Nicht nur wegen möglicher rechtlicher Konsequenzen, sondern auch, weil es um Leben und Tod gehen kann: Rückrufeaktionen von Autobauern sind eine ernste Sache. Wir sagen, was Sie beachten müssen.
Wenn ein Fahrzeughersteller einen offiziellen Rückruf wegen sicherheitsrelevanter Autoteile startet, sollten betroffene Autobesitzer unbedingt mit Ihrem Wagen in die Werkstatt. Schon rechtlich kann das entscheidend sein: Die Hersteller kooperieren in diesen Fällen nämlich in der Regel mit dem Kraftfahrtbundesamt (KBA), das auch die Durchführung der Rückrufaktion überwacht. Kommt ein Fahrzeughalter dem Rückruf nicht nach, kann das KBA für das Auto im schlimmsten Fall die Betriebserlaubnis entziehen – denn es besteht immerhin die Möglichkeit, dass der sicherheitsrelevante Mängel zu einem Unfall führen könnte. Es handelt sich dann um einen offiziellen Rückruf, wenn entweder das KBA oder aber der Fahrzeughersteller den Halter des Wagens persönlich anschreiben.
Entstehen einem Autofahrer während der Rückruf-Reparatur Kosten, weil er sein Fahrzeug nicht nutzen kann, bleibt er in der Regel aber darauf sitzen. Ein Rechtsanspruch etwa auf einen Ersatzwagen für die Reparaturzeit besteht nicht. Hier können Betroffene versuchen, mit ihrem Händler zu verhandeln und auf Kulanzregelungen hoffen. Doch wenn viele Kunden ihre Autos in die Werkstätten schaffen, reicht der Fahrzeugpool vieler Autohäuser längst nicht aus, um allen einen Werkstattwagen zur Verfügung zu stellen. Die Kosten für eine Rückruf-Reparatur selbst trägt aber der Hersteller.
Recht auf Schadenersatzersatz hat nur, wer nachweisen kann, das das vom Rückruf betroffene Bauteil bereits zu einem Schaden am Wagen oder bei einem Dritten geführt hat. Wenn also jemand etwa in eine Leitplanke rast, weil bei seinem Toyota das Gaspedal klemmt(e), dann wäre der Hersteller zu Schadenersatz verpflichtet – wenn der Fahrer zweifelsfrei nachweisen kann, dass der Unfall auf das fehlerhafte Bauteil zurückzuführen ist.
Neben den offiziellen Rückrufen gibt es so genannte stille Rückrufe. Dabei reparieren Hersteller und Vertragswerkstätten kleinere, nicht sicherheitsrelevante Mängel an Fahrzeugen während der üblichen Inspektionen.
seh/sgo/news.de