Von news.de-Redakteurin Ines Weißbach
Der Verdächtige im Mordfall Corinna kann sich angeblich nur bruchstückhaft an sein Geständnis erinnern. Bei der Vernehmung soll er 2,8 Promille Alkohol im Blut gehabt haben. Das sei laut eines Experten nicht zwingend Grund für ein unbrauchbares Geständnis.
Ein Geständnis ist das «Zugeben eines Vorwurfs des Beschuldigten in einem Strafverfahren», sagt Alexander Ignor im Gespräch mit news.de. Der Rechtsanwalt und Professor an der juristischen Fakultät der Humboldt-Universität in Berlin sieht kein Problem bei der Verwertbarkeit des Geständnisses von Peter S. im Mordfall Corinna. Der 39-jährige Tatverdächtige soll alkoholisiert gewesen sein, als er den Mord zugab. Solange kein Alkohol von den Ermittlungsbehörden verabreicht wurde, sei das Geständnis jedoch verwertbar, sagt Ignor. Er sieht jedoch ein anderes juristisches Schlupfloch, das sich der Anwalt des Verdächtigen zunutze machen könnte.
«Eigentlich sagt man ja, dass Betrunkene und Kinder immer die Wahrheit sagen», meint Ignor. «Der Verteidiger im Fall Corinna könnte jedoch argumentieren, dass sein Mandant aufgrund des hohen Alkoholspiegels die Belehrung nach Paragraph 136 der Strafprozessordnung nicht verstanden hat.» Den meisten ist dieses Recht zu Schweigen und zunächst einen Anwalt zu kontaktieren aus Spielfilmen bekannt. Seit zehn Jahren ist die vorherige Belehrung auch im wahren Leben vorgeschrieben, um ein Geständnis tatsächlich verwertbar zu machen. «Damit soll die Willensfreiheit, ob ich mich nun selbst belasten will oder nicht, geschützt werden», erklärt Ignor. Geständnisse, die ohne diese Belehrung erfolgen, können vor Gericht angezweifelt werden.
Genau wie Geständisse, die unter verbotenen Vernehmungsmethoden entstehen, wie Folter, Zwang, Täuschung oder Hypnose. Diese Methoden seien laut Alexander Ignor «von Rechts wegen» unwirksam, da die Grundrechte des Beschuldigten verletzt würden. Die Diskussion über Folterandrohungen wurde unter anderem laut, als der Kindermörder Magnus Gäfgen behauptete, von Polizisten unter Gewaltandrohung gezwungen worden zu sein, das Versteck des von ihm getöteten Bankierssohns Jakob von Metzler zu verraten.
Doch auch ohne den Einfluss der vernehmenden Beamten müssen Geständnisse grundsätzlich auf ihre Glaubhaftigkeit geprüft werden. Denn das Zugeben einer Straftat allein ist nicht per se ausschlaggebend zur Überführung des Täters. «Das Gericht hat eine Prüfungspflicht», sagt Ignor. «Nur weil jemand einen Vorwurf zugibt, muss das noch lange nicht der Wahrheit entsprechen.» Ein bekanntes Beispiel ist der Schauspieler Günther Kaufmann. Der saß für die Tötung seines Steuerberaters im Gefängnis. Ein Verbrechen, das er zwar zugegeben, aber gar nicht begangen hatte. Mit dem Geständnis wollte er seine Frau schützen, die den Mord in Auftrag gegeben hatte, wie sich im Nachhinein herausstellte.
Solche Verdeckungs- oder Begünstigungsgeständnisse zur Entlastung anderer Personen machten etwa ein Drittel der Falschgeständnisse aus, sagt Alexander Ignor. Beispiele dafür gebe es nicht nur bei schweren Straftaten. «Es kann auch die Ehefrau sein, die bei einem Autounfall sagt, ich bin gefahren, um dem Mann die Pappe zu erhalten», sagt Ignor. Daneben gebe es sogenannte
Renommiergeständisse. «Das sind eher psychisch kranke Personen, die versuchen, sich mit einer Tat zu schmücken, sich groß zu tun», erklärt der Experte. Oder Erschöpfungsgeständnisse, um nach einer langen Vernehmung endlich in Ruhe gelassen zu werden.
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