Von news.de-Redakteurin Anwen Roberts
Seit kurzem ist das Watt Unesco-Weltnaturerbe. Doch wie so oft stehen wirtschaftliche Interessen dem Naturschutz gegenüber. Die föderalen Nationalparkverwaltungen müssen diverse Rechtsgrundlagen abwägen - ein Kleinkrieg der Zuständigkeiten.
Als erste deutsche Naturlandschaft ist das Wattenmeer zum Welterbe der Menschheit erklärt worden. Das Unesco-Komitee hatte am Freitag dem deutsch-niederländischen Gemeinschaftsantrag zum Wattenmeer zugestimmt, nur einen Tag nach der Aberkennung des Weltkulturerbestatus für das Dresdner Elbtal.
Der Meeresgrund zwischen Texel und Sylt firmiert nun als eine zusammenhängende schützenswerte Naturlandschaft. Schnell lobten vor allem norddeutsche Politiker die Entscheidung mit blumigen Worten als für den Umweltschutz bedeutsame symbolische Geste.
Tatsächlich ist das Wattenmeer aber in nationale und föderale Bröckchen zerstückelt, die Zuständigkeiten folgen den Nationalpark-Grenzen. So ist der Hamburger Wattenmeer-Nationalpark wegen der Elbvertiefungspläne bis auf weiteres vom Naturerbe-Status ausgenommen, die Nationalparks Niedersachsens und Schleswig-Holsteins sind aber dabei.
Strengere Vorschriften oder Naturschutzgesetze sind mit der Ernennung zwar nicht verbunden - stecken die Parkverwaltungen doch ohnehin im Dickicht der Paragraphen.
«Wir müssen unterschiedlichsten Rechtsgrundlagen gerecht werden,» sagt Theodor Schröder, Justiziar der Niedersächsischen Nationalparkverwaltung in Wilhelmshaven. «Namentlich sind das die Nationalparkgesetze, das Wasserrecht und vor allem das Bundesberggesetz.» Und die stehen oft genug im Widerspruch zueinander.
Nun ist mit der Anerkennung als Weltnaturerbe eine neue Situation entstanden. Die Auszeichnung gilt als Anerkennung bestehender Schutzbemühungen. Und mit dieser Auszeichnung haben die Nationalparks hinlänglich gewichtige Argumente, um den Erkundungsdrang der Energiekonzerne zu stoppen. Die wollen nämlich das Erdöl unter dem Meeresboden.
«Von der Entscheidung ist die Suche nach Gas und Öl insofern berührt, als es im Welterbe-Gebiet keine neuen Erkundungen geben wird», sagte Nationalpark-Justiziar Theodor Schröder auf news.de-Anfrage. «Da sind auch die Länder eine Verpflichtung eingegangen, eine gewisse Selbstbindung. Auch soll die Förderung von Rohstoffen dann nur noch von Land aus stattfinden - oder von außerhalb des Nationalparkgebiets.»
Geht es um den lukrativsten Teil dieses Geschäfts auf dem Meeresgrund, die Aufsuchungs- und Fördergenehmigungen für Erdöl und Erdgas, müssen Energieunternehmen wie RWE-Dea bei der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) in Hannover einen Explorationsantrag stellen.
Alle Verfahren werden zentral gebündelt und gehen auch durch die Rechtsabteilung der jeweiligen Parkverwaltung, in Niedersachsen ist es Theodor Schröder, der sich mit der BGR abgleicht und auch das nur selten genutzte Vetorecht innehat.
Die BGR vergibt dann für festgelegte Gebiete Konzessionen an die Konzerne, die dann später bei erfolgreicher Förderung von Öl oder Gas einen Obulus aus den Gewinnen an den Bund abführen - Förderabgabe genannt.
Für das Land Schleswig-Holstein ein lohnenswertes Geschäft, steht doch die einzige deutsche Ölplattform auf ihrem Grund - die Sandbank Mittelplate befindet sich sogar gerade noch im Randbereich des Naturschutzgebietes. Niedersachsens Rohstoffinteressen sind weniger offenkundig. Zwar sind noch einige Anträge für Explorationsbohrungen offen, einer davon auf niedersächsischem Gebiet, doch von Ölförderung im niedersächsischen Watt soll nach der Unesco-Entscheidung erstmal nichts zu sehen und hören sein.
Im schleswig-holsteinischen Wattenmeer wird seit Jahrzehnten Öl gefördert, in Niedersachsen gibt es bislang nur Vermutungen über Lagerstätten im Gebiet der Knechtsände vor der Küste bei Bremerhaven. Ob es dort jemals Bohrungen geben wird, ist nunmehr noch fraglicher.
Umweltverbände begrüßten die Explorationsbremse: Der WWF hat Politik und Industrie aufgefordert, die Anerkennung als Weltnaturerbe zu respektieren und auf jeden Ressourcenabbau im Wattenmeer zu verzichten. Die Industrie müsse aufhören, sich immer neue Ausnahmen für «missbräuchliche Nutzungen» im Nationalpark zu erstreiten, sagte der Leiter des WWF-Wattenmeerprojekts, Hans-Ulrich Rösner. «Niemand braucht ausgerechnet Öl aus dem geschützten Watt.»
Ein Eiertanz für Industrie und Politik, die den Moment für jede Rede von Bohrlöchern in Niedersachsens Watt mit diplomatischem Geschick abpassen müssen. So reagierte auch Bundesumweltminister Sigmar Gabriel zuletzt auf die Frage, was mit den Aufsuchungsanträgen in Niedersachsen geschehe, entsprechend wortkarg: «Stellt doch erstmal den Antrag».
Die Positionen scheinen unvereinbar - und drohen nun erst recht zu verhärten. Theodor Schröder kennt die Spannungslinien zwischen widerstreitenden Interessen seit Jahren. Er ist aber der Ansicht, man müsse das nicht unnötig politisieren. «Das ist kein Unmut - das sind bestehende, bekannte Interessen», sagt Schröder.
Für ihn ist der Kleinkrieg zwischen Unternehmen, Behörden und Umweltgruppen «Tagesgeschäft». Die Entscheidung der Unesco begrüßt er trotzdem: «Wir haben unsere Position natürlich verbessert, etwa in Hinblick auf die Wahrnehmung des Nationalparks. Da wird jetzt nicht mehr so schnell eingegriffen.»
Weiterführende Links:
Weltnaturerbe: Wat wär mer ohne Watt
Rohstoffboom: Hohe Preise und knappe Vorkommen
Mineralölbranche: Wie der Ölpreis entsteht
Aus dem Netz:
Der Auftritt des Wattenmeer-Sekretariats, das den Unesco-Antrag koordinierte
Der Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer freut sich über die Unesco-Entscheidung