Reparieren oder entsorgen?
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Von news.de-Redakteur Sascha Gorhau
Artikel vom 13.08.2010
Fluten und Autos: Keine gute Kombination. Doch was ist zu tun, wenn das Auto von den Wassermassen in Mitleidenschaft gezogen wurde? News.de sagt Ihnen, was die Überschwemmungen am Fahrzeug anrichten können und wie Sie am besten handeln.
Nein, das Hochwasser in Brandenburg und Sachsen ist keinesfalls so schlimm wie die Jahrhundertflut von 2002 - doch das hilft den Betroffenen momentan herzlich wenig, wenn das Auto weggespült wurde. Denn gerade in ländlichen Gebieten ist der eigene Wagen das wichtigste Fortbewegungsmittel. Da gilt es, eventuelle Flutschäden richtig einzuschätzen und richtig zu reagieren. Wie bei allen Extremsituationen ist das oberste Gebot, ruhig zu bleiben und überlegt zu handeln.
«Nicht jedes in Mitleidenschaft gezogene Auto muss gleich als Totalverlust abgeschrieben werden», weiß der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK). Um das ganze Ausmaß des Schadens richtig einschätzen zu können, sollte als erstes ein Fachmann konsultiert werden. Eine Meisterwerkstatt kann den konkreten Schaden der Havarie fachgerecht feststellen, so der Branchenverband. Dorthin muss der Wagen abgeschleppt werden.
Nach dem Schaden den Wagen professionell begutachten lassen
Ulrich Köster vom ZDK ermahnt: «Keinesfalls sollte versucht werden einen Motor zu starten, der zuvor unter Wasser stand. Ist Wasser in die Zylinder oder die Ölwanne eingedrungen, könnte er dabei durch den sogenannten Wasserschlag beschädigt werden.» Als erste Hilfe direkt nach dem Auffinden des Wagens sollte vielmehr die Batterie abgeklemmt werden. Nach der Ankunft in der Werkstatt wird vom Fachmann entschieden, ob sich eine sogenannte Trockenlegung lohnt.
Unabhängig davon, ob die automobile Wasserleiche reanimiert werden kann, sollte der Geschädigte unverzüglich seine Versicherung konsultieren. «Die Kaskoversicherung deckt grundsätzlich Schäden durch Hochwasser. Aber Vorsicht: Grobe Fahrlässigkeit ist mitunter ausgeschlossen. Und die kann die Versicherung unterstellen, wenn das Auto trotz Flutgefahr auf einem Hochwasser-gefährdeten Parkplatz gestanden hat», erklärt ZDK-Mann Köster weiter.
Urteil der Versicherung abwarten
Josef Maurus vom ADAC fügt hinzu: «Wer sich unsicher ist, ob der Schaden durch irgendwelche Assekuranzen gedeckt sein könnte, der sollte erst einmal gar nichts reparieren lassen.» Hat sich entschieden, ob und was der Versicherer übernimmt, dann kann gehandelt werden. In einigen Fällen ist das Fahrzeug reparabel. «Wenn das Fahrzeug aber voll mit Wasser gelaufen ist, dann muss es in der Regel entsorgt werden», so der ADAC-Experte weiter.
Ein Schlachten des Wagens hingegen, also der gezielte Ausbau und Verkauf von Einzelteilen, lohnt sich fast nie. Einzige Ausnahme bilden automobile Raritäten, Oldtimer und Youngtimer. Bei manchen dieser Modelle werden hohe Preise für einzelne Teile oder defekte Fahrzeuge gezahlt, weil Ersatzteile dafür entweder teuer oder selten sind. Meist jedoch muss man davon ausgehen, dass ein geflutetes Fahrzeug auch wirtschaftlich über den Jordan ist. Bewohner von hochwassergefährdeten Gebieten sollten sich deshalb gegen Wasserschäden am Auto zusätzlich versichern.
sis/reu/news.de
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In eigener Sache: Danke Bärbel-aber ich bin bereits in der Regel-Altersrente-nachdem ich 40(!) Jahre selbstständig war,brav meine Steuern gezahlt habe,selbst Dutzende von Azubis einen anständigen Beruf angelernt habe u.einer der ersten Ausbilder m.AdA war.Habe in meinem kleinem Betrieb über Tarif gezahlt und habe das Wort" Sozial" immer vorgelebt und nicht nur als Lippenbekenntnis eingesetzt!So-und nicht anders- sollte es in unserem Land gemacht werden, dann wäre alles viel einfacher-und bitte, vergeßt nicht die "deutschen Tugenden"...für eine bessere,gerechtere u.glücklichere Zukunft....
jetzt antwortenKommentar meldenChristian, Du bist ein Held ! Warum gibt es nicht nur solch konstruktive Lösungen auf ein Problemn. Bitte mach Dich selbständig und arbeite nicht für einen Chef. Das meine ich ernst, denn die meistzen Beiträge im Netz sind doch Geschwafel und ohne jeden Lösungsansatz. Also nochmals Bravo !!!
jetzt antwortenKommentar meldenDie meißten Fahrzeuge älteren Datums haben keine Kaskoversicherung.Eine Trockenlegung empfielt sich nur-wenn das Problem "Selbst ist der Mann" angegangen wird:Das Fahrzeug ins Trockene stellen-und alles ausbauen und im trockenen stehen lassen (Lufttrocknung).Den Raum gut dauerbelüften.Batterie abklemmen u.neu laden.Die Zündkerzen entfernen,reinigen und den gesammten Motor ebenso.Elektrische Kontakte reinigen und mit Kontaktspray einsprayen.Scheinwerfer und Schlußleuchten reinigen und ebenso versorgen.Alle Fahrzeugteile einschließlich den Unterboden reinigen und trocknen-dann müßte es ok sein..
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