Mi., 16.05.12

Verkehrsrecht 20.12.2008 2009 wird Rasen deutlich teurer

Blitzer (Foto)
Raser müssen im nächsten Jahr mit höheren Geldbußen rechnen. Bild: ddp

Von news.de-Redakteur Frank Meinzenbach

Im neuen Jahr wird vieles anders für deutsche Autofahrer: Höhere Bußgelder, das Aus für den Führerscheintourismus und mehr Bioanteil im Sprit. Doch das ist noch nicht alles - einige Änderungen in der Straßenverkehrsordnung könnten im nächsten Jahr zusätzlich kommen.

Die wichtigste Änderung im nächsten Jahr ist nach Ansicht des ADAC der neue Bußgeldkatalog, der zum 1. Februar in Kraft treten soll. Vor allem Rasen, Drängeln sowie Alkohol- und Drogenfahrten werden dann deutlich teurer.

Wer künftig mit Alkohol erwischt wird, zahlt beim ersten Verstoß 500 Euro, beim zweiten Mal werden 1000 Euro und beim dritten Mal 1500 Euro fällig. Die Strafen wurde mdamit verdoppelt. Zu schnelles Fahren kostet innerorts ab 2009 zwischen 80 und 760 Euro (bisher 50 bis 425 Euro), für Geschwindigkeitsverstöße außerhalb von Ortschaften reicht die Skala dann von 70 bis 600 Euro. Bisher lag die Spanne bei 40 bis 375 Euro. Und auch Drängler werden tiefer in die Tasche greifen müssen: Anstatt bisher 40 bis 250 Euro werden im nächsten Jahr 75 bis 400 Euro fällig.

Wann die geplanten Änderungen in der Straßenverkehrsordnung (StVO) wirksam werden, ist noch offen. Das sind die Themen: weitere Parkerleichterungen für Schwerbehinderte, Lkw-Überholverbot bei schlechtem Wetter, Reduzierung der Verkehrszeichen und neue Regeln für Inlineskater und SegwayfahrerDer Segway ist ein High-Tech-Roller auf zwei Rädern. Der Fahrer steht dabei auf einem Trittbrett und stützt sich oben an zwei Griffen ab. Dort lässt sich auch die Geschwindigkeit regeln. Besonders praktisch, wenn man täglich lange Wege zurücklegen muss, zum Beispiel in großen Lagerhallen. .

Schon früher, am 19. Januar, kommt mit dem neuen Führerscheinrecht das endgültige Aus für den Führerscheintourismus: Eine im Ausland erworbene Fahrerlaubnis gilt dann nicht mehr, wenn zuvor der deutsche Führerschein entzogen wurde.

Beim Diesel wird der Bioanteil von fünf Volumenprozent auf sieben erhöht. Experten gehen davon aus, dass dieser B7 genannte Kraftstoff keine negativen Auswirkungen auf den Motor hat.

Bis spätestens 31. März 2009 müssen große Lkw ab Baujahr 2000 mit verbesserten Weitwinkelspiegel nachgerüstet werden.

Neu entwickelte Pkw sowie leichte Nutzfahrzeuge erhalten ab September 2009 nur noch dann eine Typgenehmigung, wenn sie mindestens die Abgasnorm Euro 5a erfüllen. Das heißt unter anderem, dass der maximale Ausstoß von Kohlenmonoxid 1000 Milligramm pro Kilometer nicht übersteigen darf. Gleichzeitig sinkt der Grenzwert für Stickstoffoxide von 80 auf 60 Milligramm pro Kilometer. Die ebenfalls im nächsten Jahr umzusetzende EU-Richtlinie ECE R117 verlangt, dass Neureifen deutlich leiser werden.

Bei Kfz mit On-board-Diagnosesystemen ab Erstzulassung 2006 wird die Abgasuntersuchung mit der Hauptuntersuchung zusammengelegt. Ab Erstzulassung April 2006 wird bei der Hauptuntersuchung zusätzlich die Elektronik überprüft.

Wer im Ausland geblitzt wird, kann auch weiterhin nicht belangt werden, wenn er die Geldbuße nicht bezahlt. Ausnahme ist Österreich, denn mit dem Nachbarland gibt es ein separates Abkommen. Das Problem ist laut ADAC-Rechtsexperte Maximilian Maurer, dass es weiterhin massive Schwierigkeiten bei der Umsetzung einer diesbezüglichen EU-Entscheidung gibt. Nun wird das neue Gesetz einmal mehr verschoben, was Verkehrssünder im Ausland freuen dürfte.

Vorsicht sei laut Maurer dennoch geboten: Sollte man wieder in das jeweilige Land einreisen, könnte es Probleme geben. Es seien sogar schon Fälle bekannt geworden, in denen Fluggästen der Weiterflug untersagt wurde, bis die fast schon vergessene Verkehrsbuße abgegolten war.

Dafür tritt am 11. Januar 2009 die so genannte Rom-II-Verordnung in Kraft. Sie regelt, welches Recht bei der Abwicklung von Verkehrsunfällen im Ausland gilt. Hier hat man sich auf einen Kompromiss geeinigt, der vorsieht, dass im Wesentlichen das Recht des Staates zur Anwendung kommen soll, in dem der Schaden eingetreten ist. Autofahrer müssen sich also in jedem Fall vorab über die jeweilige Rechtssprechung des Reiselandes informieren.

Leserkommentare (1) Jetzt Kommentar zum Artikel schreiben
  • Kommentar 1
  • 26.12.2008 15:21
 

Endlich!!!! Bärbel Elstermann

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