Mo., 21.05.12

Hitzewelle 14.07.2010 Wie Sie im Auto cool bleiben

Wie Sie im Auto cool bleiben (Foto)
Stau mal wieder: Im Bild bei erträglichen Temperaturen nach einem Regenschauer. Doch was tun bei sengender Hitze? Bild: ap

Sommer, Hitze, Urlaub: Gerade bei den aktuellen Temperaturen ist die Autofahrt in den Urlaub eine schweißtreibende Angelegenheit. News.de gibt Tipps, wie die Reise auch bei extremer Hitze erträglich bleibt. Wichtig: Sicherheit und Funktionalität haben trotzdem immer Vorrang.

Das Thermometer klettert sommerlichen Höchstmarken entgegen. «In aufgeheizten Fahrzeugen werden die Fahrer schneller müde und unkonzentriert, reagieren schlechter und langsamer, werden gereizter und aggressiver und verursachen mehr Unfälle», warnt Albrecht Trautzburg vom Automobilclub von Deutschland (AvD) in Frankfurt: «Eine Studie der Bundesanstalt für Straßenwesen belegt, dass sich bei 27 Grad im Autoinnenraum die durchschnittlichen Unfallzahlen um sechs Prozent erhöhen, ab 32 Grad um 13 Prozent und bei extremer Hitze ab 37 Grad sogar um 33 Prozent.»

Es empfiehlt sich also, bei Hitze verstärkt auf ein angenehmes Klima im Auto zu achten und so die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Vor Fahrtantritt sollte das Auto gut durchgelüftet werden. War es nicht im Schatten geparkt, sollte die Klimaanlage in den ersten Minuten auf Maximalleistung gestellt und dann dosiert zugeschaltet werden. Der Luftstrom sollte dabei nicht direkt auf den Kopf oder andere unbekleidete Körperstellen gerichtet sein, um Infektionen zu vermeiden.

Pausen machen und viel trinken

Unverzichtbar sind insbesondere auf langen Strecken regelmäßige Pausen und eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr. Fahrten in der Mittagshitze gilt es zu vermeiden. Auch sollte leichte, luftige und bequeme Kleidung getragen werden. Mit Flipflops an den Füßen oder barfuß zu fahren, wird aber eher nicht empfohlen. Das sei zwar nicht ausdrücklich verboten, aber ein Risiko, erklärt die AvD-Rechtsexpertin Petra Schmucker: «Man sollte sich selbst die Frage stellen, ob man damit eine Notbremsung durchführen könnte und das Fahrzeug jederzeit sicher beherrscht. Bei einem Unfall könnte einem wegen des nicht angemessenen Schuhwerks zudem ein Mitverschulden angelastet werden.» Berufskraftfahrer sind übrigens verpflichtet, festes Schuhwerk zu tragen - so schreiben es die Berufsgenossenschaften vor.

An Motorradfahrer appelliert der AvD, trotz schweißtreibender Temperaturen immer mit Schutzkleidung unterwegs zu sein - zur eigenen Sicherheit. Obwohl es keine gesetzliche Regelung gebe, könnten sonst im Falle eines Unfalls Schmerzensgeldansprüche gekürzt werden. Dies habe das Oberlandesgericht Brandenburg entschieden: Ein Biker hatte versucht, Schmerzensgeld in Höhe von 25.000 Euro sowie eine monatliche Rente von 250 Euro einzuklagen. Er hatte bei einer von ihm nicht verschuldeten Kollision mit einem Auto Verletzungen am Bein erlitten, die operiert werden mussten. Nach Ansicht der Richter in Brandenburg wären diese Verletzungen nicht so schwer gewesen, wenn der Fahrer statt einer Stoffhose Motorradschutzkleidung getragen hätte. Deshalb wurden seine Schmerzensgeldansprüche auf 14.000 Euro reduziert.

sgo/amg/news.de/ddp
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