Lautstark werden die Deutschen zu Silvester wieder mit Millionen Raketen und Böllern das neue Jahr begrüßen. Doch die ausgelassenen Feierlichkeiten bergen so manche Gefahr. Nur, wer zahlt bei Unfällen und folgenschweren Streichen?
Die Feierlaune kann schnell vorbei sein, wenn eine Rakete in das Haus oder unter das Auto saust, oder ein Knaller den Briefkasten zerfetzt. Zudem ist der Schuldige häufig nur schwierig oder gar nicht auszumachen. Jedes Jahr werden den Versicherungen in Deutschland etwa 20.000 Schäden gemeldet, es entstehen Kosten in Millionenhöhe. Doch welche Versicherung übernimmt welchen Schadensfall?
Bei Schäden am Haus oder der Garage tritt die Wohngebäudeversicherung in Kraft. Das gilt laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) auch für zerstörte Briefkästen, da diese im weitesten Sinne mit zum Gebäude gehörten. Feuer- und Löschwasserschäden sind ebenfalls mitversichert. Richtet eine verirrte Rakete oder anderes Feuerwerk hingegen Schaden im Haus oder in der Wohnung an, ist die Hausratsversicherung zuständig. Diese kommt für beschädigtes Inventar auf.
Fenster und Türen geschlossen halten
Verursachen Partygäste einen Schaden in einer fremden Wohnung oder im Hausflur eines Mietshauses, tritt deren Privathaftpflichtversicherung dafür ein. Es sei denn, der Verursacher hat vorsätzlich gehandelt. Allerdings gehen Versicherte auch bei grober Fahrlässigkeit inzwischen nicht mehr leer aus, wie der GDV betont. Seit der Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes 2007 kann die Versicherung selbst bei Mitschuld den auszuzahlenden Betrag zwar mindern, aber nicht ganz verweigern. Wer keinen privaten Haftpflichtschutz besitzt, muss den entstandenen Schaden aus eigener Tasche begleichen.
Verletzt man sich durch einen Feuerwerkskörper und erleidet dabei einen dauerhaften Schaden, tritt die Unfallversicherung ein. Diese zahlt jedoch nicht, wenn die Verletzungen durch selbst gebastelte oder nicht erlaubte Feuerwerkskörper verursacht wurden.
Der Immobilienverband Deutschland IVD rät zudem, leicht brennbare Gegenstände vor der Silvesternacht in die Wohnung zu bringen. Um zu verhindern, dass fehlgeleitete Raketen diese in Brand setzen. Auch soll man alle Fenster und Türen schließen, um zu vermeiden, dass Böller versehentlich in die Wohnung geraten.
Bei Brand- und Explosionsschäden am Auto greift die Teilkasko
Und was ist mit dem Auto? In der Silvesternacht bangen viele Deutsche um ihr liebstes Spielzeug. So können etwa herabfallende Raketenreste Lackschäden verursachen - für die nicht in jedem Fall die Versicherung aufkommt: «Die Teilkaskoversicherung zahlt in der Regel nicht für Lackschäden durch umherfliegende Funken, sondern nur dann, wenn Autos durch Feuerwerkskörper in Brand gesetzt oder durch eine Explosion beschädigt werden», sagt Christian Lübke vom GDV. Im Regelfall unter Berücksichtigung einer vereinbarten Selbstbeteiligung.
Der Teilkaskoschutz gilt unabhängig davon, ob die Schäden versehentlich oder mutwillig verursacht wurden. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Unbekannte absichtlich ein Auto zerstören, indem sie Feuer legen oder Böller in eingeschlagene Fenster werfen. Ist der Verursacher des Schadens bekannt, zahlt wiederum dessen private Haftpflichtversicherung. Die eigene Vollkaskoversicherung greift indes, wenn der Wagen mutwillig beschädigt wurde und der Täter nicht ermittelt werden kann, es sich dabei jedoch um Vandalismus ohne Explosion und Feuer handelt.
Allerdings seien Silvesterraketen für Autos normalerweise ohnehin ungefährlich, betonen Experten des Allgemeinen Deutschen Automobilclubs (ADAC). Stürzten beispielweise die Reste einer korrekt abgefeuerten Rakete auf ein Autodach, verursache das in der Regel keine Lackschäden, erläutert der ADAC in München. Dies gelte auch für Cabrios mit Stoffverdeck.
Direkt auf dem Wagen oder gegen das Auto abgefeuerte Raketen hinterlassen jedoch fast immer bleibende Spuren an der Karosserie. Daher sei es am sichersten, sein Feuerwerk nicht in der Nähe von Autos zu zünden. Als guten Parkplatz in der Silvesternacht empfiehlt der ADAC die Garage, das Carport oder ruhigere Seitenstraßen. Grundsätzlich müssten Autofahrer aber keine große Angst vor abgebrannten Feuerwerkskörpern haben.
nev/sca/news.de