Die Bundesregierung macht ernst: Der Führerscheintourismus in die EU-Nachbarländer wird noch einmal erschwert. Verkehrssünder, denen die Fahrerlaubnis in Deutschland entzogen wurde, sollen nicht mit ausländischen Papieren fahren dürfen.
Zu diesem Zweck brachte Bundesrat am heute eine Verordnung auf den Weg, nach der im Ausland erworbene EU-Führerscheine grundsätzlich in Deutschland nicht anerkannt werden, wenn dem Inhaber die Fahrerlaubnis zuvor entzogen wurde. Die Verordnung stammt aus dem Hause von Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee.
Bisher bekamen Fahrer, denen in Deutschland zum Beispiel wegen Alkohol- oder Drogenkonsums der Führerschein entzogen wurde, in einem anderen Mitgliedstaat eine neue Fahrerlaubnis, die nahezu ausnahmslos auch im Inland anerkannt werden musste.
Zum Ärger des Gesetzgebers konnten Führerscheintouristen damit die strengen deutschen Eignungsvorschriften und das Wohnsitzprinzip umgehen. Für die neue Verordnung nutzte der Gesetzgeber eine Sonderregelung aus der neuen dritten europäischen Führerscheinrichtlinie, die diesem Gebaren einen Riegel vorschiebt.
Vergangene Woche hatte bereits das Bundesverwaltungsgericht die Stellung deutscher Behörden im Kampf gegen den Führerscheintourismus gestärkt. Das Gericht entschied, dass dem Inhaber eines Führerscheins, der in einem anderen EU-Mitgliedsstaat ausgestellt wurde, das Recht aberkannt werden kann, diese Fahrerlaubnis in Deutschland zu benutzen. Voraussetzung sei, dass aus dem Führerschein hervorgeht, dass der Inhaber zum Zeitpunkt der Ausstellung seinen ordentlichen Wohnsitz nicht in dem ausstellenden Land hatte.
fme