Auch wer den Kündigungstermin 1. Dezember für die Kfz-Versicherung verpasst hat, kann unter Umständen jetzt oder auch später noch wechseln. Das ist immer dann möglich, wenn die Versicherung teurer wird.
Bei einer Beitragserhöhung steht dem Kunden ein sogenanntes Sonderkündigungsrecht zu, erläutert der ADAC in München. Dann hat man einen Monat Zeit, den Anbieter zu wechseln.
Das gilt übrigens auch, wenn das Auto in eine neue Typ- oder Regionalklasse eingestuft wird und dadurch die Prämie steigt. Jederzeit könnten Versicherte außerdem aus ihrem Vertrag heraus, wenn sie sich ein neues Auto kaufen. Steigt der Beitrag wegen eines Schadensfalls, besteht kein Sonderkündigungsrecht.
Genau hinschauen muss man beim Schreiben seines Versicherers: Die Beitragssteigerungen sind oft nicht auf den ersten Blick zu erkennen, weil die Erhöhungen von einer besseren Einstufung in der Schadenfreiheitsrabattstaffel verdeckt werden. Nicht vergessen: Die schriftliche Kündigung muss sich klar auf die Beitragserhöhung beziehen, sonst kann der Versicherer eine Kündigung, die nach dem 1. Dezember eingeht, ablehnen.
fme