Es kann nur Besser werden: Soforthilfe bei einem Unfall hat keine negativen Konsequenzen. Schäden jeder Art werden voll ersetzt und juristisch gibt es keine Folgen für die Helfer. Im Gegenteil -erste Hilfe ist Bürgerpflicht.
Erste Hilfe am Unfallort ist für viele Verkehrsteilnehmer ein mit Angst besetztes Thema. Der Kurs «Lebensrettende Sofortmaßnahmen» im Rahmen des Führerscheinerwerbs liegt oft lange zurück. Deswegen befürchten manche potenziellen Helfer, etwas falsch zu machen und dafür nachher auch noch gerade stehen zu müssen. Wegschauen und weiterfahren ist daher oft die impulsive Reaktion. Das ist jedoch falsch und unbegründet. Ersthelfer können Leben retten.
«Durch eine falsche Erste-Hilfe ist noch niemand gestorben, aber viele durch eine unterlassene Hilfe», betont der Notfallmediziner Peter Sefrin vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) in Bonn.
Der Ersthelfer erhalte alle erlittenen Sach- und Körperschäden voll ersetzt, die durch den Einsatz für andere an seinem eigenen Auto, seiner Kleidung oder seiner Gesundheit entstanden sind, betont Sefrin. Nur bei ganz grober Fahrlässigkeit oder böswilligem Vorsatz könnten Ersthelfer überhaupt juristisch belangt werden. «So ein Fall ist mir aus der Praxis allerdings nicht bekannt», sagt Sefrin.
Hilfeleistung ist zudem eine Bürgerpflicht, die auch im Strafgesetzbuch verankert ist. Denn nicht der Ersthelfer muss mit juristischen Folgen rechnen, sondern, wer die gebotene Hilfeleistung unterlässt, «obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten» ist.
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