Radeln macht auch in der kalten Jahreszeit Spaß - aber nur mit der richtigen Vorbereitung. Wie Sie Helm und Mütze unter einen Hut bekommen, ob auffällige Sicherheitswesten erlaubt sind und wie Sie bei einem Unfall versichert sind, das erfahren Sie hier.
Dunkelheit, Kälte und glatte Straßen bergen eine Reihe von Risiken. Wie man auf einer Tour durch die winterliche Natur, auf dem Weg zur Arbeit oder zur Schule sicher und komfortabel unterwegs ist, dazu informierten praxiserfahrene Fahrradexperten am Lesertelefon. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick:
Wie bekomme ich mein Fahrrad wintertauglich?
Ulrich Kalle: Sämtliche Bowdenzüge für Bremsen und Schaltung sollten geschmiert werden. Ebenso die Kette, am besten mit einem hochwertigen synthetischen Kettenöl. Senken Sie den Sattel ein kleines Stück ab, um den Boden besser zu erreichen. Die Lichtanlage muss einwandfrei funktionieren. Ideal sind Scheinwerfer und Rücklichter mit Standlichtautomatik, die auch beim Ampelstopp Sicherheit bieten. Überprüfen Sie auch den Luftdruck und pumpen Sie die Reifen nicht zu hart auf. Ein etwas niedrigerer Reifendruck sorgt für mehr Kontakt zum Untergrund und Sie fahren sicherer.
Kann ich diese Arbeiten auch von einer Werkstatt durchführen lassen?
Ulrich Kalle: Viele Fachwerkstätten bieten einen so genannten Wintercheck an, bei dem alle genannten Punkte überprüft werden. Der Fachhändler checkt zusätzlich weitere sicherheitsrelevante Bauteile wie Bremsen und Lenkung.
Bin ich auch bei Schnee und Eis gesetzlich unfallversichert, wenn ich das Rad für den Weg zur Arbeit oder zur Schule nutze?
Georg Nottelmann: Welches Verkehrsmittel Sie nutzen, entscheiden Sie als Versicherter grundsätzlich selbst – auch im Winter. Das bedeutet: Sie sind grundsätzlich durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Bei extremen winterlichen Verhältnissen wie vereisten Straßen empfiehlt es sich, in Ihrem eigenen Interesse abzuwägen, ob Sie aufgrund der erhöhten Risiken nicht besser auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen.
Welchen Umfang hat die gesetzliche Unfallversicherung in einem solchen Fall?
Georg Nottelmann: Sie kommt für erlittene Körperschäden des Versicherten auf und übernimmt sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der ärztlichen Behandlung bis hin zu Rehabilitationsmaßnahmen, unter Umständen auch Entschädigungsleistungen. Nicht versichert sind eigene Sachschäden oder Schäden, die Dritten im Straßenverkehr zugefügt wurden. Bei letzteren greift eine private Haftpflichtversicherung.
Wie stelle ich mich als Autofahrer auf Winterradler ein?
Welf Stankowitz: Vor allem müssen Autofahrer damit rechnen, dass Radfahrer wegen Schnee und Eis am Straßenrand weiter in der Fahrbahnmitte fahren. Zum anderen können sie häufig Radwege nicht benutzen, weil diese nicht geräumt sind. Dann dürfen Radfahrer auf die Fahrbahn ausweichen. Und drittens besteht grundsätzlich eine höhere Sturzgefahr. Das bedeutet für Autofahrer: Mehr Abstand halten und – wenn überhaupt – in weitem Bogen vorsichtig überholen.
Muss ich einen verschneiten Radweg benutzen, wenn die Straße bereits geräumt ist?
Georg Nottelmann: Die Benutzung des Radweges muss immer zumutbar sein. Wenn der Radweg nicht geräumt ist, entscheiden Sie selbst, ob Sie auf die Straße ausweichen wollen.
Gibt es Reifen, die auf Schnee und Eis weniger rutschen?
Welf Stankowitz: Im Gegensatz zum Pkw sind Spikereifen beim Fahrrad erlaubt. Idealerweise weist der Reifen einen Mittelsteg auf und hat Spikes an den Seiten. Dann läuft er auf trockener Straße gut und sinkt bei Schnee so weit ein, dass die Spikes greifen können. Wer keine Spikes fahren will oder kann, sollte einen möglichst breiten Reifen mit ausgeprägtem Profil wählen und mit geringem Luftdruck fahren.
Wie bekomme ich Helm und Mütze unter einen Hut?
Gunnar Fehlau: Die einfachste Lösung ist eine dünne Unterziehmütze, um den Wind vom Kopf abzuhalten. Für warme Ohren sorgen Fleeceüberzieher, die an den Helmgurten befestigt werden. Relativ neu sind spezielle Inlays für Fahrradhelme, die im Winter warm halten, aber im Sommer herausgenommen werden. Damit haben Sie einen echten Ganzjahreshelm.
Sind auffällige Sicherheitswesten auf dem Fahrrad erlaubt?
Welf Stankowitz: Je besser Sie als Radfahrer bei Tag und Nacht zu sehen sind, umso eher können andere Verkehrsteilnehmer auf Sie reagieren. Es gibt im Fachhandel gut aussehende, stark reflektierende Radbekleidung in vielen Farben und Ausstattungen. Eine Warnweste ist also nicht die einzige Lösung, aber sie ist selbstverständlich erlaubt.
Die Experten am Lesertelefon: Ulrich Kalle, Landesgeschäftsführer NRW des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club e.V. (ADFC), Düsseldorf. Welf Stankowitz, Referatsleiter Fahrzeugtechnik beim Deutschen Verkehrssicherheitsrat e.V. (DVR), Bonn. Georg Nottelmann, Unfallkasse Nordrhein-Westfalen, Hauptabteilung Prävention, Düsseldorf. Gunnar Fehlau, Autor zahlreicher Fachbücher zum Thema Fahrrad, Geschäftsführer Pressedienst Fahrrad (pd-f), Göttingen.
sgo/sca/news.de/pr.nrw