Meistens rummst es nur und der Fahrer flucht. Doch manchmal bleibt es nicht beim Schreck, und Ölwanne, Radaufhängung oder Felgen erleiden Schaden. Diesen müssen Autofahrer nicht hinnehmen.
Bei der Fahrt zur Arbeit kommen sich manche Berufspendler fast wie Rallye-Fahrer vor. Durchgerüttelt von unzähligen Schlaglöchern, wähnen sie sich eher auf der Rallye Monte Carlo als auf ihrer Hausstrecke im wegetechnisch erschlossenen Europa. Der Zustand insbesondere kommunaler Straßen hat sich in den vergangenen Jahren dramatisch verschlechtert, klagen die Autoclubs. Am Straßenzustand dürfte sich wegen der angespannten Finanzlage der Gemeinden auch so schnell nichts ändern.
Von den fast 400.000 Kilometern, die das kommunale Straßennetz in Deutschland umfasst, sind laut Rainer Hillgärtner vom Automobilclub ACE mehr als 64.000 Kilometer wegen schwerwiegender Schäden «dringend sanierungsbedürftig». Das entspricht fast einem Sechstel aller Gemeindestraßen. Bemerkbar macht sich das in tief klaffenden Schlaglöchern, zerbröselndem Asphalt, Spurrillen und steilen Abrisskanten. «Die Lage ist schon dramatisch», sagt der ACE-Sprecher.
Streit ist vorprogrammiert
Der Straßenzustand sei «mehr als ein Ärgernis», schimpft Albrecht Trautzburg vom AvD in Frankfurt am Main: «Unsere Straßenwärter berichten immer öfter von Schäden am Fahrwerk, der Radaufhängung oder den Reifen. Und in ungezählten Fällen bleiben Autofahrer auf den Kosten des Malheurs sitzen.» Wer für Schlagloch-Schäden an den Fahrzeugen haftet, ist häufig strittig. Nicht selten landen die Fälle vor Gericht. Denn der «Verkehrssicherungspflicht» der Kommunen und Länder steht die Pflicht jedes einzelnen Fahrers gegenüber, die Geschwindigkeit den Straßenverhältnissen anzupassen.
AvD-Rechtsexpertin Petra Schmucker empfiehlt geschädigten Autofahrern, sowohl den Straßenzustand als auch den Schaden am Fahrzeug mit Fotos zu dokumentieren. «Das ist wichtig, um später nicht ohne Beweismittel dazustehen.» Ebenso sollte die Polizei informiert und gegebenenfalls Adressen und Telefonnummern von Zeugen notiert werden. «Die Schadensmeldung, das Polizeiprotokoll und der Kostenvoranschlag der Werkstatt sollten dann beim zuständigen Verkehrssicherungspflichtigen - das heißt, in der Regel bei der Kommune oder dem Landkreis - eingereicht werden», erläutert Schmucker das weitere Vorgehen.
Gebot zur Vorsicht, im Zweifel zum Anwalt
Da jeder Schlagloch-Fall anders gelagert ist, fallen allerdings die Schadensersatzurteile sehr unterschiedlich aus - teils pro Autofahrer, teils pro Kommune oder Landkreis. «Es sind in aller Regel Einzelfallentscheidungen, und sind die Reparaturkosten hoch, sollte man sich anwaltlicher Beratung bedienen», legt Trautzburg Geschädigten ans Herz. Ist das Fahrzeug vollkaskoversichert, sind Schlagloch-Schäden in der Regel abgedeckt. Von Nachteil ist jedoch, dass dann eine Prämienerhöhung in Kauf genommen werden muss.
Mitunter kann es nicht schaden, bei der Gemeinde Druck zu machen, damit immerhin die übelsten Schäden ausgebessert werden. Der ACE hat dazu einen «Schlaglochmeldedienst» im Internet eingerichtet. Unter www.ace-online.de/schlaglochmelder können Autofahrer auf Schäden hinweisen. Der Club geht den Meldungen nach und leitet sie weiter. «Die Resonanz ist beachtlich», erzählt Hillgärtner. Er hat beobachtet, dass die Kommunen die Hinweise ernst nehmen. Sie zu ignorieren, können sie sich auch nicht leisten. Schließlich haben sie laut Detlev Lipphard für ihre Straßen eine Verkehrssicherungspflicht. «Sie sind in Haftung zu nehmen, wenn sie nichts tun.»
Dass jedes Schlagloch ausgebessert wird, können Autofahrer jedoch kaum verlangen, so Lipphard. Daher sei ihnen auf örtlichen Rüttelpisten nur zu raten, angepasst zu fahren. Daran halten sich übrigens auch Rallye-Piloten, die keineswegs blind drauflosheizen, sondern immer im Blick haben, was sie auf der Piste erwartet.
Düstere Zahlen, düstere Zukunft
Der TÜV Rheinland schätzt, dass auch aufgrund des harten Winters, den Deutschland in den vergangenen Wochen erlebt hat, 30 bis 40 Prozent aller Straßen in Deutschland «stark geschädigt» sind. Oft werden die Schäden erst mit einsetzendem Tauwetter deutlich: Wasser dringt an vorgeschädigten Stellen durch feine Risse in den Belag ein und weicht den Untergrund auf. Bei Frost sprengt das Wasser in den Rissen den Asphalt regelrecht auf.
Der ACE hat ausgerechnet, dass die Gemeinden zur Beseitigung der Schäden mehr als 25 Milliarden Euro aufwenden müssten. Es ist kaum anzunehmen, dass die Kommunen, die notorisch klamm bei Kasse sind und sparen müssen, wo sie nur können, in absehbarer Zeit Geld für die Sanierung haben. Es sei ihnen auch kaum vorzuwerfen, wenn sie statt des Straßenbaus lieber den Ausbau von Kindergärten fördern, räumt Hillgärtner ein. Das Problem bei maroden Straßen sei nur, dass sich die Schäden potenzieren, wenn sie nicht rechtzeitig behoben werden.
Für nicht akzeptabel hält der ACE das Missmanagement beim Erhalt kommunaler Straßen. Vielerorts fehle eine systematische Erfassung des Straßennetzes und seines Zustands - ebenso wie eine durchdachte Bestandspflege und ein pragmatisches Baumanagement. So kommt es immer wieder vor, dass Gemeindestraßen innerhalb weniger Wochen mehrmals hintereinander aufgerissen werden, weil Gasleitungen, Strom- und Telefonkabel oder Abwasserkanäle zu erneuern sind. Weil die Bauarbeiten nicht koordiniert werden, wird dann eben mehrmals gebuddelt, was dem Zustand der Straßen nicht gerade förderlich ist.
kab/ivb/dpa/ddp