Di., 22.05.12

Kfz-Schiedsstellen 13.10.2010 Kostenlos Recht bekommen

Werkstatt (Foto)
Wenn die Werkstatt ihre Arbeit nicht zufriedenstellend erledigt hat, können sich Verbraucher an die Kfz-Schiedsstellen richten. Bild: dpa

Viele Autofahrer kennen sie nicht: die Kfz-Schiedsstellen. Doch wenn es zwischen Kunde und Werkstatt mal wieder kracht, sind sie hilfreiche Schlichter. Und das kostenlos. Das spart den Gang vor Gericht - und damit bares Geld.

Das Verhältnis zwischen Autobesitzer und Autowerkstatt ist mitunter höchst prekär. Immer wieder rügen Fachzeitschriften bei ihren Werkstatt-Tests schlampige Arbeit. Autofahrer ärgern unerwartet hohe Preise, während manche Werkstatt gar versucht, ihre Einnahmen aufzubessern, indem ungefragt teurer Scheibenreiniger in die Scheibenwaschanlage gekippt wird.

Doch auch seitens der Autofahrer gibt es Mängel: «Allzu oft nämlich geben die Auftraggeber nicht konkret an, was sie wünschen - und was nicht», berichtet Ulrich Köster vom Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK).

Beweisführung oft problematisch

Oft fühlen sich Autofahrer den Werkstätten ausgeliefert und von ihnen übervorteilt. Doch die Beweislast ist schwierig. Wurde wirklich zu teures Öl eingefüllt? War das Ersatzteil tatsächlich notwendig? Geht es um geringe Beträgen oder eine schwierige Beweislage, ist es riskant, zu prozessieren.

«Zweifelhafte Erfolgsaussichten sowie ein hohes Kostenrisiko, wenn keine Rechtschutzversicherung die Prozesskosten übernimmt, führen leicht dazu, aus wirtschaftlichen Überlegungen auf die Durchsetzung eines rechtlichen Anspruchs zu verzichten», weiß der auf Verkehrsrecht spezialisierte Anwalt Michael Winter aus Kornwestheim.

Der Klageweg bleibt offen

Wer mit der Leistung oder Abrechnung seiner Kfz-Werkstatt nicht zufrieden ist und den mitunter langen Weg zum Gericht vermeiden möchte, sollte sich an eine der 130 regionalen Schiedsstellen für das Kraftfahrzeuggewerbe wenden. Die vor 40 Jahren vom ADAC und dem ZDK ins Leben gerufenen neutralen Schlichtungsstellen regeln Beschwerden unbürokratisch und für den Verbraucher kostenlos.

Allein im vergangenen Jahr geschah dies 13.500 Mal. Rund 90 Prozent der Anträge wurden schon im Vorverfahren erledigt. Der Schiedsspruch ist für die Werkstatt oder den Händler bindend. Sie haben kein Revisionsrecht. «Gut für den Verbraucher: Ist er mit dem Ergebnis des Schiedsspruchs nicht zufrieden, kann er immer noch den Klageweg vor den offiziellen Gerichten bestreiten», erklärt Jürgen Grieving vom ADAC.

Schiedsstellen oft unbekannt

In der Regel sollte eine Schiedsstelle innerhalb von zwei Wochen schriftlich angerufen werden. «Das geht ganz einfach mit einer kurzen Schilderung des Sachverhalts aus Sicht des Kunden und der Bitte um Überprüfung», sagt ZDK-Sprecher Köster. Die Schiedsstellen urteilen beispielsweise über die Notwendigkeit von Instandsetzungen, die Qualität erbrachter Leistungen oder die Richtigkeit der Rechnung. Das Schiedsverfahren ist kostenlos - vorausgesetzt, die Kfz-Werkstatt ist Mitglied der Kfz-Innung. In den Spruchstellen sind Meister ihres Fachs, Kfz-Sachverständige, aber auch Autoclubs vertreten, um eine möglichst ausgewogene Sachkenntnis und eine gute Interessenvertretung zu erreichen.

Trotz der unbestrittenen Erfolgsgeschichte wissen viele Autofahrer wenig über die Kfz-Schiedsstellen. Laut DAT-Report und ADAC-Umfragen ist 48 Prozent der Befragten die Kfz-Schiedsstelle völlig unbekannt. Bei den 30- bis 49-jährigen Autofahrern kennen sie nur 42 Prozent und bei den unter 30-Jährigen weiß nur jeder Fünfte (17 Prozent) etwas über den Weg der außergerichtlichen Schlichtung. Und lediglich knapp 30 Prozent der Gebrauchtwagenkäufer wissen von der Existenz dieser hilfreichen Schiedskommission für Verbraucher.

Klare Absprachen vermeiden Ärger

Um Probleme bereits vorab auszuschließen, sollte man unbedingt den Umfang der Reparatur und den Kostenrahmen klären. Übersteigt der Preis die vereinbarte Grenze um weniger als 15 Prozent, muss die Werkstatt keine weitere Rücksprache mit dem Auftraggeber halten. Ergeben sich jedoch darüber hinausgehende Reparaturen, müssen sie vorab mit dem Kunden besprochen und von ihm bestätigt werden. «Sollten nach der Reparatur Zweifel an der Notwendigkeit aufkommen, sollte man sich die ausgebauten Teile von der Werkstatt aushändigen lassen», empfiehlt Rainer Hillgärtner vom Autoclub ACE: «Sie können vor der Schiedskommission als entscheidender Beleg gelten.»

sis/ham/news.de/ddp
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