Mi., 23.05.12

Verkehr 24.11.2011 Hustensaft am Steuer kann Führerschein kosten

Hustensaft am Steuer kann Führerschein kosten (Foto)
Hustensaft am Steuer kann Führerschein kosten Bild: dpa

München (dpa/tmn) - Die Rechtsprechung macht dem TÜV Süd zufolge keinen Unterschied zwischen Medikamenten und Drogen am Steuer: Selbst vermeintlich harmlose Schnupfen- oder Hustenmittelchen können die Fahrtüchtigkeit einschränken und strafrechtliche Folgen haben.

München (dpa/tmn) - Die Rechtsprechung macht dem TÜV Süd zufolge keinen Unterschied zwischen Medikamenten und Drogen am Steuer: Selbst vermeintlich harmlose Schnupfen- oder Hustenmittelchen können die Fahrtüchtigkeit einschränken und strafrechtliche Folgen haben.

Wer von einem Hustensaft oder Grippemittel benebelt Schlangenlinien fährt oder einen Unfall verursacht, dem drohen Bußgeld, Fahrverbot und im schlimmsten Fall sogar eine Freiheitsstrafe. Die TÜV-Experten raten deshalb, sich vor der Einnahme von Medizin beim Arzt oder Apotheker nach möglichen Einschränkungen der Fahrtauglichkeit zu erkundigen. Meist finden sich Angaben dazu auch im Beipackzettel.

Selbst vermeintlich harmlose Mittel gegen Husten, Schnupfen oder Kopfschmerzen können müde machen und die Reaktionsfähigkeit eines Menschen verlangsamen. Das gelte vor allem, wenn mehrere Medikamente kombiniert werden, teilt die Prüforganisation mit.

news.de/dpa
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