Bei Dunkelheit ohne Licht auf dem Fahrrad unterwegs - das ist riskant. Aktuelle Lichttechnik erhöht die Sicherheit. Doch der konventionelle Nabendynamo ist nach wie vor Pflicht. News.de erklärt, was der Gesetzgeber vorschreibt und was sie vor dem Winter checken müssen.
Was viele nicht wissen: Für ein Fahrrad reicht weder eine Stirnlampe am Helm des Fahrers noch eine elektrische Lampe am Lenker als Beleuchtung aus. Verschiedene Gerichte haben das unabhängig voneinander bereits bestätigt. Ein Fahrrad ist nur mit einem dynamobetriebenen Licht ausreichend beleuchtet. Zusätzliche elektrische Lichter sind zwar erlaubt, genügen aber alleine nicht. Batteriebeleuchtung ist nur an Rennrädern bis elf Kilogramm und an Mountainbikes bis dreizehn Kilogramm zugelassen. Als technischer Standard schreibt der Gesetzgeber eine 6-Volt-Dynamo-Anlage mit 3 Watt Leistung vor. 12-Volt-Anlagen mit 5,2 Watt Leistung sind bisher als Ausnahme erlaubt.
Ältere Räder sind häufig mit Seitenläufer-Dynamo und einfacher Verkabelung ausgestattet. Dabei wird der Stromkreis über den Rahmen geschlossen. Die Verbindungsstellen sind laut Allgemeinem Deutschen Fahrradclub (ADFC) aber korrosionsanfällig - die Beleuchtung kann deshalb leicht ausfallen. Oft wird dann die zweite, noch funktionierende Leuchte durch Überspannung zerstört. Besser sind doppeladrige Lichtkabel, die eine zuverlässige Stromversorgung garantieren.
Licht kaputt? Das sind die Hauptfehlerquellen.
Je nach Lichtanlage kann ein Ausfall an gerissenen Kabeln, korrodierten Kontakten oder auch einfach einer defekten Glühbirne liegen. Wenn die Kontaktstellen der Kabel korrodiert, wird der Stromfluss unterbrochen. Abhilfe schafft nach Angaben des ADFC Kontaktspray. Das Abschleifen der Kontaktstellen führe nur zu erneuter Korrosion. Dieser Fehler tritt vor allem bei älteren Fahrrädern auf. Möglicherweise liefert aber auch der Dynamo keinen Strom. Ein Seitenläuferdynamo muss möglichst nah am Reifen ausgerichtet sein. Seine Achse sollte wie die Speichen zur Laufradmitte weisen.
Ein Glühbirnenwechsel ist auch für den Laien problemlos durchführbar. Eine defekte Glühbirne ist schwarz verfärbt oder weist bei genauem Hinsehen einen gerissenen Glühdraht auf. Bei einer Reparatur der Lichtkabel sollte eine doppeladrige Leitung verwendet werden, das laut ADFC wesentlich zuverlässiger funktioniert als ein einadriges.
Der Nabendynamo ist Standard
Der ADFC empfiehlt den Einsatz von Nabendynamos. Sie laufen bei allen Witterungsbedingungen ohne Einschränkung und erhöhen so ebenfalls die Zuverlässigkeit der Lichtanlage. Die üblichen Seitenläufer-Dynamos rutschen bei Feuchtigkeit oft an den Reifenflanken durch. Moderne LED-Leuchten halten wesentlich länger als klassische Lämpchen oder Halogenleuchten.
Zum Schluss noch ein Tipp zu den ebenfalls vorgeschriebenen Reflektoren in den Speichen, im Volksmund auch als Katzenaugen bezeichnet: Reflexstreifen am Reifen sind statt Speichenstrahlern zulässig.
sua/sgo/news.de/ADFC/dpa