Mit klaren Reparaturaufträgen und einer genauen Beschreibung des Problems bei der Fahrzeugabgabe vermeiden Autofahrer Ärger mit ihrer Werkstatt. Außerdem sollte die Rechnung detailiert besprochen, notfalls nur unter Vorbehalt gezahlt werden.
Immer wieder kommt es nach Angaben des ADAC in München zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Kunden und Kfz-Betrieb aufgrund von Arbeiten ohne Auftrag, fehlerhaften Reparaturen oder überhöhten Rechnungen. Doch an manchem Ärger sind die Verbraucher auch ein bisschen mit Schuld.
«Die größten Probleme gibt es bei der Auftragsvergabe», sagt ADAC-Sprecher Maximilian Maurer. «Da machen beide Seiten schon Fehler.» Falsch sei es zum Beispiel, wenn Kunden einen Generalauftrag nach dem Motto «Macht's mal wieder heile» vergeben. Da müsse sich niemand wundern, wenn einige unerwünschte Arbeiten gleich miterledigt werden und die Rechnung am Ende unerwartet hoch ausfällt.
Allerdings sollte die Werkstatt in solch einem Fall eigentlich nachfragen, was alles repariert werden soll. Schließlich sei der Kunde technischer Laie. Nicht zuletzt deshalb hat der ADAC bei einem Rechtsforum (24. April) in München eine Stärkung der Verbraucherrechte gefordert. Unter anderem soll nach dem Willen des Clubs das Prozedere bei der Auftragsvergabe von Kfz-Reparaturen genau festgelegt werden.
Gut beraten sind Verbraucher schon jetzt, wenn sie den Reparaturauftrag eingrenzen und dem Kundenbetreuer das Problem so detailliert wie möglich schildern. «Die Kommunikation zwischen Kunde und Werkstatt ist ein ganz wichtiger Punkt», erläutert Maximilian Maurer. Denn je mehr Informationen der Kundenbetreuer über das Problem an seine Mechaniker weitergeben kann, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass diese den Fehler finden und beheben.
Wichtig ist es in diesem Zusammenhang, eine Telefonnummer zu hinterlassen und auf einem Rückruf durch die Werkstatt zu bestehen für den Fall, dass die Mechaniker weitere Mängel am Fahrzeug entdecken. Bevor diese mitbehoben werden, sollte sich die Werkstatt beim Kunden rückversichern, ob dieser das auch tatsächlich wünscht.
Ein weiterer Auslöser für Stress mit dem Reparaturbetrieb ist die Rechnung. In vielen Fällen ist sie nach den Erfahrungen des ADAC für die Kunden unverständlich verfasst. Sie sollten in solchen Fällen bei der Fahrzeugabholung nachhaken und sich die einzelnen Positionen erläutern lassen, empfiehlt Maurer.
«Es gehört auch zu einer guten Werkstatt, dass sie die Rechnung mit dem Kunden durchspricht.» Gibt es dennoch Beanstandungen, sollten Verbraucher nur «unter Vorbehalt» zahlen und einen entsprechenden Vermerk auf dem Rechnungsdurchschlag anbringen. Wird die Zahlung vollständig verweigert, könne der Betrieb von seinem Pfandrecht Gebrauch machen und das Auto einbehalten.
sgo/kab