Mi., 23.05.12

Autofinanzierung 01.02.2012 Das sollten Sie über Leasing wissen

Mazda3 (Foto)
Leasing kann sich lohnen. Bild: dpa

Statt ein Auto zu kaufen, kann man es leasen. Einen Fiat Freemont Urban gibt es für monatlich 199 Euro, den Mazda 3 ab 79 Euro. Doch lohnt sich das für Privatleute? Und worauf müssen Sie bei diesem Geschäft achten?

Wer ein Auto leasen statt kaufen möchte, sollte Einiges beachten. «Man sollte sehr genau kalkulieren, ob sich das lohnt», sagt der auf Verkehrsrecht spezialisierte Anwalt Michael Winter aus Kornwestheim. Eine Barzahlung oder eine herkömmliche Finanzierung sei manchmal besser.

Beim Leasing wird das Auto gegen eine monatliche Zahlung in Form von Miete oder Pacht zur Nutzung überlassen, erläutert der Rechtsanwalt. Das Fahrzeug gehört dem Kunden nicht, sondern der Leasinggesellschaft. Zudem muss der Leasingnehmer Steuern, Versicherung, Wartung, Instandhaltung und Ähnliches selbst tragen. Full-Service-Leasing-Angebote, die diese Kosten bereits enthalten, sind davon ausgenommen.

Plus machen

«Gelingt es jemandem, sein Vermögen zu besseren Konditionen anzulegen, als die Leasinggesellschaft für die Nutzung fordert, ist Leasing sicherlich eine interessante Variante. Gleichfalls, wenn die Zinsen für ein Bankdarlehen höher als die Leasingkosten sind», skizziert Winter die Vorzüge. Gleiches gelte, solle etwa der Restwert des Fahrzeugs deutlich geringer als sein Marktwert sein. Ebenso, wenn der Kunde am Ende der Vertragslaufzeit das Fahrzeug erwerben und zum tatsächlichen Marktwert verkaufen könne. Hierbei mache er Gewinn.

Die übliche Laufzeit der Verträge liegt bei drei bis vier Jahren. «Vor Abschluss eines Leasingvertrages sollte man sich gut überlegen, ob man einen sogenannten Kilometervertrag oder einen Restwertvertrag abschließt», gibt der Rechtsanwalt zu bedenken. Bei ersterem Modell wird eine verbindliche Laufleistung festgelegt. Wer nicht mehr Kilometer fährt als angegeben, muss keine zusätzlichen Kosten oder Risiken wie die Entwicklung auf dem Gebrauchtwagenmarkt befürchten. Winter sagt: «Der Leasingnehmer gibt am Ende der Zeit das Fahrzeug an den Leasinggeber zurück, und das war es.»

Wer jedoch die Fahrleistung überschreitet, muss mit weiteren Kosten rechnen - abhängig davon, was mit dem Unternehmen vereinbart wurde. Wer weniger fährt als angegeben, erhält laut Winter einen - allerdings deutlich niedrigeren - Satz als Gutschrift.

«Bei der zweiten Variante wird bei Beginn des Vertrages ein nach Vertragsende erzielbarer Restwert für das Fahrzeug kalkuliert», erläutert Winter. Ist das Auto weniger wert, etwa durch einen Unfall, müsse der Leasingnehmer für die Differenz aufkommen. Das kann mitunter teuer werden.

Vorsicht vor der Lücke

«Schwierigkeiten gibt es immer wieder mit dem Begriff des sogenannten Andienungsrechts», sagt der Jurist. «Fälschlicherweise wird nämlich darunter verstanden, der Leasingnehmer habe das Recht, am Ende der Vertragslaufzeit das Auto vom Leasinggeber zu erwerben.» Das Gegenteil sei aber der Fall.

Findet sich kein Käufer, der das Fahrzeug zum kalkulierten Restwert erwirbt, hat der Leasinggeber das Recht, dem Leasingnehmer das Auto «anzudienen». Das heißt: Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug für den veranschlagten Preis zu kaufen. Kritisch wird es, wenn der ermittelte Verkehrswert am Vertragsende höher ist, als zu Vertragsbeginn kalkuliert wurde. Dann dürfe der Leasinggeber diesen höheren Preis verlangen.

Nach Winters Erfahrungen ist eine vorzeitige Vertragskündigung immer problematisch: «Hier entstehen dem Leasingnehmer meist deutliche Nachteile. Man sollte also gut überlegen, ob man tatsächlich willens und in der Lage ist, einen solchen Vertrag für eine längere Laufzeit zu schließen.» Wer sein Risiko minimieren will, sollte Winter zufolge zusätzlich eine GAP-Versicherung (gap - englisch für Lücke) abschließen: «Der GAP-Schutz sichert Sie bei Fahrzeugdiebstahl oder Totalschaden ab. Der Differenzbetrag zwischen dem Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs und dem aktuellen Ablösewert Ihres Leasingvertrags wird durch den GAP-Schutz ersetzt.»

rzf/kat/ham/news.de/dapd
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