Wer zahlt beim Sommerreifen-Unfall?
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Von news.de-Redakteur Sascha Gorhau
Artikel vom 30.10.2009
Sie haben gefragt, unsere Experten geantwortet: In der news.de-Telefonaktion zu Winterreifen erfuhren unsere Leser, ob Ganzjahresreifen eine Alternative sind und wie lange Schneepneus halten. Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Auf Du und Du mit den Experten: In Zusammenarbeit mit dem Deutschen Verkehrssicherheitsrat e. V. (DVR) glühten am gestrigen Donnerstag die Leitungen. Alle Leser waren eingeladen, Ihre Fragen zum Thema Winterreifen zu stellen und von Fachleuten beantworten zu lassen. Sie sind nicht durchgekommen oder haben immer noch Nachfragen zum Thema? Lesen Sie hier, welche Fragen den Lesern besonders auf der Seele lagen.
Kann ich mit dem Aufziehen der Winterreifen bis zum ersten Schnee warten?
Welf Stankowitz: Nein, bis zum ersten Schneefall sollten Sie keinesfalls warten. Die Erfahrung hat gezeigt, dass sich ab Oktober häufig Raureif bildet und Sie mit Sommerreifen ins Rutschen kommen können. Die spezielle Laufflächenmischung von Winterreifen dagegen verhärtet bei kühleren Temperaturen nicht so schnell und die Reifen haben dadurch einen besseren Grip. Die Faustregel lautet daher: Von Oktober bis Ostern ist Winterreifenzeit.
Gibt es eine Winterreifenpflicht?
W. Stankowitz: Die Straßenverkehrsordnung schreibt allen Autofahrern vor, die Bereifung den Wetterverhältnissen anzupassen. Auch wenn keine explizite Winterreifenpflicht besteht, so bedeutet die Regelung nichts anderes, als dass Sie bei winterlichen Straßenverhältnissen nur mit geeigneter Bereifung am Verkehr teilnehmen dürfen – und bei sommerlichem Wetter ebenso. Bei Verstößen wird ein Bußgeld von 20 Euro verhängt, bei Behinderung des Verkehrs sind es sogar 40 Euro.
Versicherung zahlt unter Umständen weniger
Was ist mit meinem Kasko- und Haftpflichtversicherungsschutz, wenn ich mit ungeeigneter Bereifung einen Unfall baue?
Joachim Meier: Das Fahren mit ungeeigneter Bereifung kann in der Haftpflichtversicherung als erhöhte Betriebsgefahr gewertet werden. Im Falle eines Schadens kann es so zu einer Kürzung Ihrer Ansprüche gegenüber dem Versicherer kommen. In der Kaskoversicherung könnte in seltenen Fällen grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Viele Versicherer decken die grobe Fahrlässigkeit mit ab, aber nicht alle. Nach dem neuen Vertrags-Versicherungs-Gesetz (VVG) darf der Versicherer bei einem Schaden in Folge grober Fahrlässigkeit die Leistungen prozentual kürzen.
Ich fahre mit Ganzjahresreifen, da kann ich mir jetzt die Umrüstung auf Winterreifen sparen, oder?
Jürgen Bartusch: Ganzjahresreifen sind immer nur ein Kompromiss, auch wenn sie den gesetzlichen Anforderungen genügen. Ein echter Winterreifen ist dem Ganzjahresreifen im Winter überlegen, ein echter Sommerreifen im Sommer. Für Fahrer, die das Auto wenig nutzen und nur in städtischen Gebieten unterwegs sind, kann ein Ganzjahresreifen aber eine Lösung sein.
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