Mo., 21.05.12

Vatertag 17.05.2009 Am Herrentag auf krummen Touren

Wer getrunken hat, darf nicht mehr am Verkehr teilnehmen - egal, ob mit Fahhrad, Auto oder zu Fuß. (Foto)
Wer getrunken hat, darf nicht mehr am Verkehr teilnehmen - egal, ob mit Fahhrad, Auto oder zu Fuß. Bild: dpa

Wer am Vatertag betrunken durch die Lande radelt, gefährdet sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer. Schon bei geringen Promillewerten drohen dem Verkehrssünder ernsthafte Konsequenzen.

Entweder trinken oder fahren - auch Radler beherzigen das besser. Denn nicht nur Autofahrer bekommen Ärger, wenn sie kontrolliert werden und Alkohol im Blut haben.

Darauf weist der TÜV Nord in Hannover vor dem Vatertag am kommenden Donnerstag hin, den viele Männer für feucht-fröhliche Ausflüge mit dem Drahtesel nutzen.

Vielen ist nicht bewusst, dass Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss für alle Verkehrsteilnehmer dieselben Folgen haben kann. Es gilt: Auch Fahrradfahrer nehmen am Verkehr teil. Auch alkoholisierte Fußgängerkönnen theoretisch zur Rechenschaft gezogen werden.

In Fall eines Unfalls oder bei Fahrauffälligkeiten kann es schon ab einem Blutalkoholwert von 0,3 Ärger geben.

Und ab 1,6 Promille droht sogar die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU), der sogenannte Idiotentest. Wer ihn nicht besteht, ist fürs Erste seinen Führerschein los. Knapp die Hälfte aller Teilnehmer müssen öfter als einmal zur MPU antreten.

sgo/news.de/dpa
Kommentar schreiben Netiquettelink | AGB
noch 600 Zeichen übrig
Kommentar  
Ihr Name
Ihre Emailadresse
Bitte übertragen Sie die Zeichen in das Feld darunter.
'6Ld52csSAAAAAKTxfdwmi0Ay4Tjghi64k3PAcWrj'
Wir empfehlen
Anzeige
Facebook
Twitterbox
Follow Us!
Anzeige