Mo., 21.05.12

Navi-Klau 20.05.2010 Versicherungsfall(e)

Versicherungsfall(e) (Foto)
Langfingers Liebling: Mobile Navigationsgeräte werden beim Klau nicht immer von der Versicherung ersetzt. Bild: news.de

Mobile Navis sind bei Dieben begehrt. Doch auch eine Teilkasko sperrt sich oft, den Schaden zu ersetzen. Denn die digitalen Reisehelfer sind lediglich Zubehör und nicht Bestandteil des Fahrzeugs. Da hilft nur eins: Gerät samt Halterung stets aus dem Fahrzeug mitnehmen.

Mobile Navigationssysteme werden offenkundig immer beliebter. Nach Informationen des Automobilclubs Kraftfahrer-Schutz (KS) in München sind sie den festeingebauten Geräten in Funktionalität und Genauigkeit praktisch ebenbürtig. Allerdings sind sie auch bei Dieben besonders beliebt, denn sie lassen sich auf schwarzen Märkten gut «versilbern», während den bestohlenen Eigentümern Probleme mit der Teilkaskoversicherung drohen. Assekuranzen stuften mobile Navis als Zubehör ein und ersetzten sie dementsprechend bei Diebstahl in der Regel nicht, teilt der KS mit.

Wegen der integrierten Satellitenantenne (GPS) sind die mobilen Geräte meist in einer Halterung an der Windschutzscheibe oder auf dem Armaturenbrett befestigt. Dort kann sie jeder Dieb leicht erkennen. Deshalb rät der KS, die mobilen Helfer beim Verlassen des Fahrzeuges mitzunehmen. Das schütze vor Diebstahl und Aufbruchbeschädigungen. Doch reicht die Mitnahme des Monitors allein nicht aus, weil Diebe aufgrund der sichtbaren Halterung vermuten können, dass die Navigationseinheit woanders im Wagen verstaut ist. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte deshalb auch die Halterung abnehmen.

Manche Handys haben inzwischen Navigationssysteme eingebaut. Was aber viele Autofahrer nicht wissen, ist, dass sie schon dann gegen das Handy-Verbot am Steuer verstoßen (Paragraf 23 (1a) StVO), wenn sie das Gerät nur in die Hand nehmen. Es spiele nämlich keine Rolle, ob man während der Fahrt telefoniere oder die richtige Strecke suche, mahnt der Autoclub.

sgo/news.de/ddp
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