Fr., 25.05.12

Ansprüche 27.05.2009 Versicherung sofort über Sturmschäden informieren

Bei Sturmschäden zahlt die Versicherung - wenn man die richtige hat. (Foto)
Bei Sturmschäden zahlt die Versicherung - wenn man die richtige hat. Bild: ap

Das Unwetter der vergangenen Tage hat bundesweit teils große Verwüstung angerichtet. Glück hat, wer gegen Hagel- oder Sturmschäden versichert ist. News.de klärt auf, welche Versicherung wo greift.

Wer von Sturmschäden betroffen ist, braucht nicht nur die richtige Versicherung, sondern muss sich im Schadensfall auch richtig verhalten. Verbraucherschützern zufolge muss die Versicherung umgehend informiert werden, wenn Sturm und Hagel Schäden am Gebäude, am Hausrat oder am eigenen Fahrzeug verursacht haben.

Das müsse in der Regel innerhalb von drei Tagen geschehen, sagt Erk Schaarschmidt von der Verbraucherzentrale Brandenburg. «Schäden sollte man durch Fotos und Zeugen dokumentieren und alles Nötige zur Schadensbegrenzung tun, beispielsweise noch nicht beschädigte Gegenstände außer Gefahr bringen oder erste Notfallreparaturen veranlassen», rät der Versicherungsexperte. Die Entsorgung oder nicht sofort notwendige Reparaturen solle man dagegen aus Beweisgründen auf später verschieben.

Folgende Versicherungen sind der Verbraucherzentrale Brandenburg zufolge je nach Ursache und Art des Schadens notwendig, um Leistungen der Versicherung in Anspruch nehmen zu können:

Die Wohngebäudeversicherung tritt für Schäden am Haus, an Wänden und Fußböden durch Stürme ab Windstärke 8, Hagel und durch Leitungswasser beziehungsweise Rohrbruch bei Unwettern ein. Standardmäßig nicht versichert sind Schäden durch eindringendes fließendes oder stehendes Wasser oder Grundwasserstau.

Hauseigentümer mit Heizöltanks sollten eine Gewässerschadenhaftpflicht-Versicherung besitzen. Diese zahlt, wenn beispielsweise durch eine Flutwelle der Heizöltank weggerissen und dabei leck geschlagen wurde. Ohne Versicherung hat der Eigentümer Schäden, die durch verseuchtes Erdreich oder Trinkwasser entstanden sind, selbst zu tragen. Dabei ist es unerheblich, ob ihn ein Verschulden trifft oder nicht.

Werden das Mobiliar oder Wand- und Bodenbeläge beschädigt, ist das ein Fall für die Hausratversicherung. Sie kommt für Schäden durch Blitzschlag, Sturm ab Windstärke 8, Hagel und daraus resultierende Folgeschäden auf.

Hagel kann außerdem unschöne Spuren auf dem Auto hinterlassen - solche Schäden übernimmt die Teilkaskoversicherung. Diese greift auch, wenn durch Sturm Äste auf den Pkw geschleudert wurden und dabei Schäden verursachen. Ist ein Unwetter angekündigt, sollte man bereits alles zur Schadensvermeidung tun und zum Beispiel sein Auto möglichst nicht unter Bäumen oder am Wasser abstellen.

Wichtig ist bei allen Versicherungen, dass die entsprechenden Policen abgeschlossen wurden, bevor ein Schaden entsteht. Wer also heute erst eine Hausratversicherung abschließt, kann damit keine Ansprüche für Schäden geltend machen, die durch Unwetter in der vergangenen Nacht verursacht worden sind.

mas/ruk/news.de
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