Mo., 21.05.12

Karneval 11.02.2010 Ein Kater zu viel

Ein Kater zu viel (Foto)
Nase rot, Birne blau. Im Karneval gehört für viele Alkohol dazu. Das Auto sollte dann allerdings lieber stehen bleiben. Bild: DVR

Von Norbert Michulsky

Karneval und Kölsch oder Fasching und Fassbier: An den jeckschen Tagen bechert die Republik, was das Zeug hält. Doch echte Narren setzen sich danach ans Steuer. Wer trotzdem heil nach Hause kommt, sollte den Kater nicht unterschätzen.

Lachen, singen, tanzen, dazu ein paar Bierchen und Schnäpschen - das gehört bei vielen einfach zu Karneval oder Fasching dazu. Gerade in der «jecken» Zeit lassen sich sogar zahlreiche, sonst eher nüchtern handelnde Menschen zum Mittrinken animieren. Und dies, ohne auf den Alkoholkonsum zu achten. «Häufig wird anschließend der eigene Promillepegel unter- und die Leistungsfähigkeit am Steuer überschätzt», schildert Marion Pieper-Nagel vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) in Bonn ihre Beobachtungen.

Doch nicht nur das. «Finger weg» vom Steuer gilt nach exzessivem Bier-, Schnaps- oder Weinkonsum auch noch am nächsten Morgen. Denn gerade mal 0,15 Promille Alkohol werden pro Stunde durchschnittlich im Körper abgebaut. Der Restalkohol hält deshalb viel länger vor, als so mancher denkt, und hat dadurch schon viele Jecken am Tag danach den Führerschein gekostet.

Wer also auf Nummer sicher gehen will, lässt sein Fahrzeug stehen. «Doch die Erfahrung zeigt, dass für zahlreiche Menschen an den tollen Tagen rund um Rosenmontag Alkohol am Steuer eben kein Tabu ist», weiß der auf Verkehrsrecht spezialisierte Rechtsanwalt Michael Winter aus Kornwestheim und warnt: «Der Griff zum Zündschlüssel, um eben mal nach Hause zu fahren, kann fatale Folgen für sich und andere haben.» Dies zeigten jedes Jahr die Bilanzen der Polizei. Sie belegten, dass sich gerade zur Karnevalszeit die Unfälle häufen, bei denen Alkohol im Spiel war.

Dran ist wer fährt - nicht wer auffällt

Das Gläschen zu viel kommt erwischte Fahrer meist teuer zu stehen, denn bei Alkohol am Steuer hört für jeden Richter der Spaß auf. Was viele nicht wissen: Schon bei einem Alkoholspiegel von nur 0,3 Promille gibt es bei einer Kollision mit einem anderen Fahrzeug sieben Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister (VZR). Auch ein Führerscheinentzug von mindestens sechs Monaten sowie eine saftige Geld- oder sogar Freiheitsstrafe sind mögliche Folgen - egal, ob der angetrunkene Lenker den Unfall selbst verursacht hat oder nicht.

«Aufgrund des Alkoholkonsums wird in einem solchen Fall eine Mitschuld angenommen», erläutert DVR-Fachfrau Pieper-Nagel die gesetzgeberische Sichtweise und verweist darauf, «dass wissenschaftliche Untersuchungen längst bewiesen haben, dass schon nach einem Glas Bier oder Wein die Fahrtüchtigkeit deutlich eingeschränkt sein kann». Ist der Unfall direkt auf den Alkoholkonsum zurückzuführen, droht eine Mithaftung. Im Klartext: Dann kann sich die Kaskoversicherung das Geld für die Werkstattrechnung vom Fahrer zurückholen.

Ein Verstoß gegen die 0,5-Promillegrenze wird als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von mindestens 500 bis zu 1500 Euro, einem bis zu dreimonatigen Fahrverbot sowie der Eintragung von vier Punkten im VZR geahndet. Dabei muss der alkoholisierte Fahrer noch nicht einmal durch Promille-typische Fehler wie das Fahren von Schlangenlinien aufgefallen sein.

Eine von allen sonstigen Beweisen unabhängige, allein aus dem Blutalkoholgehalt abzulesende absolute Fahruntüchtigkeit wird ab 1,1 Promille angenommen. Ist die Trunkenheitsfahrt unfallfrei geblieben, drohen dem Alkoholsünder dennoch Freiheitsentzug von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. Hat der Fahrer Leib oder Leben eines anderen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren, bei Fahrlässigkeit bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe ausgesprochen. Hinzu kommen im Regelfall der Entzug der Fahrerlaubnis sowie eine mindestens sechsmonatige Sperre für deren Wiedererteilung - und das Punktekonto wächst um sieben Punkte.

Fahrrad ebenfalls tabu

Um in gelockerter Stimmung gar nicht erst Gefahr zu laufen, sich alkoholisiert ans Steuer zu setzen, sollte man deshalb am besten schon vor Beginn der Feier die Heimfahrt planen. Egal ob Bus, Bahn und Taxi - Alternativen zum Auto oder Motorrad stehen in der Regel genügend bereit.

«Das Fahrrad dagegen ist für Feierfreudige keine gute Wahl, denn auch auf dem Drahtesel gibt es ein Alkoholverbot», warnt Verkehrsrechtsexperte Winter. So gilt ein Radfahrer ab 1,6 Promille als absolut fahruntüchtig. Wird er mit einem solchen Alkoholpegel erwischt, ist auch ohne die Verwicklung in einen Unfall möglicherweise eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) fällig. «Bei Nichtbestehen kann der Auto-Führerschein eingezogen werden», warnt der Jurist.

sgo/iwi/news.de/ddp
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