Von news.de-Redakteur Frank Meinzenbach - Uhr

Neue Spiegelpflicht: Kampf dem toten Winkel

Lastkraftwagen müssen ab dem 1. April neue Rückspiegel besitzen. Die speziellen Weitwinkel- und Nahbereichsspiegel sollen für eine bessere Rundumsicht sorgen und Unfälle vermeiden. Der tote Winkel soll verkleinert werden.

Bessere Sicht hilft Menschenleben retten. Damit auch Radfahrer und Fußgänger sicher durch den Verkehr kommen. (Foto) Suche
Bessere Sicht hilft Menschenleben retten. Damit auch Radfahrer und Fußgänger sicher durch den Verkehr kommen. Bild: ddp

Fast alle Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 3,5 Tonnen, die nach dem dem 1. Januar 2000 zugelassen wurden, müssen ab kommenden Mittwoch die neuen Spiegel haben. Denn dann läuft eine im vergangenen Oktober gestartete Übergangsfrist ab. Betroffen sind nur Nutzfahrzeuge. Besitzer von Vans oder Campingmobilen müssen sich keine Sorgen um eine Umrüstung machen.

Vom 1. April an sind zwei spezielle Spiegel, der Anfahr- und den Weitwinkelspiegel, für die Brummis Pflicht. Der Anfahr- oder Rampenspiegel befindet sich bei LKWs an der Oberkante der Beifahrertür und erlaubt dem Fahrer einen besseren Blick auf die rechte Seite neben dem Truck. Das soll vor allem Radfahrer und Fußgänger, die dort im toten Winkel übersehen werden könnten, besser schützen.

Auch Weitwinkelspiegel sind dann vorgeschrieben. Sie befinden sich direkt über den normalen Seitenspiegeln und sollen den Überblick über den Bereich links und rechts neben Truck und Anhänger deutlich verbessern. Auch Fahrer, deren LKWs beide Spiegel schon besitzen, müssen aufpassen: Ab Mittwoch sind bessere Spiegel Pflicht. Bislang hatten sie einen Wölbungsradius von 400 Millimetern, dann sind 300 Millimeter vorgeschrieben. Durch den geringeren Wölbungsradius vergrößert sich das Blickfeld.

Eine Ausnahme gibt es natürlich auch: Wenn es nicht möglich ist, die Anfahrspiegel in der vorgeschriebenen Höhe von 2 Metern zu platzieren, müssen die neuen Spiegel nicht angebracht werden. Für LKWs ab 7,5 Tonnen gilt noch eine weitere Neuerung: Alle Trucks mit einer Erstzulassung ab dem 26. Januar 2007 müssen mit einem Frontspiegel oder einem nach vorne gerichteten Kamerasystem ausgestattet sein.

Ziel der neuen Regelungen ist es, Unfälle mit anderen Verkehrsteilnehmern - zum Beispiel Radfahrern - im toten Winkel verhindern. Fehlt die Nachrüstung, wird das den Experten der Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger (KÜS) zufolge bei der nächsten Hauptuntersuchung als «erheblicher Mangel» eingestuft. Dann gibt es für den LKW keine neue Plakette.

ruk

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