürlich wieder der Steuerzahler. Bei solchen schlimmen Vergehen bin ich - ein sehr friedliebender Mensch - für die Todesstrafe. Ein Kind zu vergewaltigen und dann noch töten - was gibt es Schlimmeres? Jetzt muss ich noch einmasl krass werden - warum ist er nicht ins Rotlichtviertel gegangen? Dann lebte dieses kleine Mädchen noch.
jetzt antwortenKommentar meldenes gibt fast keine Worte - es ist Fassungslosigkeit und Traurigkeit.. mein tiefes Mitgefühl gilt den Eltern und Angehörigen, denn die Familie hat lebenslänglich.... ein Kind auf diese brutale Weise zu verlieren kann nicht wiedergutgemacht werden. ich wünsche den Eltern liebevolle und emotional starke Menschen an der Seite, die gemeinsam mit ihnen den Weg gehen. für den Täter wünsche ich Verurteilung nach Erwachsenemstrafrecht mit Sicherungsverwahrung.
jetzt antwortenKommentar meldenWas für tolle Stammtischkommentare
jetzt antwortenKommentar meldenAm 1. Januar 1975 wurde das Alter der Volljährigkeit in der Bundesrepublik Deutschland von zuvor 21 Jahren auf 18 Jahre herabgesetzt. In der DDR war dies bereits am 17. Mai 1950 mit dem Gesetz über die Herabsetzung des Volljährigkeitsalters geschehen. (wikipedia) Lebenslänglich und keinen Tag weniger!
jetzt antwortenKommentar meldenLieber Anwalt Heise, wenn ich diesen Schwachsinn, den Sie von sich geben hier in news.de lese, hoffe ich doch, dass Sie keine kleine Tochter in Michelles Alter haben oder mal haben werden, der sowas angetan werden könnte. Andererseits würden Sie die Angehörigen des Opfers (vielleicht) verstehen und begreifen, wie die gelitten haben und noch leiden werden. Der Täter wird auf Staatskosten für, da ja nach Jugendstrafrecht, kurze Zeit weggesperrt, um dann wieder auf kleine Mädchen losgelassen zu werden. Am nächsten Opfer machen Sie sich doch jetzt schon mitschuldig.
jetzt antwortenKommentar meldenEr sollte nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden...wenn ich schon wieder lese, das er die arme Wurst ist, ohne Freunde u.s.w....ist doch immer das selbe mit denen ! Nix schlechte Kindheit Nix Jugendstrafe ! Lebenslänglich mit anschließender Sicherungsverwahrung, das sollte er bekommem ohne von anderen Gefangenen abgegrenzt zu werden. Denn nur so, wird er "gerecht" bestraft! Ich bin absolut GEGEN die Todesstrafe denn die wäre viel zu human !
jetzt antwortenKommentar meldenBin Danz Ihrer Meinung . Wie ich schon Sagte Schwerst Arbeit biss zu Tote
jetzt antwortenKommentar meldenDas darf nicht Wahr sein Jugendstrafe mit 19 ist man Erwachsen Vergewaltigung und Mord da sind 10 Jahre viel zu wenig , Der müsste Arbeiten biss er Tot Umfällt.
jetzt antwortenKommentar meldenAuch ich bin für den Fall, dass die Schuld einwandrei nachgewiesen ist, für die Todesstrafe. Alle werden irgendwann wieder entlassen und führen sehr oft wieder eine Straftat aus. Alternative: Scheibchenweise ohne Betäubung kastrieren, aber dann müssen wir diese Monster auch noch auf Staatskosten durchfüttern. Christine
jetzt antwortenKommentar meldenUnd der wird jetzt in eine Zelle eingesperrt, um die ich ihn während meiner Obdachlosigkeit beneidet hätte! Falls diese Praktik noch keinen Namen hat, nenne ich sie: Aufforderung zu Verbrechen!
jetzt antwortenKommentar meldensolch eine tat ist nicht zu entschuldigen.ein junges mädchen zu vergiewaltigen,und danach zu töten.wir leben in einen rechtstaat da muss solche tat hoch bestraft werden. in amerika gibt es dafür die todesstrafe die müsste in deutschland auch geben ,da gäbe es keine rückfällige.
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