Freie Wahl für freie Radler
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Sind Radwege im Winter nicht geräumt, können Radfahrer sie nicht benutzen. Ebenso Wege, die stark verschmutzt oder mit parkenden Autos und Mülltonnen zugestellt sind. Dennoch gilt die Benutzungspflicht. In jedem Fall gilt: Rücksicht ist unerlässlich.
Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) sind Radfahrer Fahrzeugführer und dürfen auf der Fahrbahn fahren, wenn keine benutzungspflichtigen Radwege vorhanden sind. Benutzungspflichtig ist ein Radweg nur, wenn er durch das blaue Schild mit dem weißen Fahrrad gekennzeichnet ist. Gibt es kein solches Zeichen, kann der Radler frei wählen, ob er den Radweg oder die Fahrbahn nutzt.
«Trotzdem kommt es immer wieder zu lebensgefährlichen Situationen, wenn Autofahrer, die diese Regelung nicht kennen, in einem Akt der Selbstjustiz versuchen, den scheinbar renitenten Radler auf den Radweg zu drängen», schildert die Sprecherin des Verkehrsclubs von Deutschland (VCD) Anna Fehmel ihre Erfahrungen und vermutet bei Autofahrern Wissenslücken. «Um sich besser auf Radfahrer einstellen zu können, sollten Autofahrer daher über die jeweils aktuellen Radfahr-Regelungen der StVO Bescheid wissen», fordert sie.
Mehr Radler in Deutschland
Generell nimmt der Anteil der Fahrradfahrer am Verkehrsaufkommen zu und liegt derzeit bundesweit bei zehn Prozent, wie der VCD mitteilt. Dem sollten Autofahrer Rechnung tragen und auch im Herbst und Winter mit Radfahrern rechnen. Um ein gefahrloses Miteinander zu gewährleisten, sei gegenseitige Rücksichtnahme im Straßenverkehr angebracht, appelliert der VCD.
Wenn bestimmte Bedingungen nicht erfüllt sind und die Benutzung des Radwegs unzumutbar ist, dann dürfen Radfahrer den Weg rechtzeitig vor dem Hindernis verlassen und müssen erst an der nächsten zumutbaren Stelle wieder auffahren. Grundsätzlich müssen Radfahrer laut Allgemeinen Deutschen Fahrradclub (ADFC) auf die Fahrbahn ausweichen.
Das Ausweichen auf den Gehweg ist nicht gestattet. Denn Bürgersteige sind normalerweise allein den Fußgängern vorbehalten. Mit dem Rad dürfen hier nur Kinder unter zehn Jahren unterwegs sein. Ist der Weg jedoch mit dem Hinweis «Fahrrad frei» versehen, kann dort mit Schrittgeschwindigkeit geradelt werden, so die Straßenverkehrsordnung. Auf gemeinsamen Rad- und Fußwegen, die durch das zweigeteilte Schild mit weißem Rad und weißem Fußgänger gekennzeichnet sind, sollten Radler allerdings rücksichtsvoll fahren.
Rechtsfahrgebot und Abstand beachten
Außerdem sollten sie grundlegende Regeln des Straßenverkehrs beherrschen und befolgen. Dazu gehöre etwa das Rechtsfahrgebot, das auch für Radwege und Radspuren gelte. Radwege auf der linken Fahrbahnseite dürften nur dann befahren werden, wenn sie mit «Radverkehr frei» gekennzeichnet seien. Zum Fahrbahnrand sollten Radler nach Möglichkeit etwa einen Meter Abstand halten - auch um vor Autotüren sicher zu sein, die unachtsam geöffnet werden.
Autofahrer wiederum müssten beim Überholen entsprechend einen Sicherheitsabstand nach rechts einhalten, um den Fahrradfahrer nicht zu bedrängen. Zudem sollten sie beim Parken am Fahrbahnrand vor dem Aussteigen erst in den Rückspiegel schauen, um keine Radler zu gefährden.
Einbahnstraßen werden immer häufiger in beide Fahrtrichtungen für den Radverkehr freigegeben. «Autofahrer müssen daher stets mit entgegenkommenden Radlern rechnen», erinnert Fehmel, mahnt aber auch: «Radfahrer sollten bedenken, dass sie in Einbahnstraßen schnell übersehen werden können».
sgo/kab/news.de/ddp/dpa
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Aber die lieben Autofahrer halten sich alle so an die Regeln: Die fahren auch brav alle bei der früh einsetzenden Dämmerung mit Licht. Es wird bei jedem Abbiege- und Spurwechselvorgang geblinkt, es wird ausreichend Sicherheitsabstand zum Vordermann und seitlich natürlich zu Radfahrern gehalten. Es wird immer die Vorfahrt geachtet etc. Achtung: Wer in diesem Beitrag Ironie findet, darf sie behalten. PS: Leute wie Viech666 haben im Straßenverkehr nichts verloren, da scheinbar nicht mal §1 der StVO begriffen wurde und man von Unfähigkeit an der Teilnahme am Straßenverkehr ausgehen muß.
jetzt antwortenKommentar meldenIch bin Radfahrer und Motorradfahrer und habe eins gelernt: Bei Glätte und Schnee gehört ein Zweirad nicht auf die Strasse und auch nicht auf einen Radweg. Ich halte diese Discusion für Hirnlos. Wenn ich nicht Autofahren will, gehe ich zu Fuß oder nehme den Bus. Ich weiss das euch diese Meinung nicht gefällt.
jetzt antwortenKommentar meldenKlar hat Viech666 Recht. Was hat ein Radfahrer auf der Landstraße zu suchen, wenn ein Radweg vorhanden ist. Ich ärgere mich jeden Tag über Radfahrer, die sich nicht mal annähernd an die regeln halten. Klar, es gibt auch Ausnahmen. Wenn Autofahrer so fahren würden... au weiha! Wenns dann kracht, dann bekomme ich womöglich auch noch Schuld oder Teilschuld, weil hinterher vieles nicht mehr nachzuweisen ist (Frechheit!). Hab mich letztens mit dem Motorrad fast hingepackt, weil wieder mal einer ohne Licht bei Regen quer über die Kreuzung wollte!
jetzt antwortenKommentar meldenHallo viech666, dann sollten Sie aufpassen, nicht angezeigt zu werden. Sie haben in meinen Augen keine Berechtigung, andere Verkehrsteilnehmer, und sei es "nur" ein Radfahrer, durch Gefährdung zu belehren. Überholen ohne Sicherheitsabstand und bei Gegenverkehr mag die Polizei ganz und garnicht. Schauen Sie bitte in den Bußgeldkatalog und denken Sie daran, dass die Gefährdung wohl auch den Straftatbestand der Nötigung erfüllen könnte. Bleiben Sie ganz ruhig und akzeptieren Sie andere Verkehrsteilnehmer so wie sie sind. Ich mache es auch und lebe gut damit (auch wenn es manchmal schwer fällt). Ihnen und den Menschen um Sie herum wünsche ich eine gute Fahrt.
jetzt antwortenKommentar meldenAber natürlich sind Radwege dazu da, die Radfahrer von der Straße zu kriegen! Wozu denn sonst? Es nützt die schönste grüne Welle nichts, wenn ein Radfahrer vorne an der Ampel steht und loswackelt, die ganzen Autos kommen nicht vorbei, und wenn doch, dann fährt der Blödmann an der nächsten roten Ampel einfach wieder vorne hin. So kann man Staus verursachen und das muß ja wohl nicht sein. Und wer auf schnell befahrenen Landstraßen den Radweg daneben nicht benutzt, weil er meint die Tour de France zu fahren,ist selber schuld, wenn es eng wird bei Gegenverkehr.Vollbremsung Nein wg. Kolonne hinten.
jetzt antwortenKommentar meldenSchade, dass Sie meinen, ich würde unverantwortlich handeln. Ich lasse meist mein Auto stehen und fahre gerne + häufig mit dem Rad. Auch im Winter. Bisher ohne Unfall, Strafe, Punkt. Ich fühle mich sogar sicher. Tipps für Radfahren bei Eis + Schnee habe ich auf dem Portal www.radgaragen.de gefunden. Komischerweise stören sich Autofahrer vor allem an dem Fahren auf der Fahrbahn. Dabei ist das laut StVO der Regelfall. Wenn Autofahrer hupen denke ich manchmal, dass die Radwege nicht für Radfahrer gebaut wurden, sondern um Autofahrern eine freie Bahn zu schaffen. Kann das sein? Es darf nicht sein!
jetzt antwortenKommentar meldenEigentlich ein alter Hut: Seit 15 Jahren öffnen Städte systematisch Einbahnstraßen für Radfahrer. Dort, wo es ausreichend Sichtkontakt gibt (ca. 90% aller Einbahnstraßen werden gewöhnlicherweise geöffnet). Die Städte, in denen es noch nicht gilt, hinken hinterher. Ein Polizeipräsident unterstütze die Maßnahme und sagte, Auto- und Radfahrer, die sich in die Augen schauen, bauen keinen Unfall. Übrigens, mir ist keine Stadt bekannt, in der es durch die Öffnung von Einbahnstraßen zu mehr Unfällen gekommen ist. Keine! Aber der Radverkehr wird für niedrige Euro-Beträge erheblich erleichtert.
jetzt antwortenKommentar meldenWer jetzt - zur Zeit des Wintereinbruchs - Rad fährt, handelt unverantwortlich. Das gilt auch für Motorrad- oder Rollerfahrer und hat mit der Beleuchtung nicht allein zu tun. Auch weil es in unseren Gestaden kaum Radwege gibt, gilt: Geht zu Fuß.
jetzt antwortenKommentar meldenfreut mich ja, wenn Beleuchtungswochen durchgeführt werden. Leider scheinen eben eine Vielzahl von Radfahrern davon nichts zu hören/lesen. Zu den Einbahnstraßen sehe ich das etwas anders. Sehr viele sind eben auch kaum noch ausreichend einsehbar! Und es geht um das gesehen werden! Der Radfahrer hat eben keine Knautschzone und es hilft Ihm kein Recht im Rollstuhl etc. Mein Empfinden ist auch, daß der Kampf um Regelungen "Einbahnstraße" wesentlich intensiver geführt wurde, als der Einsatz zu den Beleuchtungswochen.
jetzt antwortenKommentar meldenMittlerweile erhält man für gutes Geld auch eine gute Beleuchtung (Nabendynamo, der bei Schnee nicht durchrutscht wie alte Dynamos/Seitenläufer; im Rahmen geführte Kabel, die nicht brechen oder wirklich helle Fahrradlampen). Da hat der ADFC Gutes geleistet. Übrigens, Sie vergessen unfairerweise die seit Jahren vom ADFC durchgeführten "Beleuchtungswochen". Einbahnstraßen werden meist eingerichtet, weil der Begegnungsverkehr zwischen zwei Autos nicht möglich ist oder der Autoverkehr gelenkt werden soll. Wenn Sie LKW-Verkehr lenken wollen, dann gelten LKW-Verbotsschilder doch auch nicht für PKWs.
jetzt antwortenKommentar meldenLeider fehlte noch der Hinweis zu der Verpflichtung ausreichender Beleuchtung bei den Radfahrern. Gerade in der jetzigen Jahreszeit kann man die Radfahrer kaum noch sehen, da oft ohne Licht gefahren wird. Übrigens aus meiner Sicht unverständlich, warum der ADFC hier noch keine Kampagne gestartet hat, wo es doch immer ausdrücklich um die Sicherheit der Fahrradfahrer geht. Selbst die Freigabe von Einbahnstraßen für Fahrradfahrer in allen Richtungen ist gelungen und das obwohl diese meist aus Sicheheitsgründen und Platzmangel eben Einbahnstraßen sind. Aber Räder haben ja eine große Knautschzone
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