Schnell mal in die Stadt. Mit dem Fahrrad ist das kein Problem. Wird der Drahtesel jedoch geklaut, ist eine Neuanschaffung oft teuer. Da hilft auch eine spezielle Fahrradversicherung nicht weiter.
Nicht für jeden Radfahrer lohnt es sich, eine spezielle Fahrradversicherung abzuschließen. Das zahlt sich für alle aus, die keine Hausratversicherung haben, in einer teureren Tarifzone leben oder hochpreisige Räder besitzen. Dennoch: Jeder Schutz, der über die Leistungen einer Hausratversicherung hinausgeht, kann teuer werden.
Für ein Fahrrad im Wert von 500 Euro verlangen die Versicherer demnach zwischen 50 und 100 Euro im Jahr, für ein 1500 teures Rad sogar oft mehr als 200 Euro. Das berichtet die Stiftung Warentest in Finanztest. Dafür werden außer Diebstahl aber auch Schäden durch Vandalismus abgedeckt. Manche Versicherungen treten auch für Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion und Unfall ein. Hier muss in der Regel mit Kosten von neun Prozent des Fahrradwertes sowie 16 Prozent Versicherungssteuer ausgegangen werden.
Wer eine Hausratversicherung besitzt, kann sein Fahrrad oft am günstigsten über diese Police mitversichern. Allerdings schützt die erweiterte Police nur vor Diebstahl. Und sie haftet nur bis zu einem Wert von fünf Prozent der Versicherungssumme. Je nach Wohnort müssen Versicherte laut Finanztest für ein Fahrrad im Wert von 1300 Euro einen Aufpreis zwischen 10 und 180 Euro im Jahr zahlen.
Wer eine aktuelle Hausratversicherung abschließt, zahlt für Fahrräder allgemein einen Aufpreis. Für ein Fahrrad im Wert von 500 Euro wird im Schnitt ein Jahresbeitrag zwischen 20 und 50 Euro fällig. Damit sei der aktuelle Neuwert versichert, berichtet test.de.
Aber aufgepasst: Nicht bei allen Hausratversicherungen sind die Räder rund um die Uhr versichert. Wer nachts unterwegs war, als das Fahrrad gestohlen wurde, hat bisweilen keinen Versicherungsschutz. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte einen Blick in die Police der Hausratversicherung werfen oder direkt bei Versicherungsbüros vor Ort sowie den Versicherungshotlines nachfragen.
Doch selbst wenn die nächtliche Nutzung im Vertrag berücksichtigt ist, werden Schäden oft dennoch nicht bezahlt. Denn: Einige Versicherungen bestehen darauf, dass das Rad mit einem Schloss an einen Baum, eine Laterne oder ähnliches angeschlossen ist.
Wer eine spezielle Fahrradversicherung abschließt, sollte auf die Klauseln achten. Denn diese unterschieden sich den Angaben zufolge deutlich. So erstatten manche Versicherer einen Schaden nur, wenn der Besitzer sein Rad mit dem Schloss einer bestimmten Marke gesichert hat. Andere verlangen, dass es nachts in einem abgeschlossenen Raum abgestellt wird.
ham/ivb/news.de/dpa
Hmm... was das denn für ein für ein veralteter Link zu dem Test.de Bericht? Also das ist schwach das hier ein Artikel von 2005 verlinkt wird. Hätte mir bei dem doch echt guten Artikel mehr erwartet.
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