So., 12.02.12

Fahrradbeleuchtung Sieg für Dynamo

Artikel vom 24.08.2010

Dynamo über alles: Nur der Elektrogenerator ist legal, um in Deutschland ein Fahrrad zu beleuchten. Das hat das Landgericht München bestätigt. Zwei Radler hatten sich gegenseitig verklagt, nachdem sie im Dunkeln kollidiert waren. Keiner wollte den anderen gesehen haben.

Die elektrische Stirnlampe eines Radfahrers oder ein Aufstecklicht an der Lenkstange reichen als Fahrradbeleuchtung nicht aus. Ein entsprechendes Urteil fällte das Landgericht München, wie die ARAG-Rechtsschutzversicherung in Düsseldorf mitteilte.

In dem verhandelten Fall war es auf einem Radweg zu einer Kollision zweier Radfahrer gekommen. Während das Rad des späteren Klägers, der eine batteriegetriebene Stirnlampe am Helm trug, unbeleuchtet war, hatte der Beklagte sein Mountainbike mit einem elektrischen Aufstecklicht am Lenker ausgestattet. Beide Radler sahen die Schuld beim Unfallgegner: Der Kläger meinte, das Rad des Beklagten sei unzureichend beleuchtet gewesen, da das Aufstecklicht nur noch schwach geleuchtet habe. Der Beklagte argumentierte, das Rad des Klägers sei nicht mit einem ordnungsgemäßen Licht ausgestattet gewesen.

Doch das Gericht verwies darauf, dass ein Fahrrad grundsätzlich nur dann ausreichend beleuchtet sei, wenn es ein dynamobetriebenes Licht führt. «Die Parteien einigten sich auf hälftige Verantwortlichkeit am Unfallgeschehen», erläuterte ARAG-Sprecherin Brigitta Mehring. Zusätzliche elektrische Lichter seien zwar erlaubt, aber allein nicht ausreichend.

sgo/oro/news.de/ddp
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Fahrradbeleuchtung: Sieg für Dynamo » Auto » Nachrichten

URL : http://www.news.de/auto/855070387/sieg-fuer-dynamo/1/
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Leserkommentare (1)
  • Kommentar: 1
  • 25.08.2010 13:02
von
ms

AHA und was ist mit den Rädern bis 11kg, da ist wohl alles erlaubt. Der ganze Schlamassel kommt vom Gesetzgeber der nicht in der Lage ist, genaue Vorgaben zu machen: z.B. alle neu verkauften Fahhräder die auf öffentlichen Straßen fahren dürfen, MÜSSEN einen Nabendynamo, wegen der Haltbarkeit LED-Beleuchtung und Standlicht vorn und hinten haben, sowie Reflektoren usw. Vorab Tests zur Haltbarkeit (auch Nässe, Salz, Erschütterungen) durch den TÜV sollten endlich die Spreu vom Weizen trennen d.h. nur gute Anlagen kommen zum Einsatz/Verkauf. Keine Chance für Billigimporte/Schrott.

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